Wie können wir Ihnen helfen?
Ich dachte, der Widerspruch sei kostenlos, warum habe ich trotzdem eine Rechnung erhalten?
Für Neuregistrierungen ab dem 01. Februar 2025 entfällt die Gebühr für den Widerspruchsservice, sofern Sie den Widerspruch nicht missbräuchlich verwenden. Sollten Sie dennoch eine Rechnung erhalten haben, liegt dies an einem der beiden folgenden Punkte:
- Sie haben den Widerspruchsservice vor dem 01. Februar 2025 abgeschlossen und erhalten daher nun die Rechnung über die, im Vorfeld vereinbarte, Gebühr in Höhe von 59,50 Euro.
- Sie haben den Widerspruch, beziehungsweise die Arbeit der Partneranwälte, missbräuchlich verwendet und erhalten deshalb eine entsprechende Kostenrechnung.