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Können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt und nur dann ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Dementsprechend können pflegende Angehörige den Entlastungsbeitrag nicht als Dank für die Pflege ausgezahlt bekommen.


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