Vorsorgen6. Juli 2026

Muss das Eigenheim für die Pflege verkauft werden?

CDU-Fraktionsvize Stegemann will Pflegebedürftige und ihre Kinder früher für die Heimkosten zahlen lassen und das Eigenheim stärker heranziehen.

Pflegegrad beantragen
FS

Florian Specht

Rechtsanwalt | Pflegewächter

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Die Pflegekasse ist leer, die Kosten explodieren, und die Politik sucht nach schnellen Antworten. CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert jetzt, dass Pflegebedürftige ihr Eigenheim einsetzen, bevor der Staat die Pflegekosten übernimmt. Grundsätzlich galt das schon immer – die Grenze soll nun aber herabgesetzt werden, und erwachsene Kinder sollen künftig früher für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen.

Was bedeutet das in der Praxis? Was gilt schon heute? Und warum ist dieser Vorschlag aus unserer Sicht der falsche Weg? Wir ordnen den Vorstoß rechtlich ein.

Die aktuelle Rechtslage: Was heute schon gilt

Wer ins Pflegeheim kommt und die Kosten nicht selbst tragen kann, beantragt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Das Sozialamt prüft dann Einkommen und Vermögen. Nach § 90 des Sozialgesetzbuchs XII muss grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen eingesetzt werden. Das eigene Haus zählt dazu – es sei denn, es wird selbst bewohnt oder ist durch bestimmte Umstände geschützt.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020

Seit 2020 werden Kinder erst dann zu den Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die allermeisten Familien bedeutet das: Der Nachwuchs muss für die Heimkosten der Eltern nicht aufkommen. Diese Schwelle ist genau der Punkt, an dem Stegemanns Vorstoß ansetzt.

Wer Vermögen rechtzeitig überträgt, kann außerdem die Zehnjahresfrist nutzen: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Pflegefall erfolgen, werden nicht mehr angerechnet. Genau diese Praxis greift Stegemann an – er spricht von „Umgehungstatbeständen" und will dagegen vorgehen, ob beim Eigenheim oder bei anderem Vermögen. Zugleich soll die Einkommensgrenze von 100.000 Euro gesenkt werden.

Was Stegemanns Vorstoß konkret bedeutet

Stegemann begründet seinen Vorstoß mit explodierenden Beiträgen. Er warnt: Ohne Reformen steigen die Pflegeversicherungsbeiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose sogar auf bis zu 5,5 Prozent. Das Problem ist real. Aber die Lösung, die er vorschlägt, greift am falschen Punkt an.

Seine Forderung ist bisher kein Gesetz, sondern eine politische Positionierung, die den Rahmen für die geplante Pflegereform 2026 absteckt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nach mehrfachen Verschiebungen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Pflegeversicherung vor einer Finanzierungslücke von 22,5 Milliarden Euro für 2027 und 2028 retten soll.

Die Richtung ist erkennbar: weniger Solidarsystem, mehr Selbstbeteiligung. Für Familien heißt das: Das Eigenheim, das jahrzehntelang als Altersvorsorge aufgebaut wurde, rückt in den Fokus. Das ist ein politisches Signal, das Betroffene ernst nehmen sollten.

Petition gegen die Pflegereform 2027

Kürzungen auf dem Rücken der Familien stoppen

Die geplante Reform verschiebt immer mehr Pflegekosten auf Betroffene und ihre Angehörigen. Unterschreibe unsere Petition, bevor die Kürzungen in Berlin beschlossen werden.

Unsere Kritik: Das ist ein Ablenkungsmanöver

Wir bei Pflegewächter sehen diesen Vorstoß kritisch. Es geht hier nicht darum, das Pflegesystem besser zu machen. Es geht darum, schnell eine Finanzierungslücke zu schließen – und zwar auf dem Rücken von Familien, die ohnehin schon die Hauptlast der Pflege in Deutschland tragen.

