In diesem Artikel widmen wir uns der Frage, welcher Pflegegrad bei Parkinson realistisch ist und einer Person mit Parkinson zustehen könnte. Dabei bleibt wichtig zu betonen, dass Betroffene von Morbus Parkinson nicht automatisch pflegebedürftig sind. Abhängig von Verlauf, Medikation und Stadium kann es aber sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen für weitere Unterstützungsleistungen.


Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Parkinson verläuft unterschiedlich, daher ist kein pauschaler Pflegegrad festlegbar; der individuelle Verlauf und zusätzliche Erkrankungen beeinflussen die Pflegebedürftigkeit maßgeblich.
  • Dier Erkrankung Parkinson wird oft erst spät erkannt.
  • Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die gewährte Unterstützung.


Die Parkinson-Krankheit

Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, bei der Nervenzellen, die den Botenstoff Dopamin produzieren, in der Substantia Nigra des Gehirns absterben. Dopamin ist für den Körper notwendig, um die Bewegungen regulieren zu können. Fehlt Dopamin, kommt es zu den typischen Symptomen von Parkinson, wie dem Zittern oder der Muskelsteifheit. Bei einer vollständigen Diagnostik, die zum Beispiel von einem Arzt, der auf Parkinson spezialisiert ist, durchgeführt wird, wird einem Betroffenen das genaue Parkinson-Syndrom genannt, an dem er erkrankt ist. Abhängig davon wird überlegt, welche Medikamente am wirksamsten zur Behandlung sind. Parkinson verläuft in der Regel nicht schubartig. Stattdessen verstärken sich die Symptome und Beschwerden mit der Zeit. 

Die Diagnose Parkinson wird zumeist verhältnismäßig spät gestellt. Häufig kommt es vor, dass Betroffene bereits Jahre vorher leichte Symptome haben, diese aber gar nicht als solche wahrnehmen. 

Obwohl Parkinson bisher nicht heilbar ist, ist es häufig – aufgrund von Medikation – möglich lange gut mit der Krankheit zu leben.

Weitere Informationen zu Parkinson, sowie ein Interview mit einem Erkrankten, finden Sie in den folgenden beiden Artikeln:

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Hilfe bei Parkinson: Beantragung Pflegegrad

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, stellen Sie diesen bei der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen. Diese ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert und beauftragt im nächsten Schritt einen Gutachter, wie zum Beispiel den Medizinischen Dienst (MD), der die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit übernimmt. Dafür wird ein Fragebogen genutzt, mithilfe dessen die Un-/Selbstständigkeit einer Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen bestimmt werden soll. Diese Lebensbereiche sind: 

  • Mobilität (10 %),
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten (15 %),
  • Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen (15 %),
  • Selbstversorgung (40 %),
  • Umgang mit Krankheit und medizinsicher Versorgung (20 %),
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 %).


Der MD, oder andere Gutachter, ermitteln mit diesem Fragebogen, welcher Pflegegrad einer Person zusteht. Das Gutachten, das der MD erstellt hat, erhält die Pflegekasse, die wiederum anhand dessen über den Pflegegrad entscheidet. Im Anschluss, erhält die pflegebedürftige Person, ihren Bescheid über den Pflegegrad.

Wird einem Pflegebedürftigen erstmalig ein Pflegegrad zugesprochen, kann er im Anschluss bestimmte, ihm zustehende Beträge auf Leistungen der Pflegeversicherung beantragen und erhalten. Abhängig von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit vom Pflegegrad können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dabei gilt, je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und Gelder stehen Pflegebedürftigen zu.


Tipp

Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen das sogenannte Pflegegeld zu. Dieses kann frei verfügt und deshalb beispielsweise an pflegende Angehörige als eine Art „Entlohnung“ weitergegeben werden.


