Nachdem Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD, ehem. MDK) oder MEDICPROOF (bei privaten Pflegekassen) mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Die GutachterInnen sind ausgebildete ÄrztInnen oder Pflegefachkräfte. Sie nehmen Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen Termin für einen Hausbesuch. Im Anschluss an den Hausbesuch, schreibt die Person, die die Begutachtung durchgeführt hat, ein Gutachten. Dieses nutzt die Pflegekasse als Grundlage für die Beurteilung, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter prüft Ihren Unterstützungsbedarf im Alltag. Dazu existiert für jede Prüfung ein standardisierter Fragebogen, das sogenannte Begutachtungsinstrument, mit über 60 Fragen, die der Gutachter Punkt für Punkt abarbeitet. Dazu stellt er Ihnen Fragen zur Un-/Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen. Diese Lebensbereiche sind:
- Mobilität,
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten,
- Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit Krankheit und medizinsicher Versorgung,
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Tipp
Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite ein Pflegegradgutachten an. Damit können Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad bestimmen und haben einen Vergleichswert gegenüber dem offiziellen Prüfungsergebnis, bei dem Sie dann kritische Nachfragen stellen können.
Anhand Ihrer Angaben und der Wahrnehmung des Gutachters wird dann in einem komplizierten Verfahren die erreichte Gesamtpunktzahl und somit der Pflegegrad errechnet. Die Pflegegrade unterscheiden sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und der erreichten Punktzahl:
- Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
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Mit dem richtigen Pflegegrad stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zu. Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob Ihre Einstufung korrekt ist.
Pflegegrad überprüfen lassenWie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?
Eine Vorbereitung auf die Begutachtung können Sie am besten anhand der Fragen, die gestellt werden, vornehmen. Hierfür können Sie beispielsweise unser Pflegegradgutachten nutzen. Die Vorbereitung erfolgt in drei Schritten:
- Pflegetagebuch führen – Beginnen Sie mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Termin damit, den täglichen Pflegeaufwand zu dokumentieren.
- Ehrlich antworten – Versuchen Sie nicht, Ihre Situation positiver darzustellen, als sie ist. Nutzen Sie das Pflegetagebuch als Stütze, um dem Gutachter Hilfestellungen und Problemlagen aufzuzeigen.
- Angehörige hinzuziehen – Pflegepersonen sollten nach Möglichkeit beim Begutachtungstermin zur Seite stehen und sich nicht scheuen, Problemlagen anzusprechen.
Mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sollten Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehöriger damit beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesen ein bis zwei Wochen dokumentieren Sie dann den täglichen Pflegeaufwand. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass pflegebedürftige Menschen im Moment der Prüfung häufig versuchen, besonders gut abzuschneiden. Ehrliche Antworten, die auf Fragen der Gutachter gegeben werden müssten, werden als peinlich empfunden oder falsch eingeschätzt. Pflegebedürftige Menschen versuchen oftmals Ihre Lage positiver darzustellen, als sie wirklich ist. Eine gerechte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit kann so natürlich nicht gelingen. Hier kann das Pflegetagebuch als Stütze dienen und dem Gutachter benötigte Hilfestellungen und Problemlagen aufzeigen.
Angehörige und Pflegepersonen sollten nach Möglichkeit im Begutachtungstermin zur Seite stehen und sich nicht scheuen, Problemlagen anzusprechen und aufzuzeigen. Das muss nicht im Beisein des pflegebedürftigen Menschen passieren. Gegebenenfalls können Sie sich auch von unabhängigen PflegeberaterInnen im Termin unterstützen lassen. Pflegedienste oder Wohlfahrtsunternehmen (AWO, Caritas, DRK, …) bieten diese Unterstützung sogar teilweise kostenlos an. Fragen Sie nach!
Praxiserfahrung: Die GutachterInnen haben einen vollen Terminplan. Es kommt vor, dass die Pflegekassen allein über die Antragstellung zu beurteilen versuchen, ob bei Ihnen wirklich eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wird eine Dringlichkeit abgelehnt, kann das dazu führen, dass Ihr Antrag unbearbeitet liegen bleibt. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Situation falsch eingeschätzt oder verzögert bearbeitet wird, kann eine vorherige professionelle Einschätzung helfen.
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Pflegegrad prüfen lassenBenötigte Dokumente
Um die Prüfung des Gutachters zu beschleunigen, können Sie am Begutachtungstag einige Dokumente, wenn vorhanden, in Kopie bereitlegen:
- Ihren Medikamentenplan,
- aktuelle Arzt- oder Entlassungsberichte,
- eine Auflistung mit genutzten Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät, Gehilfen, Rollator, …),
- Ihren Schwerbehindertenausweis,
- Pflegetagebuch,
- sowie Notizen über die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und den Unterstützungsbedarf im Alltag.
Zusammenfassung
Nach der Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse wird die Pflegebedürftigkeit des Versicherten geprüft. Die Begutachtung wird in der Regel durch den MD, oder MEDICPROOF bei der pflegebedürftigen Person zu Hause vorgenommen. Der Begutachtungstermin wird Ihnen rechtzeitig angekündigt, sodass Sie sich mit einem Angehörigen in Ruhe auf den Termin vorbereiten können. Auf Grundlage der Begutachtung trifft die Pflegekasse eine Entscheidung über Ihre Pflegebedürftigkeit. Sie bekommen die Entscheidung als Bescheid von Ihrer Pflegekasse mitgeteilt. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
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Über den Autor
Florian Specht
Rechtsanwalt | Pflegewächter
Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.
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