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Pflegegrad 2 2024: Leistungen und Voraussetzungen 

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein entscheidender Faktor, der bestimmt, welche Unterstützung und Leistungen pflegebedürftige Personen in Deutschland erhalten. Pflegegrad 2 erhalten Menschen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Hilfen, die mit Pflegegrad 2 im Jahr 2024 verbunden sind. Durch die detaillierte Darstellung der Thematik und die Bereitstellung eines Fallbeispiels am Ende des Artikels wird ein umfassendes Verständnis des Themas ermöglicht.

 

Was ist Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Es handelt sich um einen Grad der Pflegebedürftigkeit, der regelmäßige Unterstützung im Alltag erfordert, jedoch nicht so intensive wie  höhere Pflegegrade, beispielsweise Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen, wie Pflegegeld oder vollstationäre Pflege.

 

Voraussetzungen und Leistungen der Pflegekasse 2024

Um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, muss eine Person nachweislich erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit haben. Gemessen wird dies mit Hilfe eines Begutachtungsinstruments, das aus Fragen zur Un-/Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen besteht. Diese Bereiche sind: 

  1. Mobilität,
  2. Geistige und Kommunikative Fähigkeiten,
  3. Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen,
  4. Selbstversorgung,
  5. Umgang mit Krankheit und medizinsicher Versorgung,
  6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.


Sobald in mehreren Bereichen eine Unselbstständigkeit vorliegt, stehen die Chancen für die Vergabe von Pflegegrad 2 gut. 

Tipp: Um zu überprüfen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, sowie zur Vorbereitung auf die Begutachtung, nutzen Sie gerne unser kostenloses Pflegegradgutachten. Am Ende dieses Gutachtens können Sie außerdem einfach und schnell einen Pflegegradantrag oder Höherstufungsantrag an Ihre Pflegekasse senden.

Pflegegrad 2 Voraussetzungen Beispiele

Bei Durchführung des Schnelltest Pflegegrad zeigt sich, wer in 3 der 6 Module Einschränkungen aufweist, hat vermutlich Pflegegrad 2.

Anmerkung: Der tatsächliche Pflegebedarf ist abhängig von der persönlichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie können auch Pflegegrad 2 bekommen, wenn Sie zum Beispiel nur in 2 Modulen Einschränkungen aufweisen, diese dafür aber besonders ausgeprägt sind.

Pflegegrad 2 beantragen – Wie Sie in Pflegegrad 2 eingestuft werden

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse, die an die Krankenversicherung angegliedert ist. Sie können den Antrag formlos zum Beispiel per Fax oder Brief stellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Onlineservices, wie unserem, mit dem Sie ganz einfach unkompliziert einen Pflegegrad direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen können:

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Zum Pflegegradantrag

Im Anschluss prüft die Pflegekasse Ihren Antrag und beauftragt den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten, MEDICPROOF, mit der Begutachtung. Dafür werden potentiell Pflegebedürftige an ihrem Wohnort mit Hilfe des Begutachtungsinstruments begutachtet.

Hinweise zum Begutachtungstermin finden Sie hier.

Die Gutachterin bzw. der Gutachter informiert die Pflegekasse mittels eines Gutachtens über Ihre Situation. Die Kasse entscheidet dann häufig anhand des Gutachtens, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden. Sie ist allerdings nicht an das Gutachten gebunden und könnte unter Umständen einen anderen Pflegegrad vergeben. 

Sie erhalten im Anschluss an die Entscheidung einen Bescheid über den Pflegegrad und können dann Pflegeleistungen beantragen.Wenn Sie der Meinung sind, Sie wurden zu niedrig eingestuft, haben Sie nach Erhalt des Bescheids 30 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. 

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Zum Pflegewiderspruch

Leistungen bei Pflegegrad 2 – das bringt die Einstufung in den Pflegegrad 2

Mit Einstufung in den Pflegegrad 2 (ehem. Pflegestufe 2 oder 3) stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Aus diesen können Pflegebedürftige wählen, welche am besten zu ihrem Leben passen und dieses erleichtern. Bei der häuslichen Pflege, also wenn Pflegebedürftige in ihrem zuhause gepflegt werden, besteht die Möglichkeit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beziehen. Eine Kombination dieser Leistungen ist durch die Kombinationsleistung möglich. Für die häusliche Pflege können außerdem Ersatzpflegeleistungen, wie Tages- oder Nacht-, Verhinderungs-, oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Menschen mit Pflegegrad 2 können bei vollstationärer Pflege 770 Euro pro Monat erhalten, Menschen mit Pflegegrad 5 hingegen 2.005 Euro pro Monat.

Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie in unserer Tabelle.

1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
332 € p.M.
Pflegegrad 3
573 € p.M.
Pflegegrad 4
765 € p.M.
Pflegegrad 5
947 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
761 € p.M.
Pflegegrad 3
1.432 € p.M.
Pflegegrad 4
1.778 € p.M.
Pflegegrad 5
2.200 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
689 € p.M.
Pflegegrad 3
1.298 € p.M.
Pflegegrad 4
1.612 € p.M.
Pflegegrad 5
1.995 € p.M.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.612 € p. a.
Pflegegrad 3
1.612 € p. a.
Pflegegrad 4
1.612 € p. a.
Pflegegrad 5
1.612 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
1.774 € p. a.
Pflegegrad 3
1.774 € p. a.
Pflegegrad 4
1.774 € p. a.
Pflegegrad 5
1.774 € p. a.
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
770 € p.M.
Pflegegrad 3
1.262 € p.M.
Pflegegrad 4
1.775 € p.M.
Pflegegrad 5
2.005 € p.M.

Neben den Leistungen aus der Tabelle gilt beim Pflegegrad 2 außerdem der gleichen Anspruch wie beim Pflegegrad 1: 

  • 125 Euro/Monat Entlastungsbetrag
  • Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
  • 40 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
  • 25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.

Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 – z.B. für eine Haushaltshilfe und weitere Leistungen

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat ist eine finanzielle Unterstützung, die für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Er steht Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung und kann nur zweckgebunden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, eingesetzt werden. Er kann aber auch zur teilweisen Finanzierung des Eigenanteils zum Beispiel bei der Verhinderungspflege genutzt werden. 

Pflegegeld bei Pflegegrad 2, das die Pflegekasse auszahlt

Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bekommen, wenn sie sich in häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen befinden. Seit Januar 2024 können Pflegebedürftige Pflegegeld in Höhe von 332 Euro pro Monat erhalten. 2023 konnten nur 316 Euro monatlich bezogen werden. Pflegegeld kann von den Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad frei verfügt werden. Nach Beantragung, überweist die Kasse dieses Geld monatlich auf das Konto der Pflegebedürftigen. Werden Sie von Angehörigen gepflegt, können Sie einen Teil des Geldes beispielsweise an Ihre Angehörigen weitergeben. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. Pflegegeld kann nur bei Pflegegerad 2 bis 5 beantragt werden.

Mehr zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad 2 Geldleistung für Angehörige finden Sie in diesem Artikel.

Pflegesachleistungen – Pflege durch einen Pflegedienst

Pflegesachleistungen umfassen direkte und professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Für Pflegegrad 2 beläuft sich der Betrag auf 761 Euro pro Monat. Häufig rechnen ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich, nach Beantragung dieser Leistung und Recherche eines geeigneten Pflegediensts, um nichts mehr zu kümmern brauchen. 

Pflegesachleistungen können nicht parallel zum Pflegegeld bezogen werden, es sei denn, die/der Pflegebedürftige hat Kombinationsleistungen beantragt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine flexible Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse.

Mehr zum Thema Kombinationsleistung in der Pflege finden Sie hier.

Tages- oder Nachtpflege

Die Tages- oder Nachtpflege bietet pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit, entweder tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung betreut zu werden. Für Personen mit Pflegegrad 2 stehen hierfür 689 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Form der Pflege entlastet pflegende Angehörige und fördert die soziale Interaktion der Pflegebedürftigen. Außerdem können somit Pflegebedürftige, deren Pflegebedarf tagsüber oder nachts besonders hoch ist, trotzdem noch zu Hause leben. 

Alle Optionen zur Entlastung pflegender Angehöriger bzw. Pflegepersonen finden Sie in diesem Artikel.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die reguläre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit, oder aus anderen Gründen verhindert ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr für diese Leistung. Verhinderungspflege kann zum Beispiel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durch Freunde, Verwandte oder ehrenamtliche Pfleger durchgeführt werden. Inwiefern die Leistungen der Verhinderungspflege mit Leistungen der Kurzzeitpflege ergänzt werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege muss die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim, stattfinden. Für Pflegegrad 2 beträgt der jährliche Betrag für diese Leistung 1.774 Euro. Sie dient der Überbrückung, bis die häusliche Pflege wieder sichergestellt werden kann. Konkretere Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie in diesem Artikel.

