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Widerspruch
Todesfall im Widerspruch
Aktualisiert: 27. August 2024

Die/der Pflegebedürftige ist verstorben, was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Todesdatum und, wenn bereits vorhanden, der Sterbeurkunde. ...

Die/der Pflegebedürftige ist verstorben, was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns, im Fall, dass ein Nutzer/eine Nutzerin des Widerspruchs verstorben ist, eine E-Mail an kontakt@pflegewaechter.de mit dem Todesdatum und, wenn bereits vorhanden, der Sterbeurkunde. Trotz des Todesfalls ist es möglich und sinnvoll, den Widerspruch aufrechtzuerhalten. Sollte dieser erfolgreich sein, erhalten die Erben das Geld von der Pflegekasse.