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Pflegegeld für Angehörige

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld (für Angehörige) ist eine finanzielle Unterstützung, die die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in Deutschland gewährt. Diese Leistung wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen gepflegt wird. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige ihre häusliche Pflege selbst organisieren und bezahlen.


Pflegegeld für Angehörige

Warum gibt es Pflegegeld für Angehörige?

Viele Angehörige nutzen ihre Zeit und Energie, um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu Hause zu pflegen. Das Pflegegeld kann als eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung für diese selbstlose Arbeit von der pflegebedürftigen Person an die Pflegeperson ausbezahlt werden. Das Geld hilft, die Kosten zu decken, die durch die Pflege entstehen, und gibt der angehörigen Person eine gewisse finanzielle Sicherheit und eine Art Entschädigung für ihre Arbeit.


Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige haben ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Das bedeutet, auch Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Pflegegrad 1 wird als geringste Pflegebedürftigkeit angesehen, während Pflegegrad 5 für schwerste Pflegebedürftigkeit steht. Auch Personen mit Pflegegrad 1 können Unterstützung erhalten, allerdings in Form von Betreuungs- und Entlastungsleistungen und nicht als Pflegegeld. Weitere Voraussetzung für den Bezug von Pflegegelds ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird und ansonsten Kombinationsleistungen oder zumindest keine Pflegesachleistungen beziehen. Die Pflegeperson muss die Pflege allerdings nicht alleine durchführen: Beispielsweise kann ein Pflegedienst ambulant Hilfe bei der Pflege der / des Pflegebedürftigen leisten. 


Pflegegeld je nach Pflegegrad

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe) der pflegebedürftigen Person. Hier eine Auflistung mit den aktuellen Beträgen (Stand 01.2024):


Den Antrag auf Pflegegeld stellen

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzliche Vertretung einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es ist wichtig, dass der Antrag so detailliert wie möglich ist, um die Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Hilfebedarf genau darzustellen. Die Pflegekasse führt dann eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad zu bestimmen. Weiteres zum Thema Antragstellung finden Sie hier. Grundsätzlich ist der Antrag auf Pflegegeld ähnlich zu stellen wie die meisten Anträge auf Pflegeleistungen.


Ist das Pflegegeld für Angehörige steuerpflichtig?

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und deshalb für die Pflegebedürftigen steuerfrei. Dies gilt auch, wenn das Geld (teilweise) an pflegende Angehörige und Menschen, die in einer engen Beziehung zum Pflegebedürftigen stehen, weitergegeben wird. Sobald mehr als das Pflegegeld an die pflegende Person gezahlt wird, muss dieses Geld versteuert werden. Personen, die die Pflege erwerbsmäßig übernehmen, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde, oder nicht mit der zu pflegenden Person befreundet sind, müssen Steuern auf das Pflegegeld zahlen und es demnach in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wenn Sie sich unsicher sind, ob beispielsweise Ihr freundschaftliches Verhältnis zur pflegebedürftigen Person ausreichend ist, erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt.


Weitere Unterstützung für pflegende Angehörige

Rentenversicherung

Pflegende Angehörige, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in einem anderen Beruf arbeiten und mindestens 10 Stunden pro Woche die Pflege übernehmen, haben Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung. Dies kann eine wichtige Unterstützung sein, besonders für Personen, die ihre Berufstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben, um sich der Pflege zu widmen.


10 Tage frei für die Pflege / 10 Tage Sonderurlaub

In Deutschland sieht das Pflegezeitgesetz vor, dass Arbeitnehmer sich kurzfristig, also bis zu 10 Arbeitstagen, von der Arbeit freistellen lassen können, um in einer akuten Pflegesituation für einen nahen Angehörigen zu sorgen. Diese Regelung ist unabhängig von der Unternehmensgröße und kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. 


