Pflegeleistungen9. Juni 2026

Pflegereform 2026: Das verlierst du durch das PNOG

Der Gesetzentwurf zur Pflegereform 2026 ist da. Wir haben das Pflegeneuordnungsgesetz für dich analysiert und zeigen, wer durch die geplanten Kürzungen verliert – und warum du deinen Pflegegrad jetzt noch vor 2027...

Pflegegrad beantragen
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Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihren Gesetzentwurf zur „Neuordnung der Pflegeversicherung" vorgelegt. Ende letzter Woche wurde der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) veröffentlicht. Wir haben die Pläne für dich analysiert und erklären, wer was verliert.

Was ist geplant?

Die Pflegeversicherung steckt in einer tiefen Finanzkrise. Für 2027 erwartet das Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Bis 2028 wächst die Deckungslücke ohne Reform auf rund 15,4 Milliarden Euro. Ministerin Warken reagiert darauf mit einem Sparpaket, das vor allem Pflegebedürftige und ihre Familien belastet.

Das Geld kommt aus gekürzten oder verzögerten Leistungen und aus höheren Beiträgen. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegegrad 1 wird es besonders hart.

1.572 €

Entlastungsbetrag, der Pflegegrad 1 pro Jahr verloren geht

~1 Mrd. €

Ersparnis allein durch halbiertes Pflegegeld zu Beginn

2.640 €

weniger Rentenanspruch pro Jahr bei Pflege eines Pflegegrad 5

Wer verliert durch die Pflegereform? Der Überblick

  • Zukünftige Pflegebedürftige durch eine strengere Pflegebegutachtung: Durch eine sogenannte „Neujustierung" der Einstufungsmethode sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig gelten. Wer bereits eingestuft ist, erhält jedoch Bestandsschutz.
  • Betroffene im Pflegegrad 1: Das Entlastungsbudget von monatlich 131 Euro wird vollständig gestrichen.
  • Neu eingestufte Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 und 3: Das Budget wird in den ersten drei Monaten halbiert.
  • Pflegebedürftige im Pflegeheim: Die gestaffelten Zuschüsse zu den Heimkosten wachsen langsamer, der höhere Zuschuss kommt jeweils sechs Monate später.
  • Pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt ab 2027 geringere Rentenbeiträge.

1. Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag vollständig

Die unmittelbarste Kürzung trifft Menschen mit Pflegegrad 1. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Jahr, soll vollständig wegfallen. An seine Stelle soll eine staatlich organisierte Pflegebegleitung treten.

Das lässt sich politisch hübsch verpacken als „mehr Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte". Tatsächlich war der flexibel einsetzbare Entlastungsbetrag für viele Familien das entscheidende Geld in der Notlage: für eine Haushaltshilfe, für stundenweise Entlastung, für all das, was nicht in starre Leistungskategorien fällt, im Alltag aber unverzichtbar ist. Diesen Gestaltungsspielraum verlierst du als Betroffene oder Betroffener vollständig.

Pflegegrad 1 fällt durch das Raster

Der Entlastungsbetrag wird in ein „Sozialraumbudget" umbenannt – für Personen unter 25 Jahren steigt es auf 300 Euro, für alle anderen auf 175 Euro. Doch dieses Budget erhalten nur Menschen ab Pflegegrad 2. Wer Pflegegrad 1 hat, geht künftig vollständig leer aus und soll stattdessen lediglich beraten werden. Entsprechende Beratungsangebote gibt es in der Praxis aber noch gar nicht – sie müssen erst aufgebaut werden.

2. Neu eingestufte Pflegebedürftige bekommen zunächst weniger

Besonders hart trifft es Menschen, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten. Diese Gruppe soll das bisherige Pflegegeld – es heißt künftig „Entlastungsbudget" – in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt bekommen. Eine sachliche Begründung dafür gibt es nicht. Allein diese Maßnahme soll der Pflegeversicherung rund eine Milliarde Euro pro Jahr sparen.

Familien sind gerade zu Beginn besonders verletzlich. Wird ein Elternteil zum Pflegefall, müssen Hilfsmittel organisiert, ambulante Hilfe gefunden, Wohnungen angepasst und zahlreiche Anträge gestellt werden. Meistens reduzieren Angehörige dafür ihre Arbeitszeit. Ausgerechnet in dieser Phase die Leistung zu halbieren, trifft Familien dort, wo Kosten und organisatorischer Aufwand am höchsten sind.

