fbpx

Wird der Widerspruch bei einem Todesfall abgebrochen?

Nein, der Widerspruch wird bei einem Todesfall nicht abgebrochen. Trotz des Todesfalls ist es möglich und sinnvoll den Widerspruch aufrechtzuerhalten. Sollte dieser erfolgreich sein, erhalten die Erben das Geld von der Pflegekasse.

Haben Sie eine weitere Frage?
Schlagwörter: