Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld.
  • Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad.
  • Das Pflegegeld kann vollständig an pflegende Angehörige weitergegeben werden.
  • Es unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige finanziell.


Pflegegeld für Angehörige

Warum gibt es Pflegegeld für Angehörige?

Viele Angehörige nutzen ihre Zeit und Energie, um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu Hause zu pflegen. Das Pflegegeld für Angehörige kann als eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung für diese selbstlose Arbeit von der pflegebedürftigen Person an die Pflegeperson ausbezahlt werden. Das Geld hilft, die Kosten zu decken, die durch die Pflege entstehen, und gibt der angehörigen Person eine gewisse finanzielle Sicherheit und eine Art Entschädigung für ihre Arbeit.

Vergütung für Angehörige in der häuslichen Pflege

Pflegende Angehörige übernehmen oft einen Großteil der Versorgung im häuslichen Umfeld. Dafür kann das Pflegegeld als eine Vergütung für Angehörige in der häuslichen Pflege verstanden werden. Es ist eine finanzielle Anerkennung für die tägliche Unterstützung und ermöglicht, notwendige Ausgaben rund um die Pflege abzudecken.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Das bedeutet, auch Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Pflegegeld. 

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Pflegegrad 1 wird als geringste Pflegebedürftigkeit angesehen, während Pflegegrad 5 für schwerste Pflegebedürftigkeit steht.

Auch Personen mit Pflegegrad 1 können Unterstützung erhalten, allerdings in Form von Betreuungs- und Entlastungsleistungen und nicht als Pflegegeld. Weitere Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird und Kombinationsleistungen oder zumindest keine Pflegesachleistungen beziehen. Der alleinige Bezug von Pflegegeld ist aber auch möglich. Die Pflegeperson muss die Pflege allerdings nicht alleine durchführen: Beispielsweise kann ein Pflegedienst ambulant Hilfe bei der Pflege der/des Pflegebedürftigen leisten.

Hinweis: Viele Pflegebedürftige werden bei der ersten Begutachtung zu niedrig eingestuft. Das kann dazu führen, dass monatlich weniger Pflegegeld ausgezahlt wird, als eigentlich möglich wäre. Wenn Sie unsicher sind, ob der Pflegegrad Ihrer Situation wirklich entspricht, kann eine fachliche Prüfung durch erfahrene Pflegegrad-Experten sinnvoll sein.

Pflegegeld je nach Pflegegrad

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe) der pflegebedürftigen Person. Hier eine Auflistung mit den aktuellen Beträgen (Stand 01.2025):

Infografik mit Pflegegeldbeträgen 2025 für Angehörige: kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1, 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.


Pflegegrad 2: Geldleistung für Angehörige im Detail

Besonders häufig wird nach der Pflegegrad 2 Geldleistung für Angehörige gefragt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 347 Euro monatlich, die sie vollständig oder teilweise an pflegende Angehörige weitergeben können. Diese Unterstützung soll ermöglichen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld gesichert bleibt.


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Den Antrag auf Pflegegeld stellen

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzliche Vertretung einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es ist wichtig, dass der Antrag so detailliert wie möglich ist, um die Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Hilfebedarf genau darzustellen. Die Pflegekasse führt dann eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad zu bestimmen. Grundsätzlich ist der Antrag auf Pflegegeld ähnlich zu stellen wie die meisten Anträge auf Pflegeleistungen.


Ist das Pflegegeld für Angehörige steuerpflichtig?

Das Pflegegeld ist steuerfrei für Angehörige und gilt als Sozialleistung für die pflegebedürftige Person. Dies gilt auch, wenn das Geld an pflegende Angehörige und Menschen, die in einer engen Beziehung zum Pflegebedürftigen stehen, weitergegeben wird.

Sobald jedoch mehr als das Pflegegeld an die Pflegeperson gezahlt wird, muss dieser Betrag versteuert werden. Personen, die die Pflege erwerbsmäßig übernehmen, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde, oder die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder befreundet sind, müssen Steuern zahlen und das Einkommen in der Steuererklärung angeben.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob beispielsweise Ihr freundschaftliches Verhältnis zur pflegebedürftigen Person ausreichend ist, erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Finanzamt.

Entschädigung für Pflege durch Angehörige – das steht dir zu

Das Pflegegeld kann auch als eine Entschädigung für Pflege von Angehörigen verstanden werden. Es dient nicht nur zur Unterstützung der pflegebedürftigen Person, sondern auch als Anerkennung für die Arbeit von pflegenden Angehörigen. So wird die oft intensive Pflege von Angehörigen in der häuslichen Umgebung zumindest teilweise finanziell abgefedert.


Weitere Unterstützung für pflegende Angehörige

Rentenversicherung

Pflegende Angehörige, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in einem anderen Beruf arbeiten und mindestens 10 Stunden pro Woche die Pflege übernehmen, haben Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung. Dies kann eine wichtige Unterstützung sein, besonders für Personen, die ihre Berufstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben, um sich der Pflege zu widmen. Wie streng diese 30-Stunden-Grenze in der Praxis ausgelegt wird und wann Rentenpunkte trotz Pflege verweigert werden können, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil: „Wegweisendes Urteil zur Rente – Erhalt von Rentenpunkten für pflegende Angehörige“.

Ehrenamtliche Alltagsbegleiter können pflegende Angehörige im Alltag zusätzlich entlasten, zum Beispiel bei Einkäufen, Spaziergängen oder Terminen.