Potenzieller Pflegegrad bei Parkinson – in Abhängigkeit der Stärke der Symptome

Da die Krankheit bei den Betroffenen in der Regel unterschiedlich verläuft und sich somit die benötigte Pflege bei Parkinson unterscheidet, kann kein Pflegegrad pauschal genannt werden. Außerdem macht das Vorliegen von weiteren Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz oder Arthrose einen großen Unterschied in der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Parkinson-Patienten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Angehöriger mit der Krankheit zunehmend unselbstständiger bzw. auf Hilfe angewiesen ist, können Sie mit unserem Pflegegradgutachten unverbindlich herausfinden, ob bereits Chancen auf einen Pflegegrad bestehen.


Hinweis

Sie können bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands jederzeit einen Neu- oder einen Höherstufungsantrag stellen.

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Um eine potenzielle Pflegebedürftigkeit besser einschätzen zu können, erläutern wir im Folgenden, mit welchen Einschränkungen, die durch die Erkrankung Parkinson ausgelöst werden können, jemandem welcher Pflegegrad zustehen könnte.

Pflegegrad bei Parkinson
Grafik: Welcher Pflegegrad bei welchem Grad der Selbstständigkeit


Pflegegrad 1: Leichter Verlauf am Beginn der Parkinson-Erkrankung

Personen, die am Beginn der Krankheit bzw. der Diagnose stehen und oder einen leichten Verlauf haben, könnten zum Beispiel Einschränkungen in der Mobilität, wie leichte Schwierigkeiten beim Gehen (langsameres Gehtempo, gelegentliches Zittern) und kaum Einschränkungen der geistigen und kommunikativen Fähigkeiten haben. Eventuell gibt es leichte Anzeichen von Depressionen oder Angst, die aber gut kontrollierbar sind (Modul: Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen). Die Selbstversorgung könnte kaum bis gar nicht eingeschränkt sein (im Beispiel Gutachten gehen wir von gar nicht aus).

Bei den Modulen „Umgang mit der Krankheit und medizinischer Versorgung“, sowie „Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte“ könnten ebenfalls leichte Einschränkungen vorliegen. So zum Beispiel, dass der Patient gelegentlich zu einem Arzt gefahren werden muss und manchmal Unterstützung bei der Kommunikation im direkten Kontakt benötigt. Liegen alle diese Einschränkungen der Selbstständigkeit vor, könnte die an Parkinson erkrankte Person Pflegegrad 1 mit 12,5 Punkten zugesprochen bekommen. 

Auf den Bildern sehen Sie alle Fragen, bei denen wir in unserem Beispiel Einschränkungen angegeben haben. 


Beispiel 2: Pflegegrad 3 bei teilweiser eingeschränkter Selbstständigkeit durch Morbus Parkinson

Parkinson-Patienten die erhebliche Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen haben, oft Hilfsmittel wie Gehstöcke oder Rollatoren benötigen und sturzgefährdet sind, könnten Pflegegrad 3 haben. Neben den Einschränkungen der Mobilität, könnten ihre kognitiven Fähigkeiten leicht bis mäßig beeinträchtigt sein, was zu Problemen beim Erinnern und bei der Orientierung sowie zu leichten Kommunikationsschwierigkeiten führen könnte. Sie könnten unter Depressionen, Angstzuständen und Stimmungsschwankungen leiden und sich zeitweise zurückziehen. Bei der Selbstversorgung könnten große Schwierigkeiten im Rahmen der Körperpflege, des Anziehens und des Essens vorkommen, sodass sie regelmäßige Unterstützung benötigen.

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Einige Tätigkeiten könnten sie aber gegebenenfalls noch selbst ausführen. Im Modul ‚Umgang mit der Krankheit und medizinischer Versorgung‘ könnten sie beispielsweise Hilfe bei der Einnahme und Organisation von Medikamenten sowie bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen und der Terminplanung benötigen. Ihre Teilnahme an sozialen Aktivitäten könnte eingeschränkt sein, und sie könnten Unterstützung bei der Organisation ihres Tagesablaufs benötigen, hätten aber noch einige Möglichkeiten, Hobbys und Freizeitaktivitäten auszuüben.

Unser Beispielgutachten kommt auf 61,25 Punkte, was Pflegegrad 3 bedeutet. Die folgenden Bilder zeigen alle Fragen, bei denen Einschränkungen angegeben wurden.


