Kinder werden anders begutachtet
Dein Kind wird mit gesunden Gleichaltrigen verglichen, nicht nach dem Aufwand, den du täglich leistest.
Ob Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch: Pflegegrade für Kinder sind oft besonders kompliziert. Euer Anwalt nutzt alle verfügbaren Mittel, um für euch den höheren Pflegegrad zu erwirken.
Unabhängige Partneranwälte
Erfahrung mit ADHS, Autismus und mehr
Anmeldung in 5 Minuten

Bekannt aus den Medien
Die häufigsten Gründe, warum Eltern bei der Einstufung ihres Kindes scheitern.
Kinder werden nach anderen Maßstäben begutachtet als Erwachsene. Diese Sonderregeln sind komplex und stellen in der Begutachtung immer wieder eine Hürde dar.

Euer Rechtsanwalt
Maximilian Sauer
Finde die Situation, die auf dich zutrifft, und sieh, wie es für dein Kind weitergeht.
Ein Anwalt legt in deinem Auftrag Widerspruch für dein Kind ein.
Widerspruch einlegenOb Erstantrag oder Höherstufung: ein Anwalt übernimmt den Antrag für dein Kind, von Anfang bis Bescheid.
Pflegegrad beantragenFinde es kostenlos heraus, welcher Pflegegrad und welche Leistungen für dein Kind infrage kommen.
Leistungen prüfenKein Fall ist wie der andere. Bei diesen und vielen weiteren Diagnosen wissen wir, worauf es bei der Einstufung deines Kindes ankommt, damit kein Bedarf übersehen wird.
Die Beträge gelten für Kinder genauso wie für Erwachsene, ausgezahlt wird das Pflegegeld direkt an dich, wenn du dein Kind zu Hause pflegst.
Pflegegeld bekommst du direkt ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich dazu. Stand 2026.
Der Unterschied liegt nicht beim Geld, sondern bei der Einstufung: bei Kindern wird der Bedarf anders bewertet. Genau deshalb ist die Unterstützung durch einen Anwalt so wichtig, damit dein Kind den Pflegegrad bekommt, der ihm wirklich zusteht.
Pflegegeld bekommst du direkt ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich dazu. Stand 2026.
Ob Erstantrag oder Höherstufung: wir vermitteln dir einen Anwalt, der den Antrag für dein Kind übernimmt und sich um jeden Schritt kümmert.

*Mindestlaufzeit 12 Monate. Danach jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 grundsätzlich erstattungsfähig.

Nach dem Bescheid hast du nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ein Anwalt setzt sich für die richtige Einstufung ein.
Anwaltskosten können für dich nur anfallen, wenn du falsche Angaben zu deinem Fall machst oder den Widerspruch vorzeitig abbrichst.
Viele Eltern wissen gar nicht, ob und welcher Pflegegrad ihrem Kind zusteht. Mit dem kostenlosen Bedarfscheck berechnest du in wenigen Minuten, welcher Pflegegrad und welche Leistungen für dein Kind infrage kommen.

Kein Papierkram, kein Fachwissen: in drei Schritten übernimmt ein Anwalt den Antrag für dein Kind.
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Ab 27 von 100 Punkten in der Begutachtung. Bei Kindern zählt dabei nur der Mehraufwand gegenüber gesunden Gleichaltrigen. Pflegegrad 2 bedeutet 347 € Pflegegeld im Monat.


Von Antrag und Fristenüberwachung bis zum Widerspruch, falls er nötig wird: erfahrene Experten nehmen dir die Arbeit ab. Du konzentrierst dich auf das, was wirklich zählt, dein Kind.
Kundenzufriedenheit
4,7 / 5.00
Sicherheit
DSGVO-konform
DatenübertragungSichere Datenübertragung
EGVP-Verschlüsselung