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Klage
Sozialgericht
Aktualisiert: 10. September 2026

Muss ich zwingend vor Gericht erscheinen?

Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen anordnet, ist man verpflichtet bei Gericht zu erscheinen.

Ordnet das Gericht Ihr persönliches Erscheinen an, sind Sie verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. Das kommt aber nur selten vor – die meisten Sozialgerichtsverfahren werden ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Ausnahme: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen, benötigen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest, das dies bestätigt.