Zur Einordnung: Pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit, steigen aus dem Beruf aus, verzichten auf eigene Rente. Sie leisten heute schon die eigentliche Pflegearbeit in Deutschland. Ihr finanzieller Einsatz, ihre Gesundheit und ihre Lebensplanung stehen hinten an. Und jetzt sollen sie auch noch schneller zur Kasse gebeten werden?

Ein falscher Pflegegrad kostet schon heute jeden Monat Geld

Wer in Pflegegrad 1 statt richtigerweise in Pflegegrad 2 eingestuft ist, verliert 347 Euro im Monat – über 4.000 Euro im Jahr. Über mehrere Jahre summiert sich das zu erheblichen Einbußen, die Familien direkt treffen. Wer sein Eigenheim verkauft, um Pflegekosten zu finanzieren, zahlt womöglich mehr als nötig, weil der Pflegegrad zu niedrig festgelegt wurde.

Wurden Sie beim Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

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Das eigentliche Problem wird übersehen

Die Debatte über Eigenheime und Erbschutz verdeckt ein zentrales Problem: Viele Pflegebedürftige erhalten nicht einmal die Leistungen, die ihnen bereits heute gesetzlich zustehen.

Die Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung angelegt – Betroffene müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Das ist vom Ansatz her in Ordnung. In den letzten Jahren ist aber eine Schieflage entstanden: Die Pflegekosten steigen immer weiter, die Zuschüsse der Pflegekasse dagegen kaum. Es fehlt an wirksamer Prävention, um steigende Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Gleichzeitig werden Pflegegrade regelmäßig zu niedrig eingestuft. Die erste Einstufung der Pflegekasse bildet den tatsächlichen Bedarf oft nicht vollständig ab. Rund 30 Prozent aller Widersprüche sind erfolgreich. Überspitzt formuliert: Die reale Pflegebedürftigkeit wird durch zu niedrige Pflegegrade faktisch klein gehalten.

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Was du jetzt tun kannst

Deshalb ist es entscheidend, die eigene Vermögenssituation frühzeitig rechtlich abzusichern und sicherzustellen, dass der Pflegegrad korrekt eingestuft ist. Eine reine Pflegeberatung reicht dazu nicht aus – es braucht die tatsächliche Durchsetzung gegenüber der Pflegekasse.

Vermögen frühzeitig absichern – wer die Zehnjahresfrist nutzen will, muss lange vor dem Pflegefall handeln. Wie das rechtssicher geht, erklärt unser Ratgeber zum Schutz von Haus und Vermögen im Pflegefall.
Pflegegrad-Bescheid prüfen lassen – stimmt die Einstufung mit dem tatsächlichen Bedarf überein? Ein zu niedriger Pflegegrad kostet jeden Monat Geld.
Widerspruch einlegen, wenn nötig – viele Pflegegrade werden erst nach einem Widerspruch korrekt angepasst. Pflegewächter begleitet diesen Schritt mit spezialisierten Partneranwälten.
Hilfe zur Pflege rechtzeitig beantragen – wenn die Mittel absehbar nicht reichen, den Antrag beim Sozialamt stellen, bevor die erste Rechnung ausbleibt.

„Wer die Pflegekrise lösen will, muss bei den Ursachen ansetzen: zu niedrige Pflegegrade, intransparente Bescheide und eine Pflegeversicherung, die Betroffene systematisch zu wenig absichert. Kinder stärker zu belasten, ohne das System besser zu machen, ist kein Reformkonzept. Das ist Symptombekämpfung." – Rechtsanwalt Florian Specht, Pflegewächter

Vertiefende Beiträge findest du in unserem Bereich Vorsorgen und Vermögensschutz. Wie Heimkosten und Hilfe zur Pflege zusammenhängen, zeigt unser Artikel Pflegeheime als unfreiwillige Bank.

Häufig gestellte Fragen zum Eigenheim in der Pflege

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Über den Autor

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Florian Specht

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Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.

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