Auswertung Pflegegradgutachten Pflegegrad 2


Beispiel 3: Pflegegrad 5 (stark pflegebedürftig) in einem fortgeschritteneren Stadium

Personen, bei denen Parkinson diagnostiziert wurde, die in einem fortgeschritteneren Stadium sind, könnten, je nach Symptomen, einen höheren Pflegegrad erhalten.

In unserem Beispiel gehen wir von einer Person aus, die vollständig immobil und entweder auf einen Rollstuhl angewiesen oder komplett bettlägerig ist. Dies würde den voraussichtlichen Pflegegrad 5 bedeuten. Sie würde umfassende Unterstützung bei der Fortbewegung benötigen. Ihre kognitiven Fähigkeiten könnten schwer beeinträchtigt sein, oft bis hin zu Demenz, und sie würden große Schwierigkeiten bei der Kommunikation und Orientierung haben.


Sie könnten unter schweren psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensänderungen wie Aggressivität oder Apathie leiden, was eine intensive Betreuung erfordern würde. Bei der Selbstversorgung könnten sie nahezu vollständig unselbstständig sein und würden umfassende Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Hygiene benötigen.

Die Organisation und Durchführung ihrer medizinischen Versorgung könnten sie nicht mehr selbst übernehmen und bräuchten ständige Überwachung und Betreuung. In Bezug auf die Gestaltung ihres Alltags könnten sie stark isoliert sein und kaum an sozialen Aktivitäten teilnehmen, weshalb sie umfassende Unterstützung benötigen würden, um den Alltag zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.

Unser Beispielgutachten kommt auf 100 Punkte, was Pflegegrad 5 bedeutet. Die folgenden Bilder zeigen alle Fragen, bei denen Einschränkungen angegeben wurden.



Die Rolle von pflegenden Angehörigen für Menschen mit Parkinson

Häufig sind es Angehörige, die die häusliche Pflege und Betreuung übernehmen und so das Leben mit Parkinson erleichtern. Kurz nach der ersten Diagnose von Parkinson erfolgt in der Regel die weitere Diagnostik. Hierbei können Angehörige bereits unterstützen, indem sie Fahrten übernehmen, oder einfach in dieser, oftmals schweren, Zeit für die Betroffenen da sind. Grundsätzlich gilt, je schwerer die Symptome, desto eher sind Betroffene auf Hilfe von außen angewiesen. 

In den frühen Stadien der Parkinson-Erkrankung, haben pflegende Angehörige zumeist eine unterstützende Rolle. Sie helfen bei leichten Einschränkungen in der Mobilität, erinnern an die Einnahme von Medikamenten und unterstützen bei der Organisation von Arztbesuchen und alltäglichen Aktivitäten. Angehörige bieten emotionale Unterstützung und helfen, erste Anzeichen von Depressionen oder Angst zu erkennen und zu managen. Ihre Hilfe ist vorwiegend präventiv und beratend, um die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten. Sie können hier zum Beispiel beim Stellen des Antrags auf Leistungen der Pflegekasse unterstützen.

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Bei Patienten, die weniger selbstständig sind, können Angehörige bei der bei der Körperpflege, dem Anziehen und der Nahrungsaufnahme unterstützen. Sie können aber auch, wenn ein Pflegegrad vorliegt, einen Pflegedienst mit diesen Aufgaben betrauen und sich um dessen Organisation kümmern. Aufgrund der kognitiven Beeinträchtigungen, die mit Parkinson einhergehen können, unterstützen sie in der Regel auch bei der Kommunikation und Orientierung. Nicht selten koordinieren sie die medizinische Versorgung und stellen sicher, dass Medikamente korrekt eingenommen werden. Ihre Aufgaben umfassen auch die Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten und der Gestaltung des Alltags, um Isolation zu vermeiden und das Wohlbefinden zu fördern.