Die Voraussetzungen hierfür sind: 

  1. Notwendige Pflege: Es muss eine unerwartete, dringende Pflegesituation vorliegen, d.h. ein naher Angehöriger ist pflegebedürftig geworden und es muss eine geeignete Pflege organisiert oder selbst übernommen werden. 
  1. Nahe Angehörige: Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder, Adoptiv- oder Stiefkinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Geschwister und Schwäger. 
  1. Benachrichtigung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Notwendigkeit und die Dauer der Freistellung informiert werden. Gleichzeitig muss ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen erbracht werden, zum Beispiel durch den Bescheid über den Pflegegrad. 

Es ist wichtig zu beachten, dass während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kein Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes besteht. Allerdings kann das Pflegeunterstützungsgeld, eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, beantragt werden. Diese Leistung beträgt in der Regel 90 % des entgangenen Nettoarbeitsentgelts. 

Tipp: Pflegepersonen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür aus ihrem Beruf aussteigen / ihre Arbeit aufgeben müssen, sind in der Arbeitslosenversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson bereits vor ihrer Pflegetätigkeit pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung war oder ein anderer Anspruch bestand (z.B. Arbeitslosengeld).


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, können sie Leistungen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen ermöglichen es, die Pflege für eine begrenzte Zeit an eine andere Person oder Einrichtung zu übertragen.


Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegeversicherung bietet auch Pflegekurse für Angehörige an. Diese Kurse können dabei helfen, die Fähigkeiten und das Wissen zu erwerben, die für die Pflege eines Angehörigen notwendig sind.


Zusammenfassung – Pflegegeld für Angehörige

Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Dabei ist das Pflegegeld eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die ihre Lieben zu Hause pflegen. Es ermöglicht ihnen, die notwendige Pflege zu gewährleisten und dabei finanziell abgesichert zu sein. Angehörigen kann das Pflegegeld oder ein Teil des Geldes ausbezahlt werden, beispielsweise als Dank für die Zeit, die er / sie für die Plege aufbringt. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig vom Pflegegrad, also dem Grad der Selbstständigkeit. Grundsätzlich kann es erst ab Pflegegrad 2 beantragt werden und mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Weiteres zum Thema Beruf und Pflege, sowie zur Pflege zu Hause, finden Sie in diesem Artikel:


Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld bekommt man, wenn man einen Angehörigen pflegt?

Abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, hat diese Anspruch auf Pflegegeld: 

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat

Von diesem Geld kann Ihnen Ihr Angehöriger alles oder nur einen Teil geben. 

Was zählt alles zur Pflege von Angehörigen?

Für die Pflege von Angehörigen und was alles dazu gehört gibt es keine gesetzliche Definition. Wichtig ist jedoch, dass der Großteil der Pflege bei der Pflegeperson oder der pflegebedürftigen Person zuhause (bzw. generell in einem häuslichen Umfeld) stattfindet und sich die Pflegeperson regelmäßig an der Pflege der / des Pflegebedürftigen beteiligt.

Können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt und nur dann ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Dementsprechend können pflegende Angehörige den Entlastungsbeitrag nicht als Dank für die Pflege ausgezahlt bekommen.

Was darf ich mit Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und darf deshalb sowohl von den Pflegebedürftigen, als auch von denen, die es durch die Pflegebedürftigen erhalten, frei genutzt werden.


Weitere Fragen

Wem steht Pflegegeld zu?

Personen ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld beantragen. Je nach Höhe des Pflegegrads variiert die Höhe des Pflegegelds zwischen 332 €/Monat bei Pflegegrad 2 und 947 €/Monat bei Pflegegrad 5. Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Was bekommen Angehörige bei Pflegestufe 2? / Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können Pflegegeld beantragen. Ihnen steht bis zu 332 € zu. Dieses Geld können Pflegebedürftige ganz oder teilweise an Pflegepersonen (also beispielsweise Angehörige) weitergeben.

Wer Angehörige pflegt kann sich dafür bezahlen lassen?

Genau, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause gepflegt wird und ansonsten Kombinationsleistungen oder keine Pflegesachleistungen bekommt.

Was bekomme ich für die Pflege meiner Mutter?

Abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, hat diese Anspruch auf Pflegegeld: 

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat

Von diesem Geld kann Ihnen Ihre Mutter alles oder nur einen Teil geben. 

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