Wie können wir Ihnen helfen?
Mir liegt der Bescheid über den Widerspruch bereits vor, soll ich Ihnen den zusenden?
Nein, Sie brauchen uns den Bescheid über den Widerspruch nicht zuzusenden. Die Pflegekasse ist verpflichtet, den Bescheid an unsere Partneranwälte zuzustellen. Sobald der Bescheid bei den Partneranwälten eingegangen ist und von diesen geprüft wurde, werden Sie informiert.