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Widerspruch
Rechtliches zum Widerspruch
Aktualisiert: 27. August 2024

Wer kann Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad/einen falschen Bescheid einlegen?

Pflegegradwiderspruch (auch Widerspruch genannt) kann der Versicherte selbst, aber u.a. auch Bevollmächtigte und zuständige Pflegedienste.

Wer kann Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad/einen falschen Bescheid einlegen?

Pflegegradwiderspruch bzw. Widerspruch einlegen kann die/der Versicherte selbst, ein Bevollmächtigte, ein gesetzlicher Betreuer oder eine zuständige (ambulante) Pflegekraft.