Erhalte ich die Pflege auf Rente angerechnet, wenn ich weniger als 10 Stunden pro Woche pflege?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung. Mindestens 10 Stunden an 2 Tagen pro Woche muss die Pflegeperson pflegen, damit sich die Pflege auf ihre eigene Rente auswirkt.