Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Pflegegrad 2 erhalten Menschen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben.
  • Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld bezogen werden.
  • Der Pflegegradantrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
  • Nach der Beantragung erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den MD/MEDICPROOF.


Was ist Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Es handelt sich um einen Grad der Pflegebedürftigkeit, der regelmäßige Unterstützung im Alltag erfordert, jedoch nicht so intensive wie höhere Pflegegrade, beispielsweise Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen, wie Pflegegeld oder vollstationäre Pflege.


Pflegegrad 2


Voraussetzungen und Leistungen der Pflegekasse 2025

Um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, muss eine Person nachweislich erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit haben. Gemessen wird dies mit Hilfe eines Begutachtungsinstruments, das aus Fragen zur Un-/Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen besteht. Diese Bereiche sind: 

  1. Mobilität,
  2. Geistige und Kommunikative Fähigkeiten,
  3. Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen,
  4. Selbstversorgung,
  5. Umgang mit Krankheit und medizinsicher Versorgung,
  6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.

Sobald in mehreren Bereichen eine Unselbstständigkeit vorliegt, stehen die Chancen für die Vergabe von Pflegegrad 2 gut. 

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Pflegegrad 2 Voraussetzungen Beispiele

Bei Durchführung des Schnelltest Pflegegrad zeigt sich, wer in 3 der 6 Module Einschränkungen aufweist, hat vermutlich Pflegegrad 2.


 

Anmerkung

Der tatsächliche Pflegebedarf ist abhängig von der persönlichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie können auch Pflegegrad 2 bekommen, wenn Sie zum Beispiel nur in 2 Modulen Einschränkungen aufweisen, diese dafür aber besonders ausgeprägt sind.


Pflegegrad 2 beantragen – Wie Sie in Pflegegrad 2 eingestuft werden

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse, die an die Krankenversicherung angegliedert ist. Sie können den Antrag formlos zum Beispiel per Fax oder Brief stellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Onlineservices, wie unserem, mit dem Sie ganz einfach unkompliziert einen Pflegegrad direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen können:

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Im Anschluss prüft die Pflegekasse Ihren Antrag und beauftragt den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten, MEDICPROOF, mit der Begutachtung. Dafür werden potentiell Pflegebedürftige an ihrem Wohnort mit Hilfe des Begutachtungsinstruments begutachtet.

Hinweise zum Begutachtungstermin finden Sie hier.

Die Gutachterin bzw. der Gutachter informiert die Pflegekasse mittels eines Gutachtens über Ihre Situation. Die Kasse entscheidet dann häufig anhand des Gutachtens, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden. Sie ist allerdings nicht an das Gutachten gebunden und könnte unter Umständen einen anderen Pflegegrad vergeben. 

Sie erhalten im Anschluss an die Entscheidung einen Bescheid über den Pflegegrad und können dann Pflegeleistungen beantragen.Wenn Sie der Meinung sind, Sie wurden zu niedrig eingestuft, haben Sie nach Erhalt des Bescheids 30 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. 

Leistungen bei Pflegegrad 2 – das bringt die Einstufung in den Pflegegrad 2

Mit Einstufung in den Pflegegrad 2 (ehem. Pflegestufe 2 oder 3) stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Aus diesen können Pflegebedürftige wählen, welche am besten zu ihrem Leben passen und dieses erleichtern. Bei der häuslichen Pflege, also wenn Pflegebedürftige in ihrem zuhause gepflegt werden, besteht die Möglichkeit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beziehen. Eine Kombination dieser Leistungen ist durch die Kombinationsleistung möglich. Für die häusliche Pflege können außerdem Ersatzpflegeleistungen, wie Tages- oder Nacht-, Verhinderungs-, oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Menschen mit Pflegegrad 2 können bei vollstationärer Pflege 805 Euro pro Monat erhalten, Menschen mit Pflegegrad 5 hingegen 2.096 Euro pro Monat.

Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie in unserer Tabelle:

  

1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
347 € p.M.
Pflegegrad 3
599 € p.M.
Pflegegrad 4
800 € p.M.
Pflegegrad 5
990 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
796 € p.M.
Pflegegrad 3
1.497 € p.M.
Pflegegrad 4
1.859 € p.M.
Pflegegrad 5
2.299 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
721 € p.M.
Pflegegrad 3
1.357 € p.M.
Pflegegrad 4
1.685 € p.M.
Pflegegrad 5
2.085 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.685 € p. a.
Pflegegrad 3
1.685 € p. a.
Pflegegrad 4
1.685 € p. a.
Pflegegrad 5
1.685 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.854 € p. a.
Pflegegrad 3
1.854 € p. a.
Pflegegrad 4
1.854 € p. a.
Pflegegrad 5
1.854 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
805 € p.M.
Pflegegrad 3
1.319 € p.M.
Pflegegrad 4
1.855 € p.M.
Pflegegrad 5
2.096 € p.M.


Tabelle: Höhe der Maximalbeträge unterschiedlicher Pflegeleistungen. Stand 2025


Neben den Leistungen aus der Tabelle gilt beim Pflegegrad 2 außerdem der gleichen Anspruch wie beim Pflegegrad 1: 


Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 – z.B. für eine Haushaltshilfe und weitere Leistungen

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat ist eine finanzielle Unterstützung, die für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Er steht Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung und kann nur zweckgebunden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, eingesetzt werden. Er kann aber auch zur teilweisen Finanzierung des Eigenanteils zum Beispiel bei der Verhinderungspflege genutzt werden. 


Pflegegeld bei Pflegegrad 2, das die Pflegekasse auszahlt

Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bekommen, wenn sie sich in häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen befinden. Seit Januar 2025 können Pflegebedürftige Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat erhalten. 2024 konnten nur 332 Euro monatlich bezogen werden, 2023 war es nur 316 Euro monatlich. Pflegegeld kann von den Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad frei verfügt werden. Nach Beantragung, überweist die Kasse dieses Geld monatlich auf das Konto der Pflegebedürftigen. Werden Sie von Angehörigen gepflegt, können Sie einen Teil des Geldes beispielsweise an Ihre Angehörigen weitergeben. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. Pflegegeld kann nur bei Pflegegerad 2 bis 5 beantragt werden.


Pflegesachleistungen – Pflege durch einen Pflegedienst

Pflegesachleistungen umfassen direkte und professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Für Pflegegrad 2 beläuft sich der Betrag auf 796 Euro pro Monat. Häufig rechnen ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich, nach Beantragung dieser Leistung und Recherche eines geeigneten Pflegediensts, um nichts mehr zu kümmern brauchen. 

Pflegesachleistungen können nicht parallel zum Pflegegeld bezogen werden, es sei denn, die/der Pflegebedürftige hat Kombinationsleistungen beantragt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine flexible Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse.


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Tages- oder Nachtpflege

Die Tages- oder Nachtpflege bietet pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit, entweder tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung betreut zu werden. Für Personen mit Pflegegrad 2 stehen hierfür 721 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Form der Pflege entlastet pflegende Angehörige und fördert die soziale Interaktion der Pflegebedürftigen. Außerdem können somit Pflegebedürftige, deren Pflegebedarf tagsüber oder nachts besonders hoch ist, trotzdem noch zu Hause leben. 


Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die reguläre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit, oder aus anderen Gründen verhindert ist. Diese Ersatzpflege kann zum Beispiel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durch Freunde, Verwandte oder ehrenamtliche Pfleger durchgeführt werden.

Seit Juli 2025 sind die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pro Jahr können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungen insgesamt bis zu 3.539 Euro in Anspruch nehmen.

Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege muss die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim, stattfinden. Sie dient der Überbrückung, bis die häusliche Pflege wieder sichergestellt werden kann.

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Vollstationäre Pflege

In einigen Fällen ist die Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen nicht möglich und eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegegrad 2 monatlich bis zu 805 Euro der Kosten. Zum Vergleich: Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es 1.855 bzw. 2.096 Euro pro Monat.


Unterschied von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2: Was ist zu beachten?

