Rente für pflegende Angehörige: Was du wissen musst
Rente für pflegende Angehörige ermöglicht die Aufbesserung der gesetzlichen Rente von Pflegepersonen. Die Pflegekasse der Pflegebedürftigen zahlt einen Beitrag direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Pflege von Angehörigen kann sich positiv auf deine Rentenpunkte auswirken.
Die Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen übernimmt Beiträge für Pflegepersonen.
Bestimmte Voraussetzungen, wie mindestens Pflegegrad 2, müssen erfüllt sein.
Was bedeutet die Pflege eines Angehörigen für die Rente?
Die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen kann sich auf deine Rentenversicherung auswirken, wenn du maximal 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehst. Die Möglichkeit der Anrechnung der Pflege auf die Rente dient als Ausgleich dafür, dass eine Pflegeperson mit mehr als 10 Stunden Pflegeaufwand pro Woche nicht Vollzeit arbeiten kann. So wird deine soziale Sicherung trotz der Pflegetätigkeit gewährleistet.
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Voraussetzungen für die Anrechnung
Um Rente für pflegende Angehörige zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen.
Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Pflegepersonen von Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Die Pflegeperson darf die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführen.
Der Mindestpflegeaufwand beträgt 10 Stunden pro Woche.
Die Pflege ist auf mindestens 2 Tage pro Woche verteilt.
Neben der Pflege darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Anmerkung
Zahlt dir die/der Pflegebedürftige das Pflegegeld ganz oder teilweise aus, gilt die Pflege dennoch als nicht erwerbsmäßig.
Pflegeperson für mehrere Pflegebedürftige: Additionspflege
Die Pflege von mehreren Pflegebedürftigen kann dir dabei helfen, die Voraussetzungen für Rentenbeiträge zu erfüllen, wenn die Pflege einzelner Personen nicht ausreicht. Additionspflege bedeutet, dass der Pflegeaufwand für mehrere pflegebedürftige Personen zusammengerechnet wird.
Beispiel
Du pflegst sowohl deinen Vater als auch deine Mutter, jeweils acht Stunden pro Woche an mehreren Tagen. Zusammen ergibt die Pflege für beide 16 Stunden wöchentlich, wodurch du den Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden erfüllst.
Mehrere Pflegepersonen für einen Pflegebedürftigen: Mehrfachpflege
Im Gegensatz dazu bezieht sich die Mehrfachpflege auf Fälle, in denen mehrere Personen sich die Pflege einer pflegebedürftigen Person teilen. Jede Pflegeperson muss individuell mindestens 10 Stunden in der Woche an zwei Tagen pflegen, um Anspruch auf Rentenbeiträge zu haben.
Beispiel
Du und dein Bruder teilen sich die Pflege eurer Mutter auf. Ihr beide pflegt jeweils mehr als 10 Stunden pro Woche. Somit habt ihr beide Anspruch auf Rente für pflegende Angehörige, sofern die anderen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.
Pflegeperson bereits in Rente – und nun?
Normalerweise zahlt die Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen nur für die Rente der Pflegeperson, wenn diese noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht hat. Durch die Flexirente haben Rentner aber dennoch die Möglichkeit, ihre Rente durch die Ausübung von Pflegetätigkeiten aufzufrischen.
Bei der Flexirente können Rentner ab der Regelaltersgrenze von der Vollrente in eine Teilrente wechseln können. Hierbei reicht es aus, auf nur einen minimalen Teil ihrer Altersrente zu verzichten (zum Beispiel 1 Prozent), sodass sie weiterhin Rentenbeiträge erhalten, die ihren Rentenanspruch erhöhen. Wenn die Pflegetätigkeit endet, hat die Pflegeperson die Möglichkeit, mit einem einfachen Antrag zur Vollrente zurückzukehren. Die während der Pflege erworbenen Rentenzuschläge bleiben dabei dauerhaft erhalten.
Für pflegende Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, werden die Rentenbeiträge, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei noch erwerbstätigen Pflegepersonen, von der Pflegekasse gezahlt.
Wie wirkt sich die Pflege auf die Rente aus?
Rentenbeiträge für die Pflege
Die Pflegeversicherung der/des Pflegebedürftigen zahlt unter Umständen Beiträge zu deiner Rentenversicherung. Die Höhe des Beitrags hängt von der Pflegeleistung – Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung – ab, die die/der Pflegebedürftige in Anspruch nimmt.
