Nein, der Widerspruch wird bei einem Todesfall nicht abgebrochen. Trotz des Todesfalls ist es möglich und sinnvoll den Widerspruch aufrechtzuerhalten. Sollte dieser erfolgreich sein, erhalten die Erben das Geld von der Pflegekasse.
Zurück zum Hilfebereich
Widerspruch
Todesfall im Widerspruch
Aktualisiert: 27. August 2024
Wird der Widerspruch bei einem Todesfall abgebrochen?
Trotz des Todesfalls ist es möglich und sinnvoll den Widerspruch aufrechtzuerhalten. ....