Der Übergang von einem niedrigeren zu einem höheren Pflegegrad ist oft mit einer Veränderung im Bedarf an Pflege und Unterstützung verbunden. Während Pflegebedürftige bei Pflegegrad 1 meist nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, haben Personen mit dem 2. Grad bereits eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das kann bedeuten, dass die Selbstversorgung schwerer fällt, oder die Mobilität geringer wird. Auch in den Leistungsansprüchen gibt es einen Unterschied: Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und viele weitere Leistungen, die es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 so nicht gibt. Diese Leistungen sind dafür gedacht, das Leben der Pflegebedürftigen und, wenn vorhanden, ihrer Pflegepersonen oder pflegenden Angehörigen zu erleichtern.


Beispiel

Herr Ericks, ein 75-jähriger Rentner erhielt vor einiger Zeit, aufgrund von geringer Beeinträchtung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 1. Nach einem erneuten Schlaganfall, verstärkten sich die Einschränkungen in seiner Mobilität und Selbstständigkeit und machten es ihm schwerer, alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen und Essen ohne Hilfe zu bewältigen. Dies bemerkte auch seine Tochter. Gemeinsam entschieden sie sich eine Höherstufung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Um zu beurteilen, ob sich der Pflegebedarf von Herrn Ericks tatsächlich erhöht hat, schickte die Kasse einen Gutachter des MD. Im gemeinsamen Gespräch, bei dem Herr Ericks Tochter ebenfalls anwesend war, ging der Gutachter das Begutachtungsinstrument mit den Antragstellern durch. Das Gutachten übersendete der Gutachter kurz darauf der Pflegekasse. Diese entschied anhand des Gutachtens, dass Herr Ericks inzwischen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist und ihm somit Pflegegrad 2 zusteht.

Nachdem Herr Ericks den Bescheid über den Pflegegrad erhalten hat, überlegte er gemeinsam mit seiner Tochter, welche Unterstützung seinen Alltag am meisten erleichtern würde. Ihre Wahl fiel auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der über die Pflegesachleistung finanziert wird. Sie stellten also einen Antrag auf Pflegesachleistung bei der Pflegekasse und recherchierten einen geeigneten Pflegedienst. Dieser unterstützt Herrn Ericks von nun an beim Einkauf und einmal pro Woche beim duschen. Darüber hinaus, nutzt Herr Ericks auch weiterhin den Entlastungsbetrag für seine Putzhilfe.

Dank der Einstufung in Pflegegrad 2 kann Herr Ericks, zusätzlich zum bereits genutzten Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die ihm den Alltag erleichterten. Die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und die Nutzung des Entlastungsbetrags für eine Haushaltshilfe verbesserten seine Lebensqualität erheblich. Herr Ericks Geschichte zeigt, wie entscheidend die richtige Einstufung und die Inanspruchnahme der verfügbaren Leistungen für die Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen sein können.


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Zusammenfassung

Die finanziellen Leistungen und Unterstützungsangebote für Personen mit Pflegegrad 2 sind vielfältig und decken ein breites Spektrum an Bedürfnissen ab. Von der direkten finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu spezialisierten Pflegeangeboten der Ersattpflege wie der Tages- oder Nachtpflege, der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege übernommen werden. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen bestmöglich in ihrem Alltag zu unterstützen und pflegenden Angehörigen eine Entlastung zu bieten. Es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Familien sich über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und diese auch in Anspruch nehmen. Angebote, wie kostenlose Pflegekurse existieren und sollten nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.

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Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich einen Transportschein bei Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 garantiert leider nicht die Ausstellung eines Transportscheins.

Wieviel Geld bei Pflegegrad 2 bekomme ich?

Bei Pflegegrad 2 können Sie 2025 verschiedene Leistungen erhalten: 
131 Euro / Monat Entlastungsbetrag             
Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung             
42 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel             
25,50 Euro / Monat für Hausnotruf             
Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
347 Euro / Monat Pflegegeld oder            
796 Euro / Monat für Pflegesachleistungen             
721 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege             
3.539 Euro / Jahr für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege           
805 Euro / Monat für vollstationäre Pflege

Wieviel Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bekomme ich?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf bis zu 347 €/Monat Pflegegeld.


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