Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.
Pflegegrad vor der Reform sichernAuch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie Ihre Mutter pflegen. Allerdings haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Rentenversicherungsbeiträge. Es ist empfehlenswert, einen Antrag auf Pflegegrad-Einstufung zu stellen, um mögliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Ihr Angehöriger benötigt einen Pflegegrad?
Jetzt in unter 5 Minuten online beantragen. Mit jeder Pflegekasse möglich. Einfach und schnell. Gleich loslegen Zum Pflegegradantrag