Bis Mitte Mai will das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf für eine umfassende Pflegereform vorlegen. Die bislang durchgesickerten Pläne treffen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hart.
„Die geplante Verschärfung der Pflegegrad-Kriterien ist ein Angriff auf die Schwächsten. Schon jetzt fürchten viele Menschen, dass nicht ihr tatsächlicher Zustand, sondern das Budget der Pflegekassen darüber entscheidet, ob sie einen Pflegegrad bekommen oder nicht. Es darf nicht der Job des Medizinischen Dienstes werden, Sparkommissar der Regierung zu sein. Das einzige Kriterium für einen Pflegegrad muss die Hilfebedürftigkeit des Einzelnen sein." – Rechtsanwalt Florian Specht, Pflegewächter-Experte
Was plant das Gesundheitsministerium?
Nach einem aktuellen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sieht der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium (Ministerin Warken) zwei zentrale Einschnitte für Betroffene vor:
1. Höhere Hürden für die Anerkennung eines Pflegegrades
Die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1, 2 und 3 sollen verschärft werden. Ein höherer Grad an Einschränkung wird notwendig, um überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden.
2. Zuschüsse im Pflegeheim steigen langsamer
Aktuell erhalten Pflegeheimbewohner gestaffelte Zuschüsse zur Senkung ihres Eigenanteils: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Künftig sollen diese Erhöhungsstufen nicht mehr nach jeweils 12 Monaten greifen, sondern erst nach 18 Monaten. Das bedeutet: Pflegebedürftige und ihre Familien zahlen über einen längeren Zeitraum deutlich mehr aus eigener Tasche.
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Pflegegrad prüfen lassenMehrbelastungen für Betroffene
Diese Änderung wird einen massiven Einfluss auf die Zahl pflegebedürftiger Personen insgesamt haben und zu einem Rückgang – mindestens aber zu einer Stagnation – bei den Betroffenen führen.
„Wenn zudem die Entlastungen im Heim erst nach 18 statt nach zwölf Monaten ansteigen, dann ist das eine Mehrbelastung für die Betroffenen", kritisiert Florian Specht, Rechtsanwalt und Gründer von Pflegewächter.
Die Reform denkt ausschließlich an die Staatsausgaben. Bewohner von Heimen zahlen schon heute durchschnittlich 3.387 Euro Eigenanteil pro Monat (vdek-Erhebung, Stand 1. Juli 2025, vor Leistungszuschlag). Hier braucht es Entlastung, damit Pflege kein Armutsrisiko ist.
Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim nach Bundesland
Monatlicher Eigenanteil für einen stationären Pflegeplatz 2025 – vor Abzug des aufenthaltsdauer-abhängigen Zuschusses der Pflegekasse, in Euro pro Monat
- Bremen3.752 €
- Baden-Württemberg3.725 €
- Saarland3.696 €
- Nordrhein-Westfalen3.694 €
- Hamburg3.459 €
- Berlin3.447 €
- Bayern3.398 €
- Deutschland3.387 €
- Hessen3.303 €
- Rheinland-Pfalz3.284 €
- Thüringen3.183 €
- Brandenburg3.165 €
- Schleswig-Holstein3.152 €
- Sachsen3.136 €
- Niedersachsen3.035 €
- Mecklenburg-Vorpommern3.023 €
- Sachsen-Anhalt2.853 €
Quelle: vdek, via Statista 2026 · Stand: 1. Juli 2025 · Eigenanteil reduziert sich durch einen von der Aufenthaltsdauer abhängigen Zuschuss der Pflegekasse.
Besonders bitter: Die Eigenanteile im Pflegeheim unterscheiden sich regional stark. In Bremen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen lag der Eigenanteil im Juli 2025 monatlich rund 800 bis 900 Euro höher als in Sachsen-Anhalt. Greift der Leistungszuschlag der Pflegekasse nach der Reform erst später, verlängert sich genau dort die teure Anfangsphase – und trifft Heimbewohner in den ohnehin teureren Bundesländern ungleich härter.
