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Pflegegradrechner (Selbsteinschätzung) zeigt denselben, oder niedrigeren Pflegegrad an, als von der Kasse beschieden wurde

Die Selbsteinschätzung dient dazu, unseren Partneranwälten einen Überblick über Ihre pflegerelevanten Einschränkungen zu verschaffen.
Unsere Partneranwälte prüfen nach Erhalt der Akteneinsicht etwaige rechtlichen Fehler Ihrer Pflegekasse und somit die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs sowie alle Ihnen zustehenden Ansprüche selbstständig. Sobald sie diese Prüfung durchgeführt haben, erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

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