Das Wichtigste kurz zusammengefasst
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Pflegegrad 2 erhalten Menschen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben.
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Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld bezogen werden.
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Der Pflegegradantrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
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Nach der Beantragung erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den MD/MEDICPROOF.
Wenn Sie unsicher sind, ob Pflegegrad 2 bei Ihnen zutrifft oder ob sogar ein höherer Pflegegrad möglich ist, können Sie Ihren Pflegegrad prüfen lassen.
Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Es handelt sich um einen Grad der Pflegebedürftigkeit, der regelmäßige Unterstützung im Alltag erfordert, jedoch nicht so intensive wie höhere Pflegegrade, beispielsweise Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen, wie Pflegegeld oder vollstationäre Pflege.
Wie viel mehr Geld steht Ihnen mit dem richtigen Pflegegrad zu?
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, muss eine Person nachweislich erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit haben. Gemessen wird dies mit Hilfe eines Begutachtungsinstruments, das aus Fragen zur Un-/Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen besteht.
Die sechs Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung
Die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen fließen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein:
- Mobilität (10 %) – Fortbewegung in der Wohnung, Treppensteigen, Positionswechsel
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %*) – Gedächtnis, Orientierung, Entscheidungsfähigkeit
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %*) – Unruhe, Ängste, abwehrendes Verhalten
- Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken
- Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen (20 %) – Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 %) – Tagesstruktur, Beschäftigung, soziale Interaktion
* Bei den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert gewertet. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Medizinischer Dienst Bund
Für Pflegegrad 2 ist ein Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten erforderlich. Sobald in mehreren Bereichen eine Unselbstständigkeit vorliegt, stehen die Chancen für die Vergabe von Pflegegrad 2 gut.
Anmerkung
Der tatsächliche Pflegebedarf ist abhängig von der persönlichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie können auch Pflegegrad 2 bekommen, wenn Sie zum Beispiel nur in 2 Modulen Einschränkungen aufweisen, diese dafür aber besonders ausgeprägt sind – vor allem im Bereich Selbstversorgung, der mit 40 % am stärksten gewichtet ist.
Pflegegrad 2 Voraussetzungen: Konkrete Beispiele
Die Diagnose allein entscheidet nicht über die Pflegegradeinstufung – entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag konkret eingeschränkt ist. Typische Situationen, die zu Pflegegrad 2 führen:
Leichte Demenz (Frühstadium)
Häufig führt eine beginnende Demenz zur Einstufung in Pflegegrad 2. Betroffene wie Herr Schmidt, 74 Jahre, können sich zunehmend nicht mehr an Abmachungen erinnern, vergessen die Medikamenteneinnahme und brauchen Orientierungshilfe im Alltag. Der Gutachter bewertet dies mit erhöhten Punktwerten in den Modulen „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten" sowie „Verhaltensweisen". Da der Alltag noch teilweise selbstständig bewältigt werden kann, ergibt sich typischerweise Pflegegrad 2.
Schlaganfall mit leichten Folgeeinschränkungen
Nach einem leichten Schlaganfall können Betroffene oft noch zu Hause wohnen, benötigen aber regelmäßige Unterstützung: beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Treppensteigen oder beim Kochen. Die Einschränkungen in Mobilität und Selbstversorgung führen bei der Begutachtung häufig zu 27–40 Punkten – typisch für Pflegegrad 2.
Diabetes mit Folgeerkrankungen
Menschen mit langjährigem Diabetes können durch Folgeerkrankungen (Neuropathie, Sehverlust, schlecht heilende Wunden) auf Unterstützung angewiesen sein. Wer täglich auf Hilfe bei der Blutzuckerkontrolle, der Wundversorgung oder dem Medikamentenmanagement angewiesen ist, erfüllt häufig die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 – vor allem über das Modul „Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen" (Gewichtung 20 %).
Körperliche Einschränkungen im Alter
Ältere Menschen, die allgemein an Mobilität verloren haben und regelmäßig Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Essen oder Haushaltsführung benötigen, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 – auch ohne eine spezifische Diagnose als Auslöser.
Tipp zur Begutachtungsvorbereitung
Halten Sie 1–2 Wochen vor dem Gutachtertermin fest, wobei im Alltag Hilfe nötig ist – auch Beaufsichtigung und Anleitung zählen dazu. Angehörige sollten beim Termin dabei sein, um konkrete Beispiele nennen zu können. Zu allgemeine Angaben wie „braucht manchmal Hilfe" führen häufig zu einer zu niedrigen Einstufung.
Pflegegrad 2 beantragen – Wie Sie in Pflegegrad 2 eingestuft werden
Im Anschluss prüft die Pflegekasse Ihren Antrag und beauftragt den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten MEDICPROOF mit der Begutachtung. Dafür werden potentiell Pflegebedürftige an ihrem Wohnort mit Hilfe des Begutachtungsinstruments begutachtet.
Hinweise zum Begutachtungstermin finden Sie hier.
Die Gutachterin bzw. der Gutachter informiert die Pflegekasse mittels eines Gutachtens über Ihre Situation. Die Kasse entscheidet dann häufig anhand des Gutachtens, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden. Sie ist allerdings nicht an das Gutachten gebunden und könnte unter Umständen einen anderen Pflegegrad vergeben.
Sie erhalten im Anschluss an die Entscheidung einen Bescheid über den Pflegegrad und können dann Pflegeleistungen beantragen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie wurden zu niedrig eingestuft, haben Sie nach Erhalt des Bescheids 30 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Zu niedrig eingestuft?
