Das kommt auf den Verlauf des Verfahrens an. In der Regel findet keine mündliche Verhandlung statt, wenn der Fall anhand der vorhandenen Unterlagen (Arztberichte, Schriftsätze, Gutachten) entschieden werden kann.
Bei Unstimmigkeiten kann es in wenigen Einzelfällen zu einer mündlichen Verhandlung kommen, bei der sich Richterin oder Richter ein eigenes Bild machen.
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