Mit dieser Beitragsreihe beleuchten wir für Sie die einzelnen Pflegegrade. In diesem Artikel klären wir die Frage: Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu? Zudem zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen wie Sie die Leistungen konkret für sich einsetzen können.
Das Wichtigste zusammengefasst
Inhalt
- Das Wichtigste zusammengefasst
- I. Wie viele verschiedenen Pflegegrade gibt es und was unterscheidet sie?
- II. Welche Pflegeleistungen kann ich innerhalb von Pflegegrad 2 beantragen?
- Wie verbessere ich mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 meinen Alltag?
- Was bedeutet Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 2?
- Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2
- Kostenlose Beratung und Pflegekurse für Angehörige
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?
- Tages- oder Nachtpflege bei Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
- Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
- Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2
- Jeder Pflegegrad eröffnet unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können. Diese können Sie so einsetzen, wie Sie es brauchen.
- Jeder von uns ist einzigartig und hat seine ganz individuellen Bedürfnisse. Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.
I. Wie viele verschiedenen Pflegegrade gibt es und was unterscheidet sie?
In welchen Pflegegrad Sie von Ihrer Pflegekasse zugeordnet werden, bestimmt welche Zuschüsse, Leistungen und Unterstützung Sie erhalten.
Die Pflegegrade sind wie folgt aufgeteilt:
Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Je höher der durch die Begutachtung ermittelte Grad der Unselbstständigkeit ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und damit auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Mit der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Der Grad der Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den MDK (für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) anhand eines Punktesystems ermittelt. Alle Pflegegrade sind eng mit der noch bestehenden fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit verbunden.
Tipps wie Sie sich auf diesen Begutachtungstermin am besten vorbereiten können, haben wir in einem anderen Blogbeitrag für Sie zusammengetragen. Wenn Sie dieses Thema interessiert, klicken sie hier.
Unsere Grafik veranschaulicht mit welcher Punktezahl im Pflegegutachten des MD Sie in welchen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung zugeordnet werden und wie der Grad der Selbstständigkeit für den jeweiligen Pflegegrad definiert wird. Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Gutachten können Sie anhand von einfachen Fragen Ihre voraussichtliche Punktezahl bereits vor dem Begutachtungstermin errechnen lassen. Klicken Sie dafür:
II. Welche Pflegeleistungen kann ich innerhalb von Pflegegrad 2 beantragen?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf folgende hilfreiche Leistungen von Ihrer Pflegekasse (Pflegegeldtabelle):
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
- 316 Euro / Monat Pflegegeld oder
- 724 Euro / Monat für Pflegesachleistungen
- 689 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege
- 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege
- 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege
- 770 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
Wie verbessere ich mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 meinen Alltag?
Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
Praxistipp: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird nur ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der zu pflegenden Person zunächst ein passendes Angebot heraussuchen und diesen auch zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen die Kosten, soweit das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
Keine Sorge: Viele Anbieter und Pflegedienste rechnen für Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und noch keinen Antrag auf den Entlastungsbetrag gestellt haben, gilt die erste eingereichte Rechnung als Antrag auf den Entlastungsbetrag.
Was bedeutet Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 4000 Euro für beispielsweise behindertengerechte Badumbauten, oder den Einbau eines Treppenlifts zu. Sie können diesen Betrag zudem auch für die Mitfinanzierung Ihres Umzugs in eine behindertengerechte Wohnung nutzen, soweit der Umzug aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.
Praxistipp: Sind bei einem Ehepaar beide Partner pflegebedürftig, so haben beide Partner jeweils einen Anspruch auf 4000€ für notwendige Umbaumaßnahmen.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schürzen.
Praxistipp: Hier gibt es viele Anbieter, die die von Ihnen ausgewählten Produkte monatlich direkt nach Hause schicken und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Kostenlose Beratung und Pflegekurse für Angehörige
Im Pflegegrad 1 bekommen Sie kostenlosen Zugang zu Pflegeberatungsstellen. Diese Beratung können Sie auch zu Hause wahrnehmen. Auch pflegende Angehörige können an kostenlosen Kursen teilnehmen. Dort erhalten Sie Tipps wie Sie die häusliche Pflege einfacher gestalten können, um nicht selbst ihrer Gesundheit zu schaden und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für die zu pflegende Person im Alltag zu sein.
„Ich habe dieses Angebot zunächst unterschätzt. Doch dann schnell festgestellt, dass die Tipps von den Pflegeprofis wirklich nützlich sind. So habe ich auch gelernt, wie ich den Entlastungsbetrag für meine Mutter besser nutzen kann, oder wie ich Ihr richtig aus dem Bett helfe, ohne selbst Rückenschmerzen zu bekommen.“ erzählt Fiona K. begeistert.
Praxistipp: Trauen Sie sich die Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr zu nehmen! Sie sind nicht alleine! Fragen Sie bei den Beratungsstellen nach niedrigschwelligen Hilfsangeboten. Oft braucht es nur den Mut, einen Anruf und eine freundliche Stimme auf der anderen Seite der Leitung.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird direkt an die zu pflegende Person ausgezahlt. Im Pflegegrad 2 besteht der Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 316€. Hierfür ist kein besonderer Nachweis bei der Pflegekasse nötig. Sie können den Verwendungszweck des Pflegegeldes frei bestimmen.
„Mein Enkel Tim ist jede Woche bei mir. Er trägt mir dann immer meine Wasserkästen aus dem Keller hoch in mein Zimmer und manchmal kocht er auch sehr lecker für mich. Wenn ich die Kraft habe, gehen wir zusammen mit meiner Tochter auch eine große Runde spazieren.“ Helmut G. (68 Jahre) ist nach einer Krebsdiagnose und Chemotherapie mit der Zeit pflegebedürftig geworden und hat den Pflegegrad 2. Seine Familie unterstützt ihn aber intensiv zu Hause.
„Für uns war es schon eine schwere Überlegung wie wir mit der Pflegebedürftigkeit meines Vaters umgehen sollen und was für ihn die beste Lösung ist. Wir sind eine große Familie, haben hier im Haus viel Platz und mein Vater hat hier im Erdgeschoss seinen eigenen Bereich. Nach langem Hin- und Her haben wir uns mit ihm gemeinsam dafür entschieden ihn zu Hause zu pflegen. Ich habe die Zeit, da ich als Hausfrau und Mutter ohnehin jeden Tag zu Hause bin.“ Erzählt Susanne G. während ihr Vater sie zufrieden anlächelt. Sie haben sich deshalb für das Pflegegeld entschieden, mit dem Sie die Kosten zahlen, die für Helmut G. im Alltag anfallen. „Dafür seinen Enkeln ab und zu mal was zu zustecken bleibt auch was über, ne Papa?“ sagt Susanne lachend in Richtung ihres Vaters.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind kein Geldbetrag, welcher monatlich an Sie ausgezahlt wird. Vielmehr werden für Sie die Kosten für beispielsweise einen Pflegedienst übernommen. Diese können Sie bis zur Höhe von 724€ erstatten lassen.
Praxistipp: Ihr Pflegedienst kann die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Kombinationsleistungen
Kombinationsleistungen sind, wie der Name schon vermuten lässt, eine Kombination aus den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld. Wie gesagt: Sie können Ihre Pflege an Ihr Leben anpassen.
Wenn Sie den Betrag für Pflegesachleistungen in Höhe von 724 € (im Pflegegrad 2) nicht komplett verbrauchen, sondern z.B. nur 70% davon nutzen, dann müssen Sie auf die restlichen 30% Ihrer Leistungen nicht verzichten. Sie können die restlichen 30% vom Pflegegeld auszahlen lassen.
Frank T. (69 Jahre) leidet schon länger an Diabetes Typ 2 und ist in seiner Mobilität eingeschränkt. Seine Demenz wurde mit den Jahren immer spürbarer, daher wurde er nach einer Neubegutachtung durch den MD in den Pflegegrad 2 hochgestuft. Das heißt ihm stehen monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 724 € zu. Frank lässt sich zu Hause versorgen. Manchmal vom Pflegedienst und so oft es geht von seinem Sohn. „Duschen und Körperpflege – das ist mir unangenehm, wenn das mein Sohn mit mir machen würde. Da lass ich mir lieber von gelernten Profis vom Pflegedienst helfen. Ich will meinen Sohn nicht damit belasten. Einkaufen, Kochen und Papierkram erledigen – das mache ich gerne mit meinem Sohn Dirk.“
Sein Sohn sieht das ähnlich: „Mir persönlich würde es überhaupt nichts ausmachen meinen Vater bei der Körperpflege zu unterstützen, aber ich kann es auch absolut verstehen, wenn mein Vater das lieber mit Unterstützung von professionellen Pflegern macht. Ich habe persönlich auch ein besseres Gefühl, wenn ich weiß, dass beim Duschen geschulte Pfleger dabei sind. Bevor wir den Pflegegrad 2 beantragt haben, ist mein Vater zwei Mal beim Duschen gestürzt. Das passiert nun zum Glück nicht mehr.“
Für seine wöchentlichen Leistungen, wie unter anderem Duschen und Medikamentengabe, rechnet der Pflegedienst bei Frank T.‘s Pflegekasse monatlich 362 € ab. Das sind 50% der Pflegesachleistungen, die ihm monatlich zustehen. Die anderen 50% lässt sich Frank von seinem Pflegegeld monatlich auf sein Girokonto auszahlen. Dabei werden von den 100% der monatlichen Pflegegeldsumme (316€) 50% abgezogen, was für Frank einen monatlichen Auszahlungsbetrag von 158€ ergibt. Über dieses Pflegegeld kann er frei verfügen, weil es sich dabei nicht um einen zweckgebundenen Betrag handelt.