Vollstationäre Pflege

In einigen Fällen ist die Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen nicht möglich und eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegegrad 2 monatlich bis zu 770 Euro der Kosten. Zum Vergleich: Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es 1.775 bzw. 2.005 Euro pro Monat.

Unterschied von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2: Was ist zu beachten?

Der Übergang von einem niedrigeren zu einem höheren Pflegegrad ist oft mit einer Veränderung im Bedarf an Pflege und Unterstützung verbunden. Während Pflegebedürftige bei Pflegegrad 1 meist nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, haben Personen mit dem 2. Grad bereits eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das kann bedeuten, dass die Selbstversorgung schwerer fällt, oder die Mobilität geringer wird. Auch in den Leistungsansprüchen gibt es einen Unterschied: Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und viele weitere Leistungen, die es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 so nicht gibt. Diese Leistungen sind dafür gedacht, das Leben der Pflegebedürftigen und, wenn vorhanden, ihrer Pflegepersonen oder pflegenden Angehörigen zu erleichtern.

Pflegegrad 2 Fallbeispiel: Herr Ericks und die Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2

Herr Ericks, ein 75-jähriger Rentner erhielt vor einiger Zeit, aufgrund von geringer Beeinträchtung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 1. Nach einem erneuten Schlaganfall, verstärkten sich die Einschränkungen in seiner Mobilität und Selbstständigkeit und machten es ihm schwerer, alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen und Essen ohne Hilfe zu bewältigen. Dies bemerkte auch seine Tochter. Gemeinsam entschieden sie sich eine Höherstufung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Um zu beurteilen, ob sich der Pflegebedarf von Herrn Ericks tatsächlich erhöht hat, schickte die Kasse einen Gutachter des MD. Im gemeinsamen Gespräch, bei dem Herr Ericks Tochter ebenfalls anwesend war, ging der Gutachter das Begutachtungsinstrument mit den Antragstellern durch. Das Gutachten übersendete der Gutachter kurz darauf der Pflegekasse. Diese entschied anhand des Gutachtens, dass Herr Ericks inzwischen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist und ihm somit Pflegegrad 2 zusteht. 

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Zum Höherstufungsantrag

Nachdem Herr Ericks den Bescheid über den Pflegegrad erhalten hat, überlegte er gemeinsam mit seiner Tochter, welche Unterstützung seinen Alltag am meisten erleichtern würde. Ihre Wahl fiel auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der über die Pflegesachleistung finanziert wird. Sie stellten also einen Antrag auf Pflegesachleistung bei der Pflegekasse und recherchierten einen geeigneten Pflegedienst. Dieser unterstützt Herrn Ericks von nun an beim Einkauf und einmal pro Woche beim duschen. Darüber hinaus, nutzt Herr Ericks auch weiterhin den Entlastungsbetrag für seine Putzhilfe.

Dank der Einstufung in Pflegegrad 2 kann Herr Ericks, zusätzlich zum bereits genutzten Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die ihm den Alltag erleichterten. Die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und die Nutzung des Entlastungsbetrags für eine Haushaltshilfe verbesserten seine Lebensqualität erheblich. Herr Ericks Geschichte zeigt, wie entscheidend die richtige Einstufung und die Inanspruchnahme der verfügbaren Leistungen für die Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen sein können.

Zusammenfassung

Die finanziellen Leistungen und Unterstützungsangebote für Personen mit Pflegegrad 2 sind vielfältig und decken ein breites Spektrum an Bedürfnissen ab. Von der direkten finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu spezialisierten Pflegeangeboten der Ersattpflege wie der Tages- oder Nachtpflege, der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege übernommen werden. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen bestmöglich in ihrem Alltag zu unterstützen und pflegenden Angehörigen eine Entlastung zu bieten. Es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Familien sich über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und diese auch in Anspruch nehmen. Angebote, wie kostenlose Pflegekurse existieren und sollten nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich einen Transportschein bei Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 garantiert leider nicht die Ausstellung eines Transportscheins.

Wieviel Geld bei Pflegegrad 2 bekomme ich?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie verschiedene Leistungen: 

  • 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag             
  • Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung             
  • 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel             
  • 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf             
  • Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
  • 332 Euro / Monat Pflegegeld oder            
  • 761 Euro / Monat für Pflegesachleistungen             
  • 689 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege             
  • 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege    
  • 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege             
  • 770 Euro / Monat für vollstationäre Pflege

 

Wieviel Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bekomme ich?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf bis zu 332 €/Monat Pflegegeld.

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