Wie können wir Ihnen helfen?
Anfrage der Pflegekasse: Die Pflegekasse hat mich angerufen/angeschrieben und fragt, ob ich den Widerspruch weiter fortführen möchte. Muss ich darauf antworten?
Wichtig: Den Widerspruch sollten Sie niemals zurücknehmen, das ist allein ein Trick der Pflegekasse, mit dem diese versuchen, Geld bei Ihnen einzusparen. Sie handeln daher richtig, indem Sie klargestellt haben, dass Sie weiter von unseren Partneranwälten beraten werden möchten und den Widerspruch aufrechterhalten.