3. Größter Sparposten: Der Zugang zum Pflegegrad wird verschärft

Der weitreichendste Teil des Entwurfs betrifft die Einstufung in den Pflegegrad selbst. Wer einen Pflegegrad beantragt, trifft künftig auf strengere Bewertungsmaßstäbe. Ziel ist es, durch eine Neujustierung der Begutachtungsrichtlinien weniger Menschen als pflegebedürftig anzuerkennen.

Für uns bei Pflegewächter ist das ein Alarmsignal. Wir sehen in unserer Arbeit schon heute, dass die erste Einschätzung der Pflegekasse den tatsächlichen Bedarf oft nicht vollständig abbildet. Viele Pflegegrade werden überhaupt erst nach einem Widerspruch korrekt vergeben. Ein verschärfter Zugang macht dieses strukturelle Problem noch größer.

Strengere Pflegebegutachtung

Der Entwurf sieht vor, die Begutachtungsrichtlinien neu zu kalibrieren. Konkret werden in den Modulen 1 (Mobilität), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens) die Schwellenwerte angehoben. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Gesamtpunkte für die Pflegegrade 1 bis 3. Wer bisher knapp die Grenze zum nächsten Pflegegrad erreicht hat, kann künftig trotz unveränderter gesundheitlicher Situation zurückgestuft werden oder gar keinen Pflegegrad mehr erhalten. Mehr dazu liest du in unserer Analyse zur geplanten Pflegegrad-Verschärfung.

Schon heute verlieren Betroffene durch eine falsche Einstufung in Pflegegrad 1 statt Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro – ein Fehlbetrag von über 4.000 Euro im Jahr. Ein verschärfter Zugang multipliziert diesen Verlust für tausende Familien.

Wichtig: Bestandsschutz und Übergangsregelung zum 1. Januar 2027

Die neuen Schwellenwerte treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gilt eine Übergangsregelung nach § 142b SGB XI.

Was der Bestandsschutz konkret bedeutet

Wer am 1. Januar 2027 bereits einen Pflegegrad hat, behält diesen – auch wenn er die neuen, höheren Punktegrenzen nicht mehr erreichen würde. Die bestehende Einstufung bleibt bis zur nächsten Neubegutachtung erhalten. Für neue Anträge gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung: Wer bis zum 31.12.2026 noch einen Antrag stellt, wird auch 2027 nach den alten, weniger strengen Regeln eingestuft. Eine Herabstufung allein aufgrund der geänderten Schwellenwerte ist ausgeschlossen – nur wenn sich der gesundheitliche Zustand tatsächlich verbessert, ist eine Rückstufung möglich.

Unsere Empfehlung: Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag unbedingt noch vor dem 1. Januar 2027 stellen – denn dann gilt noch das heutige, weniger strenge Recht.

Petition gestartet

Stoppe die geplanten Pflegekürzungen, bevor sie Gesetz werden

Pflegewächter lehnt die Kürzungen des Pflegeneuordnungsgesetzes ab und hat eine Petition an die Bundesregierung gestartet. Werde auch du aktiv, bevor Berlin das PNOG beschließt.

4. Leistungen werden umbenannt und gekürzt

Hinter neuen Namen verbergen sich teils erhebliche Kürzungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich zusammengestellt.

Pflegesachleistungen werden zum „Sachleistungsbudget" (§ 36 SGB XI). Die Erstattung professioneller ambulanter Pflege wird umbenannt und geringfügig erhöht. Künftig stehen je Kalendermonat 889 Euro (Pflegegrad 2), 1.590 Euro (Pflegegrad 3), 2.089 Euro (Pflegegrad 4) und 2.529 Euro (Pflegegrad 5) zur Verfügung.

Pflegegeld wird zum „Entlastungsbudget" (§ 37 SGB XI). Die Beträge werden leicht erhöht: 386 Euro (Pflegegrad 2), 638 Euro (Pflegegrad 3), 889 Euro (Pflegegrad 4) und 1.079 Euro (Pflegegrad 5). Neu ist eine Pflicht zur halbjährlichen Pflegeberatung.