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Die Rentenpunkte für pflegende Angehörige werden in der Regel zeitnah anerkannt, sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht und bearbeitet wurde. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da eine rückwirkende Anrechnung der Pflege auf die Rente nicht möglich ist.
Die Anerkennung der Rentenpunkte beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag korrekt eingereicht wurde.
Die Pflegekasse zahlt die Rentenbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung, sobald der Antrag genehmigt wurde.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad der gepflegten Person (ab Pflegegrad 2), desto höher die Rentenpunkte. Die Rentenbeiträge sind abhängig davon, ob die gepflegte Person Pflegegeld (höchste Beiträge), Kombinationsleistungen oder Sachleistungen bezieht. Außerdem gibt es geringfügige Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen, wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist.
Zumeist erhalten Pflegebedürftige im Anschluss von ihrer Pflegekasse den Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die pflegebedürftige Person den Fragebogen anfordern.
Dieser muss ausgefüllt werden. Es wird angegeben, wie viele Stunden die Pflegeperson wöchentlich pflegt und ob die Pflege in einer häuslichen Umgebung stattfindet.
Rentenpunkte für die Pflege rückwirkend erhalten
Die rückwirkende Anrechnung der Pflege auf die Rente ist nicht möglich. Stelle also den Antrag, sobald ein Pflegefall vorliegt und du als Pflegeperson eintrittst.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?
Der Pflegegrad der betreuten Person bestimmt, ob Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Pflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher betreuen, profitieren von den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem gilt: Je höher der Pflegegrad der/des Pflegebedürftigten, desto höher der mögliche Rentenzahlbetrag.
Welche Vorteile bietet die Rente für pflegende Angehörige?
Finanzielle Absicherung im Alter
Pflegende Angehörige, die Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten, können ihre monatliche Rente erhöhen. Die Beiträge, die die Pflegekasse übernimmt, können den Rentenanspruch absichern und finanzielle Stabilität im Alter bieten.
Vorzeitiger Renteneintritt
In einigen Fällen können Pflegepersonen durch die Anrechnung der Rentenbeiträge von der Pflegekasse früher in Rente gehen. Dies ist besonders relevant für Menschen, die über viele Jahre hinweg eine hohe Pflegetätigkeit ausgeübt haben.
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Zusammenfassung: Rente für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen kann sich positiv auf die Rente auswirken, vorausgesetzt, alle Kriterien werden erfüllt. Rentenbeiträge für die Pflege sichern nicht nur die finanzielle Zukunft, sondern honorieren auch die wichtige Rolle, die Pflegepersonen im sozialen System spielen. Durch die Beiträge der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung können pflegende Angehörige ihre gesetzliche Rente aufbessern.
Häufige Fragen zur Rente für pflegende Angehörige
Welche Pflegegrade berechtigen zur Rentenanrechnung?
Pflegegrade ab 2 oder höher berechtigen zur Anrechnung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige
Was sind Voraussetzungen, um Rente der Pflegeperson aufzubessern?
Unter Umständen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Voraussetzungen dafür sind unter anderem insgesamt mindestens 10 Stunden Pflege pro Kalenderwoche verteilt auf 2 Tagen die Woche. Die/der Pflegebedürftige muss im häuslichen Umfeld gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem darf es keine erwerbsmäßige Pflege sein. Die Pflegeperson selbst darf nur maximal 30 Stunden/Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wie wird die Pflege von Angehörigen auf die Rente angerechnet?
Damit die Pflege von Angehörigen auf die Rente angerechnet wird, muss ein Antrag bei der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen gestellt werden. Sollte die Person noch keinen Pflegegrad haben, musst du zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Erhalte ich die Pflege auf Rente angerechnet, wenn ich weniger als 10 Stunden pro Woche pflege?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung. Mindestens 10 Stunden an 2 Tagen pro Woche muss die Pflegeperson pflegen, damit sich die Pflege auf ihre eigene Rente auswirkt.
ME/CFS ist eine schwere chronische Erkrankung, die unter anderem zu starker Erschöpfung und einer Pflegebedürftigkeit führen kann. Betroffene haben das Recht, einen Pflegegrad zu beantragen.
Rente für pflegende Angehörige ermöglicht die Aufbesserung der gesetzlichen Rente von Pflegepersonen. Die Pflegekasse der Pflegebedürftigen zahlt einen Beitrag direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
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