In den fortgeschrittenen Stadien der Parkinson-Erkrankung, wenn Patienten Pflegegrad 4 oder 5 haben, kommt es häufig vor, dass sie im Pflegeheim vollstationär betreut werden. Der pflegerische und betreuerische Aufwand ist oftmals so hoch, dass er neben einem eigenen Job häufig nicht von einzelnen Pflegepersonen gestemmt werden kann. In diesen Fällen kümmern pflegende Angehörige sich häufig um die Unterbringung und sorgen mit regelmäßigen Besuchen für Abwechslung im Heimalltag.

Insgesamt spielen (pflegende) Angehörige bei der Pflege von Parkinson-Patienten eine zentrale und entscheidende Rolle, die sich je nach Pflegegrad und Fortschreiten der Erkrankung von unterstützender bis hin zu umfassender Pflege wandeln kann. Die Pflege von Angehörigen mit Parkinson ist nicht immer einfach. Aus diesem Grund ist es ratsam bei aufkommenden Problemen, Pflegeberatungsstellen nach Tipps zu fragen, oder auch Pflegedienste und andere Pflegepersonen um Unterstützung zu bitten. Das Stellen des Pflegegradantrags über die Pflegewächter Plattform ist beispielsweise ebenfalls eine Möglichkeit der Erleichterung des Alltags.

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Fazit – Pflege bei Parkinson beantragen

Häufig können Menschen mit Parkinson einen Pflegegrad erhalten. Bei der Bestimmung des Pflegegrads für Menschen mit Parkinson ist es wichtig, den Verlauf und die Schwere der Erkrankung zu berücksichtigen.

In frühen Stadien ist die Einschränkung der Selbstständigkeit durch die Krankheit häufig noch gering, sodass viele Betroffene keinen oder nur einen niedrigen Pflegegrad erhalten. In späteren Stadien und/oder in Kombination mit weiteren Erkrankungen, insbesondere wenn kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz hinzukommen, kann jedoch ein höherer Pflegegrad erforderlich sein. Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Module des Pflegegutachtens, die Aktivitäten des täglichen Lebens, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen berücksichtigen. Die Beantragung eines (höheren) Pflegegrads ist jederzeit möglich.

Auch wenn das Thema Pflegegrad zu Beginn meist schwierig und gewöhnungsbedürftig für die Pflegebedürftigen ist, sollte es nicht außer Acht gelassen werden, denn es stellt auch eine Form der finanziellen Unterstützung dar.


Häufig gestellte Fragen zum Leben mit Parkinson

Wie ist die Lebenserwartung bei Parkinson?

Parkinson ist eine chronische Erkrankung, die bislang nicht heilbar ist. Dennoch unterscheidet sich die Lebenserwartung von Personen mit Parkinson kaum von der von gesunden Personen. 

Welche Therapie bei Parkinson?

Es gibt verschiedene Formen von Therapie bei Parkinson. Häufig ist eine Kombination aus Medikamenten, die den Dopaminmangel im Gehirn teilweise ausgleichen, sowie Physio- und Ergotherapie ratsam. 

Was sind Anzeichen von Parkinson?

Erste Anzeichen von Parkinson können Riechstörungen, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen sein. Aber auch das typische Zittern oder Muskelsteifheit kann auf eine Form von Parkinson hindeuten.

Haben Menschen mit Parkinson einen Anspruch auf einen Pflegegrad?

Nein, Betroffene von Morbus Parkinson sind nicht automatisch pflegebedürftig. Abhängig von Verlauf, Medikation und Stadium kann es aber sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen.

Stimmt es, dass es keine Heilung für Parkinson gibt?

Ja, das ist richtig. Dennoch gibt es Möglichkeiten mittels Medikamenten, Symptome, die bei Parkinson auftreten, zu verringern oder eine Zeit lang ganz zu unterdrücken.

Welche Hilfe bei Parkinson gibt es?

Abhängig vom Pflegegrad können Betroffene unterschiedliche (finanzielle) Hilfen erhalten. Ab Pflegegrad 1 kann beispielsweise der Entlastungsbetrag genutzt werden. 

 

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