Pflegegeld für Angehörige bei Pflegegrad 2 – Entschädigung und Geldleistung für pflegende Angehörige.


10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige – deine Rechte

In Deutschland sieht das Pflegezeitgesetz vor, dass Arbeitnehmer sich kurzfristig, also bis zu 10 Arbeitstagen, von der Arbeit freistellen lassen können, um in einer akuten Pflegesituation für einen nahen Angehörigen zu sorgen. Diese Regelung ist unabhängig von der Unternehmensgröße und kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. 


Die Voraussetzungen hierfür sind: 

  1. Notwendige Pflege: Es muss eine unerwartete, dringende Pflegesituation vorliegen. Das bedeutet, ein naher Angehöriger ist pflegebedürftig geworden und es muss eine geeignete Pflege organisiert oder selbst übernommen werden.
  1. Nahe Angehörige: Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder, Adoptiv- oder Stiefkinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Geschwister und Schwäger. 
  1. Benachrichtigung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Notwendigkeit und die Dauer der Freistellung informiert werden. Gleichzeitig muss ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen erbracht werden, zum Beispiel durch den Bescheid über den Pflegegrad.

Es ist wichtig zu beachten, dass während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kein Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes besteht. Allerdings kann das Pflegeunterstützungsgeld, eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, beantragt werden. Diese Leistung beträgt in der Regel 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts.



Tipp

Pflegepersonen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür aus ihrem Beruf aussteigen / ihre Arbeit aufgeben müssen, sind in der Arbeitslosenversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson bereits vor ihrer Pflegetätigkeit pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung war oder ein anderer Anspruch bestand (z.B. Arbeitslosengeld).


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit für pflegende Angehörige benötigen, können sie Leistungen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen ermöglichen es, die Pflege für eine begrenzte Zeit an eine andere Person oder Einrichtung zu übertragen.


Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegeversicherung bietet auch Pflegekurse für Angehörige an. Diese Kurse können dabei helfen, die Fähigkeiten und das Wissen zu erwerben. Dadurch werden pflegende Angehörige besser auf die Anforderungen vorbereitet, die mit der Pflege eines Angehörigen verbunden sind.

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Zusammenfassung – Pflegegeld für Angehörige

Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Dabei ist das Pflegegeld für Angehörige eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die ihre Lieben zu Hause pflegen. Es ermöglicht ihnen, die notwendige Pflege zu gewährleisten und dabei finanziell abgesichert zu sein.

Angehörigen kann das Pflegegeld oder ein Teil des Geldes ausgezahlt werden, beispielsweise als Dank für die Zeit, die er/sie für die Pflege aufbringt. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig vom Pflegegrad, also dem Grad der Selbstständigkeit.

Grundsätzlich kann es erst ab Pflegegrad 2 beantragt werden und mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung). Zusätzlich ist es auch eine Form der Entschädigung für Pflege von Angehörigen, die die wertvolle Arbeit von pflegenden Familienmitgliedern finanziell anerkennt.


Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld bekommt man, wenn man einen Angehörigen pflegt?

Abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person besteht Anspruch auf Pflegegeld für Angehörige. 

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Von diesem Geld kann Ihnen Ihr Angehöriger alles oder nur einen Teil weitergeben. So erhalten pflegende Angehörige eine direkte finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit. 

Was zählt alles zur Pflege von Angehörigen?

Für die Pflege von Angehörigen gibt es keine gesetzliche Definition. Wichtig ist jedoch, dass der Großteil der Pflege bei der Pflegeperson oder der pflegebedürftigen Person zuhause (bzw. generell in einem häuslichen Umfeld) stattfindet.
Die pflegende Angehörige oder der Angehörige sollte sich regelmäßig und über einen längeren Zeitraum an der Pflege beteiligen.

Können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind.
Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt und nur dann übernommen, wenn eine entsprechende Rechnung eingereicht wird. Dementsprechend können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag nicht als direkte Zahlung oder Dank für die Pflege erhalten.

Was darf ich mit Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und darf deshalb sowohl von den Pflegebedürftigen als auch von pflegenden Angehörigen frei genutzt werden. Viele Familien verwenden es, um alltägliche Kosten der häuslichen Pflege abzudecken oder die pflegende Person für ihren Einsatz zu entschädigen.


Weitere Fragen

Wem steht Pflegegeld zu?

Personen ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld beantragen. Je nach Höhe des Pflegegrads variiert die Höhe des Pflegegelds zwischen 347 €/Monat bei Pflegegrad 2 und 990 €/Monat bei Pflegegrad 5. Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Was bekommen Angehörige bei Pflegestufe 2? / Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 347 € Pflegegeld monatlich. Dieses Geld können Pflegebedürftige ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergeben. So erhalten Angehörige eine direkte finanzielle Unterstützung, wenn sie die häusliche Pflege übernehmen.

Wer Angehörige pflegt kann sich dafür bezahlen lassen?

Genau, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause gepflegt wird und ansonsten Kombinationsleistungen oder keine Pflegesachleistungen bekommt. In diesem Fall kann die finanzielle Unterstützung direkt an pflegende Angehörige ausgezahlt werden.

Was bekomme ich für die Pflege meiner Mutter?

Abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, hat diese Anspruch auf Pflegegeld: 

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Von diesem Geld kann Ihnen Ihre Mutter alles oder nur einen Teil geben. Damit wird die Pflege im häuslichen Umfeld finanziell unterstützt und pflegende Angehörige erhalten eine wichtige Anerkennung. 

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