Ja, das ist rechtlich unproblematisch: Eine Begutachtung kann grundsätzlich auch ohne vorherige Begründung stattfinden. Die schriftliche Begründung reichen die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime nach, sobald sie Akteneinsicht von der Pflegekasse erhalten haben.
Zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin empfehlen wir unseren Blog-Artikel, dieses Video sowie das Pflegegrad-Gutachten zum Üben.