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Ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Die Einnahmen von privaten Ersatzpflegepersonen (also solche, die die Verhinderungspflege nicht gewerblich bzw. mit Erwerbsabsicht durchführen) und Angehörigen sind steuerfrei, sofern sie die Höhe des Pflegegelds der/des Pflegebedürftigen pro Jahr nicht überschreitet.