Zum 1. Januar 2027 soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft treten. Es ist die größte Umstellung des Pflegerechts seit Einführung der Pflegegrade. Der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken liegt seit dem 4. Juni 2026 vor. Die größte Einsparung: Die Pflegegrade werden schwerer zu erreichen sein.
„Ab dem 1. Januar 2027 teilt sich die deutsche Pflegelandschaft in zwei Gruppen: Wer seinen Pflegegrad vorher gesichert hat, behält ihn dauerhaft. Wer danach kommt, wird bei gleichem tatsächlichem Pflegebedarf strenger eingestuft und bekommt weniger." – Rechtsanwalt Maximilian Sauer
Was sich ab dem 1. Januar 2027 ändern soll
Der Entwurf hebt die Punktschwellen an, nach denen die Pflegegrade vergeben werden (§ 15 SGB XI). Für Pflegegrad 2 reichen heute 27 Punkte, ab 2027 sollen es 30 sein. Auch die Schwellen für Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 sollen steigen. Nicht zuletzt damit soll die Finanzierungslücke der Pflegekassen in Höhe von 6 Milliarden Euro geschlossen werden.
Was das praktisch bedeutet: Wer heute knapp die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt, würde 2027 mit exakt demselben Gesundheitszustand leer ausgehen. Wer heute Pflegegrad 3 bekäme, erhielte nach den neuen Kriterien möglicherweise nur noch Pflegegrad 2.
Fallbeispiel: Was das in der Praxis bedeutet
Wie groß der Unterschied zwischen den beiden Klassen ausfällt, untersuchen wir anhand des folgenden Rechenbeispiels. Maria und Britta haben dieselbe Diagnose und denselben Pflegebedarf. Maria lässt ihren Pflegegrad noch 2026 feststellen und erhält nach heutigem Recht Pflegegrad 3. Britta wartet bis 2027, wird nach den neuen Kriterien begutachtet und erreicht nur noch Pflegegrad 2.
Gleiche Diagnose, zwei Klassen: Was der Stichtag 1. Januar 2027 finanziell bedeutet
Gleiche Diagnose · gleicher Pflegebedarf · nur ein anderer Zeitpunkt
Maria
Pflegegrad noch 2026 gesichert
Pflegegrad 3 · Bestandsschutz ab 2027
Britta
Erst 2027 gehandelt
Pflegegrad 2 · neue, strengere Kriterien
| Jahr | Maria | Britta | Differenz |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 7.656 € | 4.632 € | minus 3.024 € |
| Jahr 2 | 15.312 € | 9.264 € | minus 6.048 € |
| Jahr 3 | 22.968 € | 13.896 € | minus 9.072 € |
| Jahr 4 | 30.624 € | 18.528 € | minus 12.096 € |
Rechenbeispiel: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 nach aktuellem Recht gegenüber Pflegegrad 2 nach den ab 2027 geplanten Kriterien.
Fälle dieser Art werden wir als Anwälte ab 2027 sehr häufig auf dem Schreibtisch haben. Nur dann ist rechtlich kaum noch etwas zu korrigieren, so Rechtsanwalt Sauer.
Wo steht die Reform gerade?
Der Referentenentwurf des PNOG wurde am 4. Juni 2026 vorgelegt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, einzelne Details können sich ändern. Die Richtung ist jedoch klar: Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, strengere Punktschwellen, gekürzte Leistungen. Bis dahin gilt uneingeschränkt das aktuelle, günstigere Recht.
In drei Schritten Pflegegrad über 2027 hinaus sichern
Heute: Situation prüfen lassen. Je früher der Fall vorbereitet wird, desto mehr Zeit bleibt für jeden weiteren Schritt.
Bis 30.09.2026: Unsere empfohlene Sicherheitsfrist. Bis dahin sollte der Fall bei der Pflegekasse liegen, damit genug Zeit für Begutachtung und Bescheid bleibt.
Oktober bis Dezember 2026: Begutachtung und Bescheid. In dieser Phase drängt Ihr Anwalt mit allen rechtlichen Mitteln auf eine rechtzeitige Entscheidung.
Wer diese Schritte gegangen ist, hat sehr gute Chancen auf einen gesicherten Pflegegrad mit Bestandsschutz: Er kann nur bei tatsächlicher Verbesserung des Gesundheitszustands geändert werden. Für alle anderen gelten dann die strengeren Kriterien.
Hinweis zur Frist
Der 30. September 2026 ist unsere empfohlene Sicherheitsfrist. Der rechtlich maßgebliche Stichtag ist der 1. Januar 2027. Aber: Antrags-, Begutachtungs- und Bescheidprozesse dauern mehrere Monate. Wer zu spät startet, riskiert, mit einem offenen Verfahren in die neue Rechtslage zu rutschen.
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Als Pflegewächter ist es unser Ziel, möglichst viele Menschen vor den Folgen der Pflegereform zu schützen. In der Praxis ist es schwer, einen passenden Anwalt zu finden, der in Pflegefragen einen hohen Grad an Expertise mitbringt. Darüber hinaus ist es für viele Betroffene unattraktiv, eine hohe finanzielle Vorleistung zu tragen.
Was die Mitgliedschaft kostet
Die Pflegewächter-Mitgliedschaft kostet 17,99 Euro im Monat. Dafür erhalten Sie anwaltliche Begleitung beim Antrag, bei der Kommunikation mit der Pflegekasse und, falls nötig, bei Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.
Eines gehört zur Ehrlichkeit dazu: Einen bestimmten Pflegegrad kann Ihnen niemand seriös garantieren, denn das Ergebnis hängt von der individuellen Begutachtung ab. Was sich aber sehr wohl beeinflussen lässt, ist, nach welchem Recht Sie beurteilt werden – und ob Ihr tatsächlicher Pflegebedarf im Verfahren vollständig ankommt. Beides entscheidet sich jetzt, nicht 2027.
Häufige Fragen
Quellen: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesgesundheitsministerium, 4. Juni 2026; § 15 und § 142b SGB XI (Entwurfsfassung); Bundesgesundheitsministerium, Ablehnungsquote Erstanträge; Pflegewächter-Falldaten zu Widerspruchsverfahren.
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Über den Autor
Maximilian Sauer
Rechtsanwalt | Kanzlei Prime
Maximilian Sauer ist Rechtsanwalt der Kanzlei Prime und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit Pflegewächter. Die Kanzlei hat bereits über 14.000 Familien dabei vertreten, einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
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