Die Pflegewächter-Plus Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie können sie zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann danach monatlich mit einer Frist von einem Monat beendet werden.
1. Mindestlaufzeit und Verlängerung
- Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Vertragsbeginn.
- Kündigungsfrist während der Mindestlaufzeit: spätestens einen Monat vor Ablauf.
- Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter.
- Nach der Verlängerung: Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Quelle: Pflegewächter-Mitgliedschaft.
2. Wie kündigen Sie konkret?
Eine Kündigung ist in Textform möglich. Am schnellsten geht es per E-Mail.
- E-Mail: kontakt@pflegewaechter.de
- Inhalt der Nachricht:
- Vorname, Nachname, Anschrift
- Kundennummer (falls bekannt)
- Datum, zu dem Sie kündigen möchten
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Beendigungsdatum.
3. Widerrufsrecht in den ersten 14 Tagen
Verbraucher haben normalerweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Verträgen. Ein solches Widerrufsrecht gibt es bei uns nicht.
Da der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad) bzw. der Widerspruch fristwahrend (schnellstmöglich) bearbeitet werden müssen, beginnen die Anwälte in Ihrem Interesse bereits innerhalb dieser 14-tägigen Widerrufsfrist. Sie stimmen bei der Beauftragung des Anwalts ausdrücklich zu, dass Sie deshalb auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
4. Was passiert nach der Kündigung?
Mit dem letzten bezahlten Monat enden:
- der Zugang zur Pflegewächter-Plattform,
- die regelmäßige Pflegegrad-Überprüfung,
- die Fristenkontrolle und Erinnerungen,
- die Leistungsanalyse.
Was bestehen bleibt:
- Bereits gestartete Anwaltsverfahren werden vom Partneranwalt zu Ende geführt. Der Vertrag mit dem Anwalt ist ein separater Vertrag, der mit der Mitgliedschaft nichts zu tun hat. Vereinbarte Vergütungen mit uns, für die Übernahme Ihres anwaltlichen Prozessrisikos, gelten daher ebenfalls weiter.
- Bereits erstellte Vorsorgedokumente bleiben in Ihrem Besitz und behalten ihre Gültigkeit.
- Bereits beantragte oder bewilligte Pflegeleistungen der Pflegekasse laufen unabhängig weiter, da diese direkt zwischen Versicherten und Pflegekasse vereinbart sind.
5. Vor der Kündigung prüfen: Ist alles abgesichert?
Wir empfehlen, vor der Kündigung diese Punkte zu prüfen:
- Ist der aktuelle Pflegegrad korrekt eingestuft? Eine Stufe zu niedrig kostet bis zu 4.164 € pro Jahr an Pflegegeld (Pflegegrad 1 statt 2). Quelle: Pflegegrad erhöhen.
- Wurde die Überprüfung des Pflegegrades schon genutzt? Sie ist Teil der Mitgliedschaft.
- Sind die Vorsorgedokumente vollständig erstellt und unterschrieben?
- Sind alle Pflegebudgets (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel) für das laufende Jahr abgerufen?
6. Beispiel
Frau Wagner schließt am 1. März 2026 Pflegewächter-Plus ab. Ihre Mindestlaufzeit endet am 28. Februar 2027. Möchte sie zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, muss die Kündigung spätestens am 28. Januar 2027 bei Pflegewächter eingehen. Schickt sie die Kündigung erst Mitte Februar, läuft der Vertrag automatisch weiter. Sie kann ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat beenden, frühestens zum 31. März 2027.