86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt – häufig von Kindern, Partnern oder Geschwistern. Viele dieser Angehörigen reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Job auf. Was kaum jemand weiß: Die Pflegekasse zahlt dafür Rentenbeiträge. Und genau hier liegt ein zweites, oft übersehenes Problem: Ein zu niedriger Pflegegrad kostet pflegende Angehörige nicht nur Pflegeleistungen, sondern auch Rentenpunkte.
Wir bei Pflegewächter sehen täglich, wie sich falsche Einstufungen über Jahre zu spürbaren Verlusten in der Altersvorsorge summieren. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Pflegegrad lässt sich das System auf der Habenseite drehen.
Pflege und Rente: Was das System verspricht – und was in der Praxis passiert
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet täglich Enormes. Diese gesellschaftliche Aufgabe hat das Gesetz erkannt: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegende Person an die Deutsche Rentenversicherung.
Die Rentenbeiträge der Pflegekasse hängen direkt am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Je höher der Pflegegrad, desto höher das fiktive Entgelt, das der Berechnung zugrunde liegt – und desto höher die eingezahlten Rentenbeiträge. Das bedeutet: Ein zu niedrig festgesetzter Pflegegrad kostet pflegende Angehörige nicht nur Pflegegeld und Sachleistungen, sondern bares Geld bei der Rente.
„Wer nicht aufpasst, wird doppelt bestraft: Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit, verlieren Einkommen und erhalten gleichzeitig weniger Rentenpunkte, weil der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde." – Sina, Pflegewächter-Expertin
Wann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge?
Die Pflegekasse übernimmt Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige auf Antrag, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt.
- Sie arbeiten höchstens 30 Stunden pro Woche in einem Beschäftigungsverhältnis.
- Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (das Weiterleiten von Pflegegeld ist zulässig).
Sind diese Bedingungen erfüllt, meldet die Pflegekasse die Pflegezeit an die Deutsche Rentenversicherung – sobald Sie den entsprechenden Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson ausgefüllt eingereicht haben. Ohne diesen Antrag fließt nichts.
Wie viel Rente bringt die Pflege wirklich?
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach Pflegegrad und Art der bezogenen Leistung. Als Grundlage dient ein fiktives Entgelt, das einem Bruchteil der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Konkret bedeutet das für 2025:
- Pflegegrad 2 mit Sachleistung: Rentenbeiträge ab ca. 132 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3 mit Kombinationsleistung: Beiträge auf Basis eines fiktiven Entgelts von ca. 1.369 Euro – das entspricht rund 0,33 Rentenpunkten pro Jahr
- Pflegegrad 5 mit Pflegegeld: Beiträge auf Basis von bis zu 3.745 Euro fiktivem Entgelt – das entspricht ca. 0,9 Rentenpunkten pro Jahr
0,33
Rentenpunkte/Jahr bei PG 3 Kombi
0,9
Rentenpunkte/Jahr bei PG 5 Pflegegeld
1,65
extra Rentenpunkte über 5 Jahre (PG 3)
Rechenbeispiel: Petra pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3 und arbeitet 20 Stunden pro Woche. Die Pflegekasse zahlt monatlich rund 255 Euro in die Rentenversicherung ein. Über fünf Jahre sammelt Petra so etwa 1,65 zusätzliche Rentenpunkte – das entspricht einer dauerhaft höheren Monatsrente bis ans Lebensende. Bei einem Pflegegrad 2 statt 3 wären die Beiträge spürbar niedriger.
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Über 2.800 Menschen haben unsere Petition gegen die Pflegereform 2027 bereits unterzeichnet. Werde auch du aktiv, bevor Berlin die Kürzungen beschließt.
Der Haken: Ihr Rentenanspruch hängt am Pflegegrad
Was viele Familien nicht auf dem Schirm haben: Wer in Pflegegrad 2 statt Pflegegrad 3 eingestuft ist, erhält nicht nur weniger Pflegegeld und Sachleistungen. Die Pflegekasse zahlt dann auch niedrigere Rentenbeiträge. Über Jahre hinweg summiert sich das zu einem erheblichen Verlust bei der eigenen Altersvorsorge – und damit zu einem zusätzlichen Armutsrisiko für pflegende Angehörige.
Gleichzeitig zeigt unsere Erfahrung aus tausenden Fällen: Pflegekassen stufen Pflegegrade häufig zu niedrig ein. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden knapp 20 Prozent der Erstanträge abgelehnt. Und in rund 30 Prozent der Widerspruchsverfahren korrigiert die Pflegekasse die Einstufung erst nachträglich nach oben.
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„Ein falsch festgestellter Pflegegrad ist kein Bagatell-Fehler. Er wirkt sich direkt auf die Pflegeleistungen aus – und eben auch auf die Rentenansprüche der pflegenden Angehörigen. Wir gehen deshalb gegen falsche Bescheide vor: von der erneuten Prüfung bis zum Widerspruch und, wenn nötig, bis vor das Sozialgericht. Dafür stellen wir unabhängige Anwälte aus unserem Netzwerk zur Verfügung." – Rechtsanwalt Florian Specht, Gründer von Pflegewächter
Viele Angebote auf dem Markt helfen nur beim Ausfüllen des Pflegegradantrags und geben Tipps zur Einstufung. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Aber entscheidend ist, ob der richtige Pflegegrad tatsächlich festgestellt und durchgesetzt wird. Genau deshalb endet unser Service bei Pflegewächter nicht bei einer Beratung: Bei Hinweisen auf eine falsche Einstufung begleiten wir Betroffene über unser Netzwerk spezialisierter, unabhängiger Partneranwälte weiter – vom erneuten Antrag bis zum Widerspruch und, wenn nötig, bis zur Klage.
Sonderfall: Pflege und Altersrente gleichzeitig
Wer bereits Altersrente bezieht und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, verliert in der Regel den Anspruch auf weitere Rentenpunkte durch die Pflege. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer statt der vollen Altersrente eine Teilrente von maximal 99,99 Prozent bezieht, behält die Möglichkeit, durch die Pflege weiterhin Rentenpunkte zu sammeln. Diese Regelung existiert seit Januar 2023 und ist vielen Betroffenen unbekannt.
Der Antrag auf Teilrente ist sowohl bei Rentenbeginn als auch während des laufenden Rentenbezugs möglich und muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Hintergründe zur jüngsten Rechtsprechung in diesem Bereich finden Sie in unserer Analyse zum Urteil zur Rente 2025.
Kein Anspruch rückwirkend
Rentenpunkte für die Pflege werden nicht rückwirkend anerkannt. Wer diesen Anspruch nicht aktiv und rechtzeitig sichert – durch den Fragebogen zur sozialen Sicherung und einen korrekten Pflegegrad – verliert ihn dauerhaft. Das System führt in der Praxis dazu, dass viele pflegende Angehörige finanzielle Verluste erleiden, die nie ausgeglichen werden.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

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Jetzt kostenlos startenQuellen: Deutsche Rentenversicherung, Informationsblätter zur sozialen Sicherung der Pflegeperson; Bundesgesundheitsministerium, Statistik zu Pflegegradanträgen und Widerspruchsverfahren; SGB XI § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die rechtliche Unterstützung bei Pflegegrad-Widersprüchen erfolgt durch unabhängige Partneranwälte aus dem Pflegewächter-Netzwerk.
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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