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Pflegeleistungen
Verhinderungspflege
Aktualisiert: 13. November 2024

Erhalte ich Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Ja, während der Verhinderungspflege können Sie weiterhin Pflegegeld erhalten. Dies reduziert sich bei tage- bzw. wochenweiser Verhinderungspflege um 50 Prozent.

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Ja, während der Verhinderungspflege können Sie weiterhin Pflegegeld erhalten. Dies reduziert sich bei tage- bzw. wochenweiser Verhinderungspflege um 50 Prozent.

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