Wie können wir Ihnen helfen?
So scannen Sie richtig
Werden Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren von unseren Partneranwälten vertreten, kann es sein, dass Sie gebeten werden, Unterlagen einzuscannen und per E-Mail zu versenden oder sie in Ihrem Nutzerkonto hochzuladen.
Damit unsere Partneranwälte die Dokumente an die Pflegekasse oder das Gericht versenden können, ist es wichtig ein paar Dinge zu beachten:
- Bitte senden Sie die Dokumente als .pdf-Dokumente. In der Regel entstehen diese automatisch, nachdem ein Dokument gescannt wurde.
- Achten Sie darauf, dass das ganze Dokument zu erkennen ist. Es sollte nichts abgeschnitten sein. Nur dann kann das Dokument verwendet werden!
- Wichtig ist auch, dass das Dokument gerade gescannt wurde.
Sollten Sie das angefragte Dokument nicht einscannen, sondern nur abfotografieren können, beachten Sie bitte diese Hinweise:
- Auf dem Foto sollte nur das Dokument zu erkennen sein. Bitte achten Sie darauf, dass kein Hintergrund, wie zum Beispiel eine Tischdecke, auf dem Foto zu sehen ist. Es sollte nur das Dokument auf dem Foto zu sehen sein.
- Das Foto sollte keine Hinweise auf das Gerät aufweisen, mit dem das Bild gemacht wurde. Schneiden Sie etwaige Texte wie beispielsweise „Galaxy A23 5G“ im Nachgang mit der Bildbearbeitung ab.
- Das Foto muss gerade sein und es muss das gesamte Dokument zu sehen sein. Andernfalls kann es nicht von den Anwälten verwertet werden.
- Bitte denken Sie auch daran, dass das Bild scharf sein muss, damit die Kasse oder das Gericht lesen kann, worum es in dem Dokument geht.
So bitte nicht: