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Mitgliedschaft
Aktualisiert: 26. Mai 2026

Sind Anwaltskosten in der Pflegewächter-Plus Mitgliedschaft enthalten?

Ja. Pflegewächter-Plus deckt die Anwaltskosten der Partneranwälte vollständig ab. So funktioniert die Kostenübernahme bei Antrag und Widerspruch.

Ja. Die anwaltliche Begleitung durch die Partneranwälte ist Bestandteil der Mitgliedschaft. Sie erhalten keine separaten Rechnungen, weder bei der Beantragung des Pflegegrads noch beim Widerspruch. Das Kostenrisiko trägt Pflegewächter.

Anwaltskosten können nur anfallen, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem Fall machen oder den Widerspruch vorzeitig abbrechen.

1. So funktioniert die Kostenübernahme

Für die Übernahme der Anwaltskosten gibt es zwei Szenarien:

Im Erfolgsfall

Bei einem erfolgreichen Widerspruch ist die Pflegekasse gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu tragen (§ 63 SGB X). Die Partneranwälte rechnen über eine Abtretung die Kostenerstattung direkt mit der Pflegekasse ab. Dadurch müssen Sie die Abrechnung nicht selbst mit der Pflegekasse abwickeln. Für Sie als Mitglied entstehen dabei keine Kosten.

Bei Misserfolg

Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, trägt Pflegewächter die Kosten der Partneranwälte vollständig. Auch in diesem Fall erhalten Sie keine Anwaltsrechnung.

2. Welche Leistungen die Partneranwälte erbringen

Die Partneranwälte übernehmen die anwaltlichen Schritte rund um den Pflegegrad:

  • Anwaltliche Beantragung des Pflegegrads (Erstantrag oder Höherstufung),
  • Widerspruch bei zu niedriger Einstufung oder Ablehnung,
  • Widerspruchsbegründung und Schriftverkehr mit der Pflegekasse,
  • Überprüfung des Bescheids und Fristenüberwachung,
  • Beratung und Begleitung einer Klage, falls ein Widerspruch zurückgewiesen wird.

3. Wer sind die Partneranwälte?

Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit unseren Partneranwälten zusammen und haben diese sorgfältig ausgewählt. Die Anwälte sind rechtlich unabhängig und handeln ausschließlich in Ihrem Auftrag.

Die Anwälte aus unserem Netzwerk sind auf Pflegerecht spezialisiert und kennen sich genau mit der Begutachtungsrichtlinie zur Pflegebedürftigkeit aus. Es wurden bereits über 15.000 Verfahren begleitet. Sie können sich vorstellen, welche Fallexpertise und Fertigungstiefe aus solchen Bearbeitungszahlen entsteht. Nur dadurch lassen sich Fehler der Pflegekassen analysieren.

4. Welche Kosten nicht abgedeckt sind

Nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind:

  • Gerichtliche Klagekosten, falls Sie nach einem erfolglosen Widerspruch beim Sozialgericht klagen möchten. Klageverfahren werden separat besprochen; auch hier prüfen wir die Möglichkeit einer Kostenübernahme.
  • Kosten anderer Anwälte, die Sie außerhalb der Partneranwälte beauftragen.

5. Was passiert mit einem laufenden Verfahren bei Kündigung?

Ein bereits gestartetes anwaltliches Verfahren wird vom Partneranwalt zu Ende geführt. Die Kostenregelung bleibt bestehen, auch wenn die Mitgliedschaft zwischenzeitlich endet.

Mehr zur Kündigung lesen Sie unter Wie kann ich die Pflegewächter-Plus Mitgliedschaft kündigen?

6. Beispiel

Herr Klein erhält einen Bescheid mit Pflegegrad 2, obwohl seine Tochter den Eindruck hat, dass Pflegegrad 3 angemessen wäre. Als Pflegewächter-Plus-Mitglied beauftragt sie den Partneranwalt. Der Anwalt legt fristgerecht Widerspruch ein und gewinnt. Die Pflegekasse hebt den Pflegegrad auf 3 an und übernimmt die Anwaltskosten. Herr Klein erhält ab sofort + 252 € Pflegegeld pro Monat, also + 3.024 € pro Jahr, dazu eine Nachzahlung für die Monate seit Antragstellung. Für das Verfahren selbst zahlt er keinen Cent zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag.

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Fazit

Im Erfolgsfall zahlt die Pflegekasse, bei Misserfolg trägt Pflegewächter die Kosten. Für Sie besteht kein Kostenrisiko. Eigene Klagekosten oder Anwälte, die Sie außerhalb der Mitgliedschaft beauftragen, sind nicht abgedeckt.