Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will bis Mitte Mai ihren Entwurf für die Pflegereform 2026 vorlegen. Die Grundlage bilden die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege", die bereits seit Dezember vorliegen. Was bisher bekannt ist, löst bei uns als Anwälten, die täglich für die Rechte von Pflegebedürftigen kämpfen, erhebliche Bedenken aus.
„Die geplante Verschärfung der Einstufungskriterien ist aus rechtlicher Sicht ein Schritt in die falsche Richtung. Der Pflegebedarf einer Person ist kein Verhandlungsgegenstand – er ergibt sich aus tatsächlichem Hilfebedarf. Wenn die Zugangsschwellen angehoben werden, verlieren Menschen gesetzliche Ansprüche, ohne dass sich ihr Zustand verändert hat." – Rechtsanwalt Maximilian Sauer
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Was die Reform plant
Drei Maßnahmen stehen im Mittelpunkt der bisherigen Berichte:
- Die gestaffelten Zuschüsse für Heimbewohner zur Senkung ihrer Eigenanteile sollen langsamer steigen.
- Die Zugangskriterien für die Pflegegrade 1, 2 und 3 werden verschärft. Die großzügigeren Regelungen aus der Reform von 2017 sollen rückgängig gemacht werden.
- Gutverdiener sollen durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker belastet werden. Für bestimmte mitversicherte Ehepartner ist ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent vorgesehen.
Politisch kommt das Vorhaben bereits unter Druck: Die Diakonie Deutschland nennt die Pläne ausdrücklich den falschen Weg. Florian Specht, Gründer von Pflegewächter und selbst Anwalt im Pflegerecht, bezeichnet den Kurswechsel als irritierend. Statt Entlastung drohe eine zusätzliche Belastung – ausgerechnet in den ersten Jahren der Pflege.
Was das rechtlich bedeutet
Aus rechtlicher Perspektive ist besonders die geplante Verschärfung der Einstufungskriterien problematisch. Pflegegrade sind keine politische Entscheidung, sondern das Ergebnis eines gesetzlich geregelten Begutachtungsverfahrens. Wenn die Kriterien verändert werden, entstehen Übergangsregelungen, Unsicherheiten und neue Spielräume für fehlerhafte Einstufungen.
Wie der Pflegegrad rechtlich entsteht
Die Pflegegrade ergeben sich aus § 15 SGB XI. Maßgeblich ist die Bewertung in sechs Modulen – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Alltagskompetenz. Aus den Punktwerten der Module wird ein Gesamtscore errechnet, der den Pflegegrad bestimmt. Die Schwellenwerte sind im Gesetz festgeschrieben.
Schon heute werden viele Pflegegrade zu niedrig eingestuft. Das zeigen die Zahlen: Knapp 20 Prozent der Erstanträge werden abgelehnt, in rund 30 Prozent der Widersprüche muss die Kasse ihre Entscheidung nach oben korrigieren. Wenn die Eingangsvoraussetzungen verschärft werden, ohne dass die Begutachtungsqualität verbessert wird, ist zu befürchten, dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide weiter steigt.
Bescheid prüfen lassen – bevor neue Regeln greifen
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Pflegegrad prüfenPflegewächter: Warum wir uns engagieren
Wir fordern schon lange, dass das Pflegesystem transparenter und gerechter wird. Das auf Basis konkreter Erfahrungen aus tausenden von Fällen. Wir sehen täglich, was zu niedrige Pflegegrade für Familien bedeuten: finanzielle Einbußen, Überlastung der Angehörigen und das Gefühl, allein gegen ein undurchschaubares System zu kämpfen.
Deshalb gehen wir bei Pflegewächter mit spezialisierten Partneranwälten auch in die rechtliche Auseinandersetzung, um eine klare Rechtslage für Pflegebedürftigkeit herzustellen. Wenn die geplante Reform fehlerhaft umgesetzt wird, entstehen neue Angriffspunkte für Widersprüche. Wir werden diese nutzen.

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Was Betroffene jetzt rechtlich tun können
Praxistipp
Die Begründung des Widerspruchs ist entscheidend. Ein bloßer Einspruch ohne fundierte Argumente verpufft oft. So sollte ein Widerspruch begründet werden – mit Bezug auf konkrete Module, Pflegezeiten und ärztliche Befunde.
Ein Widerspruch ohne Vorbereitung ist riskant. Mit rechtlicher Unterstützung durch unabhängige Partneranwälte steigen die Erfolgsaussichten erheblich. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Klage gegen den Widerspruchsbescheid lohnt es sich, den Sachverhalt früh juristisch sauber zu dokumentieren.
Pflegegrad jetzt prüfen lassen
Bevor die Reformpläne in Kraft treten, lohnt sich eine genaue Überprüfung des aktuellen Pflegegrades. Pflegewächter übernimmt für Mitglieder die Anwaltskosten.
Jetzt Pflegegrad-Check startenFAQ: Pflegereform 2026 rechtlich erklärt
Quellen: SGB XI; Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege"; Bundesgesundheitsministerium; eigene Auswertungen aus Mandaten der Kanzlei Prime.
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Über den Autor
Maximilian Sauer
Rechtsanwalt | Kanzlei Prime
Maximilian Sauer ist Rechtsanwalt der Kanzlei Prime und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit Pflegewächter. Die Kanzlei hat bereits über 14.000 Familien dabei vertreten, einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
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