„Wir versuchen meinem Vater trotz der Demenz ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit der zunehmenden Demenzerkrankung und der Hochstufung in den Pflegegrad 2 wurden uns mehr finanzielle Mittel an die Hand gegeben, um der Pflegebedürftigkeit meines Vaters besser gerecht werden zu können.“
Mit der Kombinationsmöglichkeit von Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld (auch Kombinationsleistung genannt) haben viele Angehörige die Möglichkeit sich bei der häuslichen Pflege durch geschultes Pflegepersonal bei bestimmten Alltagstätigkeiten unterstützen zu lassen, was eine spürbare Verbesserung darstellt.
Tages- oder Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Das besondere an der Tages-und Nachtpflege ist, dass man diese zusätzlich zu dem Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen kann. Im Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 689 Euro für die Tages-und Nachtpflege zu.
Die Tages-und Nachtpflege verhindert eine Heimunterbringung des zu pflegenden Angehörigen, oder verzögert diese zumindest.
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen kostet oft sehr viel Kraft und kann eine seelische Belastung darstellen. Viele Angehörige gehen dabei an ihre eigene Belastungsgrenze.
Durch eine teilstationäre Pflege lässt sich die Pflege zu Hause im eigenen Wohnumfeld und die Pflege innerhalb einer Einrichtung Kombinieren. Pflegende können so ihren zu pflegenden Angehörigen tagsüber oder auch nachts in eine stationäre Einrichtung geben.
So wie Renate D.:
Wir hatten über Sie und ihren Mann Thomas bereits kurz in der Einleitung zu diesem Blogbeitrag berichtet. Ein mal die Woche gibt sie tagsüber ihren Mann in eine Tagespflege-Einrichtung. “Wenn er abends wieder kommt, dann ist er wie ein neuer Mensch.” berichtet Renate D. mit einem lauten Lachen. Ihrem Mann tut es gut mal heraus zu kommen aus dem Alltag und für sie sind die Stunden in denen Thomas in der stationären Tagespflege ist ebenfalls eine willkommene Verschnaufpause vom fordernden Pflegealltag. “Mein Mann war vor seiner Erkrankung ein geselliger und lebensfroher Mensch und ich bin einfach glücklich, dass er im Kontakt mit Anderen bei der Tagespflege wieder etwas aufblühen kann. Es ist wirklich schön ihn so zu sehen.”
Andere Angehörige nutzen die Tagespflege auch, um ihrem Beruf neben der Betreuung des zu pflegenden Angehörigen weiter nachgehen zu können. “Mein Vater hat Demenz und Pflegegrad 2. Nachts ist er wirklich oft unruhig und geht in der Wohnung umher. Das hat uns alle viel wertvollen Schlaf gekostet. Ich arbeite Schichtdienst in der Produktion und war daher teilweise auf der Arbeit wirklich übermüdet. Man will wenn der Vater nachts unruhig ist ja auch für Ihn da sein. Als wir dann die Zusage für den Pflegegrad 2 bekommen haben, bemühten wir uns gleich für ihn um einen Platz in der stationären Nachtpflege. Er ist da nachts gut betreut und aufgehoben. Tagsüber kommt er wieder nach Hause und wir verbringen die Tage zusammen.” erzählt uns Frank T.’s Sohn.
Die temporäre Unterbringung in einer Tages-oder Nachtpflege kann für eine zu pflegende Person auch ein guter Übergang in eine vollstationäre Pflege sein. So kann sich der Angehörige bereits an eine Einrichtung gewöhnen. Sie kann aber auch für pflegende Angehörige eine Chance sein trotz der hohen Belastung weiterhin ihrem Beruf nach zu gehen, oder einfach mal zu entspannen.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Mit dem Pflegegrad 2 haben Sie jährlich einen Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 Euro.
Ist die Pflegeperson mal selbst erkrankt, im Urlaub, oder hat einen wichtigen Termin und kann sich deshalb nicht um die zu pflegende Person kümmern, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeperson oder der pflegebedürftige selbst organisieren eine Ersatzpflege. Diese kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch durch Freunde, Verwandte und Nachbarn übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatz-bzw. Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann auch stundenweise auf verschiedene Tage verteilt erfolgen und zudem auch rückwirkend geltend gemacht werden.
