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Wie lange ist die Bearbeitungszeit für den Widerspruch bei der Pflegekasse?

Laut Sozialgesetzbuch hat die Pflegekasse 3 Monate Bearbeitungszeit für den Widerspruch. In dieser Zeit sollte sie auf Ihren Widerspruch antworten. Geschieht dies nicht, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

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