Pflegegrad beantragen – so einfach geht’s

Bevor Sie Leistungen von der Pflegekasse bekommen, muss erst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dies geschieht durch Bestimmung des Pflegegrads. Für gesetzlich Versicherte erfolgt diese Bestimmung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), privat Versicherte werden durch MEDICPROOF begutachtet.

Wir erklären Ihnen, was Sie hierzu unternehmen müssen für den Pflegeantrag.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse.
  • Wir übernehmen die Beantragung ohne komplizierte Unterlagen über unser Pflegegrad-Gutachten.
  • Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause.
  • Auf der Grundlage des  Gutachtens trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung über den Pflegegrad.

 

 

Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse; z.B.: Ist die pflegebedürftige Person bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert, genügt es, wenn Sie die TK kontaktieren und um Weiterleitung Ihres Antrags an die Pflegeversicherung bitten.

Die Beantragung bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.

Formulierungsbeispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit stelle ich [im Namen von XY] einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse. [Meine Bevollmächtigung übersende ich Ihnen anbei.] Bitte leiten Sie diesen Antrag an Ihre Pflegekasse weiter und vereinbaren einen Begutachtungstermin mit mir.

Mit freundlichen Grüßen

Achtung: Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse nicht telefonisch zu stellen. Schreiben Sie lieber eine E-Mail oder senden Sie ein Fax. Dann können Sie den Zugang bei der Pflegekasse beweisen.

Sie können den Pflegeantrag auch schnell und kostenlos in unserer App ausfüllen.


Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedenen Pflegegraden, von 0 bis 5, festgestellt. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Das bedeutet aber auch, dass ich mit der Beantragung eines Pflegegrades gerade nicht warten muss und sollte, bis gar nichts mehr geht. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.

Tipp: Führen eines Pflegetagebuchs

Mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sollten Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehöriger damit beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesen ein bis zwei Wochen dokumentieren Sie dann den täglichen Pflegeaufwand.

Denn die Erfahrung zeigt: Im Moment der Prüfung versuchen pflegebedürftige Menschen häufig besonders gut abzuschneiden und wollen unbedingt beweisen, wie selbstständig sie noch sind. Das führt dazu, dass sie die eigene
Lage häufig besser darstellen, als sie tatsächlich ist. Bei der Prüfung geht es aber gerade darum, den wirklichen Bedarf an Pflege zu beurteilen. Ein Pflegetagebuch kann da als Stütze dienen und zeigt dem Gutachter benötigte Hilfestellungen und Problemlagen auf.

Wir stellen Ihnen ein solches Pflegetagebuch nach der Registrierung zum kostenlosen Download zur Verfügung.

image 1
Ausschnitt eines Pflegetagebuchs, das mit der Pflegewächter-App erstellt wurde


Weitere Ratgeber

So schnell muss die Pflegekasse über Ihren Antrag auf Pflegeleistungen entscheiden

7 wichtige Hinweise für den Begutachtungstermin

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Gewalt in der Pflege: Ein umfassender Überblick

Gewalt in der Pflege ist ein komplexes und sensibles Thema, das oft tabuisiert wird. Dennoch, oder gerade deshalb, ist es umso wichtiger über dieses Thema aufzuklären. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Formen von Gewalt beleuchten, Fallbeispiele geben und Präventionsmaßnahmen aufzeigen.

Die Pflegereform 2023 – Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Die Pflegereform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach war lange Zeit in aller Munde. Im Mai wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzt (PUEG) schlussendlich vom Bundestag verabschiedet. Die Reform der Pflegeversicherung beinhaltet unter anderem verschiedene Erhöhungen und Änderungen von Leistungen für Versicherte.

Ambulanter Pflegedienst: Eine Lösung für Pflegebedürftige 

Ein ambulanter Pflegedienst ist für viele Pflegebedürftige eine gute Alternative zur stationären Pflege, insbesondere dann, wenn sie es bevorzugen, in ihrer gewohnten und vertrauten Umgebung zu bleiben. Der ambulante Pflegedienst kommt direkt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt sie oder ihre Angehörigen dort, wo Hilfe am meisten benötigt wird. Dies kann sowohl pflegerische und betreuuerische als auch hauswirtschaftliche Aufgaben umfassen. Es gibt eine Vielzahl an Dienstleistern im Bereich der Pflegedienste, darunter sowohl private Unternehmen als auch Angebote von Wohlfahrtsverbänden.