Verhinderungspflege wird gestrichen

Die Verhinderungspflege, die es pflegenden Angehörigen bisher ermöglichte, sich auch durch Verwandte oder Nachbarn vertreten zu lassen, wird vollständig abgeschafft. An ihre Stelle tritt ein „Überbrückungsbudget", das nur noch für professionelle Notdienste oder eine vollstationäre Einrichtung eingesetzt werden darf. Das Budget sinkt von bisher bis zu 3.539 Euro auf 1.855 Euro (Pflegegrad 2–3) bzw. 2.285 Euro (Pflegegrad 4–5). Eine Ersatzpflege durch Privatpersonen ist nicht mehr vorgesehen.

Kurzzeitpflege wird wieder eigenständig. Das bisher gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird aufgetrennt. Wie viel Budget konkret zur Verfügung steht, ist im Entwurf nicht eindeutig geregelt; nach unserer Einschätzung müsste es weiterhin bis zu 3.539 Euro betragen.

Verbrauchspflegehilfsmittel werden ersatzlos gestrichen. Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen – entfällt. Ein weiterer, stiller Kostenpunkt, den du künftig vollständig aus eigener Tasche bezahlen musst.

5. Pflegende Angehörige verlieren bei der Rente

Die Pflegekasse zahlt künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Ab 2027 wird das fiktive Einkommen als Berechnungsgrundlage von 100 Prozent auf 70 Prozent der Bezugsgröße gekürzt. Konkret: Wer heute eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt und dafür Pflegegeld bezieht, verliert ab 2027 rund 220 Euro Rentenanspruch pro Monat – also 2.640 Euro pro Jahr. Was das langfristig für deine Altersvorsorge bedeutet, zeigen wir dir in unserer Analyse zu den Rentenpunkten bei der Pflege.

Auch im Pflegeheim steigt die Belastung: Die gestaffelten Zuschüsse zu den Heimkosten wachsen langsamer, der höhere Zuschuss greift jeweils sechs Monate später als bisher – ausgerechnet in den ersten, finanziell schwierigsten Monaten.

Was du jetzt tun kannst

Künftige Verschärfungen machen eine korrekte Einstufung jetzt noch wertvoller. Diese Schritte solltest du noch in 2026 gehen:

Pflegegrad jetzt beantragen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag unbedingt vor dem 1. Januar 2027 stellen – dann gilt noch das heutige, weniger strenge Recht.
Bestehende Einstufung überprüfen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte diesen jetzt auf Richtigkeit prüfen lassen. Vor dem Jahreswechsel sichert eine Höherstufung dir noch die alten Bewertungsmaßstäbe.
Widerspruchsfrist beachten. Ab Zustellung des Bescheids hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch. Eine reine Beratung reicht nicht – entscheidend ist, dass der Pflegegrad tatsächlich korrigiert wird.
Bescheid fachlich prüfen lassen. Pflegewächter prüft deinen Bescheid und begleitet dich gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten, damit die Korrektur nicht an einer formalen Hürde scheitert.

„Diese Reform verändert nichts an den Strukturen, die bisher eine zu schlechte pflegerische Versorgung bedeuten. An eine Verbesserung durch die neu eingeführte Pflegebegleitung glauben wir nicht – die gab es mit den Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI auch heute schon. Die Reform trifft Betroffene allein durch harte Einsparmaßnahmen. Das ist keine gute Reform." – Sina, Pflegewächter-Expertin

Unsere Erfahrung aus tausenden Fällen zeigt: Viele Pflegegrade werden erst nach einem Widerspruch korrekt vergeben. Es braucht die konsequente Prüfung und, wenn nötig, die rechtliche Durchsetzung. Einen Überblick über alle Pflegeleistungen und ihre geplanten Änderungen findest du in unserem Themenbereich, etwa in der Analyse zu den Warken-Kürzungen für Pflegebedürftige.

FAQ: Pflegereform 2026 und das Pflegeneuordnungsgesetz

Sichere deinen Pflegegrad, bevor das PNOG greift

Wenn die Zugangskriterien verschärft werden, wird es schwerer, einen korrekten Pflegegrad zu bekommen. Wir prüfen deinen Bescheid und begleiten dich gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten beim Widerspruch – damit du nicht dauerhaft unter deinen Ansprüchen bleibst.

Pflegegrad jetzt prüfen lassen

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG); SGB XI (§ 35b, § 36, § 37, § 142b in der jeweils geplanten Fassung); Erklärungen von Ministerin Nina Warken zur Finanzlage der Pflegeversicherung.

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