fbpx

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für den Widerspruch bei der Pflegekasse?

Laut Sozialgesetzbuch hat die Pflegekasse 3 Monate Bearbeitungszeit für den Widerspruch. In dieser Zeit sollte Sie auf Ihren Widerspruch antworten. Geschieht dies nicht, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Artikel:


Haben Sie eine weitere Frage?