Dir droht eine niedrigere Einstufung
Was heute für deinen Pflegegrad reicht, kann nach der Reform zu wenig sein.
Die Pflegereform 2027 erhöht die Hürden für den Pflegegrad. Wenn du jetzt handelst, fällst du noch unter das heutige Recht.
Du hast noch:

Die wichtigsten Änderungen, die mit der Pflegereform auf dich zukommen.
Was heute für deinen Pflegegrad reicht, kann nach der Reform zu wenig sein.
Pflegegrade, die vor dem 01.01.2027 beantragt wurden, haben Bestandsschutz. Alle anderen nicht.
Ansprüche wie der Entlastungsbetrag von 131 Euro fallen weg.
Maria geht es noch 4 Jahre lang besser, nur weil sie schneller gehandelt hat.
Vor dem 1. Januar 2027 gehandelt
Pflegegrad 3 gesichert · Bestandsschutz ab 2027
Gewartet und erst 2027 gehandelt
Pflegegrad 2 · neue, strengere Kriterien
| Jahr | Maria | Britta | Differenz |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 7.656 € | 4.632 € | minus 3.024 € |
| Jahr 2 | 15.312 € | 9.264 € | minus 6.048 € |
| Jahr 3 | 22.968 € | 13.896 € | minus 9.072 € |
| Jahr 4 | 30.624 € | 18.528 € | minus 12.096 € |
Rechenbeispiel: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 nach aktuellem Recht gegenüber Pflegegrad 2 nach den ab 2027 geplanten Kriterien.
Bestandsschutz nach § 142b SGB XI: Wer seinen Pflegegrad noch unter dem heutigen Recht gesichert hat, behält ihn, außer sein Gesundheitszustand verbessert sich deutlich.
Mit Hilfe deines Anwalts kannst du dich noch nach den leichteren Kriterien einstufen lassen.

Dein Rechtsanwalt
Maximilian Sauer
Die Pflegereform tritt 2027 in Kraft, aber wer seinen Pflegegrad noch 2026 gesichert haben möchte, sollte deutlich früher starten. Denn Prüfung, Begutachtung, Bescheid und, falls nötig, ein Widerspruch brauchen Zeit.
Heute
Kurze Angaben machen
Bis 30.09.2026
Dein Fall wird anwaltlich eingereicht
Okt – Dez 2026
Begutachtung und Bescheid
01.01.2027
Neue Regeln greifen & du bist mit den Pflegeansprüchen abgesichert
Du hast nur noch -- Tage übrig
Wir empfehlen dir, deinen Fall bis spätestens 30. September 2026 einzureichen. So bleibt genug Zeit für Begutachtung und Bescheid, bevor die neuen Regeln am 1. Januar 2027 greifen.

„Mein Widerspruch wurde schnell und transparent bearbeitet. Auch der Kontakt, der ohne persönliches Gespräch stattgefunden hat, verlief gut und ich war sehr zufrieden. Ich möchte mich bei dem Pflegewächter Team herzlichst bedanken, die in meinem Fall, einen höheren Pflegegrad erreichen konnten. Absolut empfehlenswert. Vielen Dank für eure Hilfe."
Björn-Siegfried Kohlsdorf
„Besser denkt man hat nichts mehr an wie man sich spenden kann oder wo sich kümmert und dann lernt man die Menschen kennen die den pflegewächter betreiben dann kann ich nur eines sagen es werden doch noch wunderbar und man ist nicht alleine vielen Dank für dich toll Unterstützung und dafür dass endlich mal jemand da ist wo sich darum kümmert. Meine wirklich Note für den pflegewächter übersteigt 100%"
Anuschka Frey
„Nachdem der Gutachter vom medizinischen Dienst trotz meiner deutlich sichtbaren kognitiven Defizite nur die wenig sichtbaren körperlichen Einschränkungen beurteilt hat, wurde ein Pflegegrad abgelehnt. Dank des Widerspruches vom Pflegewächter wurde mir von einer weiteren Gutachterin der Pflegegrad 3 zuerkannt."
Martha
Ab dem 1. Januar 2027 gelten strengere Kriterien: höhere Punktgrenzen für Erst- und Höherstufungsanträge, nur 50 % des Pflegegelds in den ersten drei Monaten für neue Antragsteller in Pflegegrad 2 und 3, deutlich erschwerte Höherstufungen und neue Regelungen für die stationäre Pflege. Wer den Antrag jetzt stellt und noch vor Ende 2026 einen positiven Bescheid erhält, fällt dauerhaft unter das heutige, günstigere Recht, unabhängig von zukünftigen Änderungen.
Kundenzufriedenheit
4,7 / 5.00
Sicherheit
DSGVO-konform
DatenübertragungSichere Datenübertragung
EGVP-Verschlüsselung