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Erhalte ich eine Vorladung vom Gericht?

Das kommt auf den Ablauf des Verfahrens an. In der Regel erfolgt keine mündliche Verhandlung, wenn die Sache aufgrund der vorhanden Unterlagen (Arztberichte, Schriftsätze, Gutachten) entschieden werden kann.

Bei Unstimmigkeiten kann es in wenigen Einzelfällen zu einer mündlichen Verhandlung kommen, in der sich der Richter oder die Richterin ein eigenes Bild machen kann.

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