“Meine Tochter braucht auch mal eine Pause und Erholung von mir, nicht wahr?” sagt Gabriele H. (73 Jahre) und klopft ihrer Tochter dankbar auf die Schulter. “Wenn ich mal mit meinem Mann in den Urlaub fahre, dann kümmert sich eine Bekannte um meine Mutter. Wir dokumentieren die Arbeitsstunden in einer Tabelle und reichen die Kosten dann bei der Pflegekasse ein. Das hat jedes mal wunderbar geklappt und ich bin froh für die Möglichkeit auch mal eine Auszeit ohne schlechtes Gewissen genießen zu können.” bestätigt ihre Tochter.
Praxistipp: Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflegeperson nicht ohnehin bereits bei Ihrer Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie mehrere eingetragene Pflegepersonen haben.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Im Leben sind wir tagtäglich verschiedensten Veränderungen ausgesetzt. So kann es auch passieren, dass eine zu pflegende Person in der häuslichen Pflege vorübergehend nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. In diesen Situationen steht Ihnen die Kurzzeitpflege im Pflegegrad 2 mit 1774€ im Jahr zur Verfügung. Diese können genutzt werde, wenn die Pflegeperson beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum verhindert ist, oder auch wenn sich der pflegeaufwand plötzlich intensivieren sollte und die pflegebedürftige Person über einen bestimmten Zeitraum vollstationär gepflegt werden soll.
“Nach einer schwere Darmoperation bin ich zu Hause gar nicht mehr zurecht gekommen. Meine Tochter hatte mich zuvor zwar zu Hause gepflegt, aber da kamen auf sie plötzlich ganz neue Herausforderungen zu. Ich musste auch nach der Operation erst mal zu Kräften kommen und viele Routinen umstellen. Deshalb hat meine Tochter sich dann um einen Kurzzeitpflegeplatz gekümmert. In diesem Zeitraum habe ich einfach mehr Unterstützung benötigt. Dem konnte meine Familie gar nicht gerecht werden. Als ich dann wieder zu Kräften gekommen bin, haben wir die Pflege zu Hause fortgesetzt.” Berichtet Anke G. (66 Jahre).
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer stationären Unterbringung der zu pflegenden Person.
Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2
Nicht alle haben die Möglichkeit sich zu Hause pflegen zu lassen. Je nach Lebensumständen und Krankheitsbild kann natürlich auch eine vollstationäre Pflege notwendig sein. Im Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 770 Euro für Ihre stationäre Pflege im Pflegeheim zu.
Praxistipp: Unabhängig von Ihrem Pflegegrad müssen Sie als Pflegeheimbewohner zum Pflegesatz Ihres Alten-und Pflegeheims auch den “einrichtungseinheitlichen Eigenanteil” (kurz “EEE”) entrichten. Dieser richtet sich nicht nach Ihrem Pflegegrad. Der “einrichtungseinheitliche Eigenanteil” sind die Kosten für die Pflege, die nach Abzug der Kassenleistung auf die Bewohner umgelegt werden. Hinzu kommen dann noch die individuellen Kosten jedes Pflegeheimbewohners wie Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten. Diese können je nach Komfort innerhalb eines Pflegeheims und auch im Vergleich zwischen verschiedenen Pflegeheimen ganz unterschiedlich ausfallen.
Maritta L. erzählt uns von ihren Beweggründen ihren Vater in einer vollstationären Pflegeeinrichtung betreuen zu lassen:
“Ich war immer die Person die behauptet hat ihre Eltern niemals in ein Pflegeheim zu übergeben. Ich habe immer geglaubt, dass man als Kind dann versagt hat. Nachdem meine Mutter verstorben war blieb mein an Demenz und Parkinson erkrankter Vater allein zurück. Sein gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich zusätzlich nach einer Operation. Wir bemerkten dann schnell, dass er immer antriebsloser wurde und vereinsamte, obwohl wir wöchentlich zu Besuch kamen. Den täglichen Kontakt kann man als berufstätiger Angehöriger kaum ersetzen. Nachdem wir zunächst immer mal wieder eine Tages-oder Nachtpflege und später nach der Operation auch mal eine Kurzzeitpflege ausprobierten, äußerte mein Vater den Wunsch in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu gehen. Er habe dort während der Kurzzeitpflege schnell kontakte zu Leidensgenossen gefunden, die seinen Humor teilen. Also kümmerten wir uns um einen festen Platz für Ihn im Pflegeheim.
Was soll ich sagen? Es hat sich tatsächlich alles ganz anders ergeben als meine Vorstellung. Er ist total glücklich und macht schon fast einen vitalen Eindruck. Wenn wir ihn besuchen, dann haben wir als Familie effektiv Zeit zusammen, um spazieren zu gehen, oder uns ausgiebig zu unterhalten. Die Aktivitäten und Gespräche mit den anderen Pflegeheimbewohnern haben ihm wieder einen neuen Sinn im Leben und sowas wie einen eigene Alltag gegeben. Es war rückblickend betrachtet wirklich die beste Entscheidung.”