Ordnet das Gericht Ihr persönliches Erscheinen an, sind Sie verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. Das kommt aber nur selten vor – die meisten Sozialgerichtsverfahren werden ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Ausnahme: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen, benötigen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest, das dies bestätigt.