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Ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Grundsätzlich gilt: Ersatzpflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten, müssen die erhaltenen Zahlungen nicht versteuern, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Die Einnahmen aus der Verhinderungspflege sind steuerfrei, wenn:
- die Pflege nicht gewerblich oder mit Erwerbsabsicht erfolgt,
- die Pflege aus familiärer oder sittlicher Verpflichtung übernommen wird (z. B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde), und
- die erhaltene Vergütung die Höhe des jährlichen Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person nicht übersteigt (§ 3 Nr. 36 EStG).
Das bedeutet: Wenn Sie als Angehörige oder nahestehende Person gelegentlich einspringen – z.B. im Urlaub oder bei Krankheit der Hauptpflegeperson – und dafür eine Entschädigung aus der Verhinderungspflege erhalten, bleibt diese steuerfrei, solange sie im Rahmen dieser Grenzen liegt.
Wer profitiert von der Steuerfreiheit?
1. Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad
Dazu zählen: Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen.
Diese Personengruppe darf Zahlungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei erhalten, solange sie keine gewerblichen Pflegeleistungen anbieten.
2. Freunde oder Nachbarn mit „sittlicher Verpflichtung“
Auch nicht verwandte Personen können die Pflege übernehmen, wenn sie dies aus persönlicher Verbundenheit tun.
Das Finanzamt erkennt eine „sittliche Pflicht“ in der Regel an, wenn die Pflege nur für eine Person erfolgt und kein regelmäßiges Einkommen daraus entsteht.
Wann sind die Zahlungen steuerpflichtig?
Die Einnahmen müssen versteuert werden, wenn:
- die Ersatzpflege gewerblich oder regelmäßig gegen Bezahlung erfolgt (z. B. als Nebenverdienst für mehrere Personen),
- oder wenn die Zahlungen über die Höhe des Pflegegelds hinausgehen.
In diesem Fall gelten sie als Einkünfte aus sonstiger Tätigkeit (§ 22 EStG) und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Beispiel
Herr Müller mit Pflegegrad 3 erhält 599 € Pflegegeld pro Monat.
Seine Tochter ist Hauptpflegeperson. Während ihres Urlaubs übernimmt die Nachbarin Frau Schneider für zwei Wochen die Pflege und erhält dafür 500 € aus der Verhinderungspflege.
→ Die Zahlung bleibt steuerfrei, da sie unterhalb des jährlichen Pflegegeldbetrags liegt und Frau Schneider keine Erwerbsabsicht verfolgt.
Tipp: Verhinderungspflege richtig beantragen
Viele Angehörige verschenken jedes Jahr mehrere tausend Euro, weil sie die Leistung nicht abrufen.
Mit Pflegewächter können Sie prüfen, wie viel Geld Ihnen zusteht, und den Antrag ganz einfach digital stellen.
Verhinderungspflege beantragen
Fazit
Verhinderungspflege ist in den meisten Fällen steuerfrei, solange sie privat, aus sittlicher Verpflichtung oder familiärer Nähe erfolgt und die Zahlungen die Höhe des Pflegegelds nicht überschreiten.
Nur wer regelmäßig oder gewerblich pflegt, muss diese Einnahmen versteuern.
Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihr Anspruch ist oder wer die Pflege übernehmen darf, können Sie Ihre Situation unverbindlich prüfen lassen: Pflegegrad prüfen