Das fatale Signal: Immer höhere Beiträge, aber immer weniger Leistung
Es ist klar, dass Einsparungen gemacht werden müssen. Alleine im kommenden Jahr fehlen der Pflegeversicherung sechs Milliarden Euro. Aber Zumutungen stoßen nur dann auf Akzeptanz, wenn sie alle gleichermaßen treffen. Das ist jedoch nicht der Fall.
Um die Kranken- und Pflegekassen zu entlasten, schlagen Experten schon länger vor, die Kranken- und Pflegeversicherung für Bürgergeld-Empfänger aus Steuergeldern zu bezahlen. Das würde dazu führen, dass wirklich alle mitzahlen – also auch Menschen mit hohem Einkommen, Privatversicherte und Beamte.
Aktuell werden diese Mehrkosten jedoch allein von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeglichen, indem sie das Geld von anderen Versicherten nehmen. Konkret bedeutet das: Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber zahlen immer höhere Beiträge, um diese Kosten mitzufinanzieren, sollen jetzt aber immer weniger Leistungen erhalten.
Warum die Überprüfung des Pflegegrades jetzt entscheidend ist
Die geplante Verschärfung der Pflegegrad-Kriterien macht eines überdeutlich: Jeder einzelne Pflegegrad wird in Zukunft noch härter umkämpft sein. Schon heute stufen Pflegekassen Pflegegrade oft zu niedrig ein. Knapp 20 Prozent der Erstanträge werden abgelehnt. In knapp 30 Prozent der Widersprüche muss die Pflegekasse die Einstufung nachträglich nach oben korrigieren.
4.000 Euro Unterschied pro Jahr
Schon bei einer falschen Einstufung in Pflegegrad 1 statt Pflegegrad 2 entsteht ein Verlust von 347 Euro pro Monat – über 4.000 Euro im Jahr.
Wenn die Hürden für die Pflegegrade 1, 2 und 3 jetzt zusätzlich steigen, verlieren noch mehr Betroffene den Zugang zu Leistungen, die ihnen zustehen. Der Pflegegrad ist der wichtigste Hebel für höhere Budgets. Wer einen zu niedrigen Pflegegrad akzeptiert, verliert dauerhaft Geld. Wer seinen Bescheid überprüfen lässt und bei einer Fehlentscheidung Widerspruch einlegt, sichert sich die Leistungen, die das Gesetz vorsieht.
Was Pflegewächter für Betroffene tut
Genau hier setzt Pflegewächter an. Wir überprüfen Ihren aktuellen Pflegegrad und das Ergebnis der Pflegekasse. Ergeben sich Hinweise auf eine zu niedrige Einstufung, begleitet Pflegewächter Sie über ein Netzwerk spezialisierter Partneranwälte bei der Korrektur und Erhöhung des Pflegegrades.
Für Pflegewächter-Mitglieder begleiten die unabhängigen Partneranwälte die Antragstellung, überwachen Fehlentscheidungen der Pflegekasse und übernehmen auch einen Widerspruch gegenüber der Pflegekasse. Für Mitglieder übernimmt Pflegewächter die Anwaltskosten, damit Betroffene einen korrekten Pflegegrad erhalten.
Dieser durchgängige Kontrollprozess und die anwaltliche Begleitung vom ersten Antrag bis zur Korrektur des Pflegegrades macht den entscheidenden Unterschied. Nur zu wissen, dass eine Einstufung zu niedrig ist, reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob der Pflegegrad auch tatsächlich korrigiert wird.
Prüfen Sie Ihren Pflegegrad – bevor die neuen Regeln greifen
Solange das aktuelle Recht gilt, lohnt sich jeder Pflegegrad-Check. Pflegewächter übernimmt die Anwaltskosten für Mitglieder.
Jetzt Pflegegrad prüfenRegelmäßige Pflegegrad-Kontrolle wird zur Pflicht
Die geplante Pflegereform verschärft ein System, das Betroffene schon heute benachteiligt. Da die Kosten der pflegerischen Versorgung immer weiter steigen, ist die regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades der wichtigste Hebel, um nicht in eine Armutsfalle zu geraten.
Prüfen Sie Ihren Pflegegrad jetzt – bevor die neuen Regeln greifen.
FAQ: Verschärfung der Pflegegrad-Kriterien
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Über den Autor
Florian Specht
Rechtsanwalt | Pflegewächter
Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.
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