Um Sie zu unterstützen, übernehmen wir Ihre Anwaltskosten. Anwaltskosten können für Sie dann nur anfallen, wenn Sie falsche Angaben machen oder den Widerspruch vorzeitig abbrechen.
Im Erfolg des Widerspruchs müssen die Kosten der anwaltlichen Vertretung dann von der Pflegekasse bezahlt werden. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Diesen Erstattungsanspruch treten Sie den Partneranwälten der Kanzlei Prime ab, die diesen Anspruch dann direkt gegenüber der Pflegekasse einfordern. So müssen Sie sich auch bzgl. der Kostenerstattung um nichts kümmern.
Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.
Als Gegenleistung für unsere Unterstützung bieten wir zwei Modelle: Unsere Pflegewächter-Plus Mitgliedschaft oder ein Erfolgs-Modell ohne Vorabkosten, bei dem Sie nur bei Erfolg des Widerspruchs einen Betrag an uns zahlen.