Wenn Sie vermuten, dass Pflegegrad 2 nicht Ihrer tatsächlichen Situation entspricht oder ein höherer Pflegegrad möglich wäre – lassen Sie es prüfen. Unsere Experten schauen sich Ihren Fall an.
Pflegegrad prüfen lassenLeistungen bei Pflegegrad 2 – das bringt die Einstufung
Mit Einstufung in den Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Bei der häuslichen Pflege besteht die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beziehen. Eine Kombination dieser Leistungen ist durch die Kombinationsleistung möglich. Für die häusliche Pflege können außerdem Ersatzpflegeleistungen wie Tages- oder Nacht-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (Stand 2025):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Tages-/Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 721 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.357 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.685 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.085 € | 2.096 € |
Jährliche Budgets nach Pflegegrad (Stand 2025):
| Pflegegrad | Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsames Budget ab Juli 2025) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2–5 | bis zu 3.539 € p.a. |
Alle Werte p.M. = pro Monat. Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge 2025
Neben den Leistungen aus der Tabelle gilt beim Pflegegrad 2 außerdem der gleiche Anspruch wie beim Pflegegrad 1:
- 131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die pflegenden Angehörigen Tipps geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 – z.B. für eine Haushaltshilfe
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat ist eine finanzielle Unterstützung, die für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Er steht Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung und kann nur zweckgebunden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, eingesetzt werden. Er kann aber auch zur teilweisen Finanzierung des Eigenanteils zum Beispiel bei der Verhinderungspflege genutzt werden.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bekommen, wenn sie sich in häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen befinden. Seit Januar 2025 können Pflegebedürftige Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat erhalten. 2024 konnten nur 332 Euro monatlich bezogen werden, 2023 war es nur 316 Euro monatlich.
Pflegegeld kann von den Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad frei verfügt werden. Nach Beantragung überweist die Kasse dieses Geld monatlich auf das Konto der Pflegebedürftigen. Werden Sie von Angehörigen gepflegt, können Sie einen Teil des Geldes beispielsweise an Ihre Angehörigen weitergeben. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. Pflegegeld kann nur bei Pflegegrad 2 bis 5 beantragt werden.
Pflegesachleistungen – Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegesachleistungen umfassen direkte und professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Für Pflegegrad 2 beläuft sich der Betrag auf 796 Euro pro Monat. Häufig rechnen ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich nach Beantragung dieser Leistung und Recherche eines geeigneten Pflegediensts um nichts mehr kümmern brauchen.
Pflegesachleistungen können nicht parallel zum Pflegegeld bezogen werden, es sei denn, die/der Pflegebedürftige hat Kombinationsleistungen beantragt. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine flexible Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse.
Tages- oder Nachtpflege
Die Tages- oder Nachtpflege bietet pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit, entweder tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung betreut zu werden. Für Personen mit Pflegegrad 2 stehen hierfür 721 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Form der Pflege entlastet pflegende Angehörige und fördert die soziale Interaktion der Pflegebedürftigen. Außerdem können somit Pflegebedürftige, deren Pflegebedarf tagsüber oder nachts besonders hoch ist, trotzdem noch zu Hause leben.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die reguläre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Diese Ersatzpflege kann zum Beispiel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durch Freunde, Verwandte oder ehrenamtliche Pfleger durchgeführt werden.
Seit Juli 2025 sind die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pro Jahr können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungen insgesamt bis zu 3.539 Euro in Anspruch nehmen.
Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege muss die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim, stattfinden. Sie dient der Überbrückung, bis die häusliche Pflege wieder sichergestellt werden kann.
Vollstationäre Pflege
In einigen Fällen ist die Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen nicht möglich und eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegegrad 2 monatlich bis zu 805 Euro der Kosten. Zum Vergleich: Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es 1.855 bzw. 2.096 Euro pro Monat.
Erhalten Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen?
Mit dem richtigen Pflegegrad stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zu – für häusliche Pflege, Entlastung und Unterstützung im Alltag. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Einstufung stimmt.
Pflegegrad prüfen lassenUnterschied von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2
Der Übergang von einem niedrigeren zu einem höheren Pflegegrad ist oft mit einer Veränderung im Bedarf an Pflege und Unterstützung verbunden:
- Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die meisten Alltagsaktivitäten können noch eigenständig durchgeführt werden.
- Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung – Selbstversorgung fällt schwerer, die Mobilität nimmt ab oder kognitive Einschränkungen erfordern regelmäßige Unterstützung.
Der entscheidende Unterschied liegt auch in den Leistungsansprüchen: Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und viele weitere Leistungen, die es für Pflegegrad 1 so nicht gibt. Diese Leistungen sind dafür gedacht, das Leben der Pflegebedürftigen und – wenn vorhanden – ihrer Pflegepersonen zu erleichtern.
Beispiel: Herr Ericks – von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2
Herr Ericks, ein 75-jähriger Rentner, erhielt vor einiger Zeit aufgrund geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 1. Nach einem erneuten Schlaganfall verstärkten sich die Einschränkungen in seiner Mobilität und Selbstständigkeit und machten es ihm schwerer, alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen und Essen ohne Hilfe zu bewältigen. Dies bemerkte auch seine Tochter. Gemeinsam entschieden sie sich, eine Höherstufung bei der Pflegekasse zu beantragen.
Um zu beurteilen, ob sich der Pflegebedarf von Herrn Ericks tatsächlich erhöht hat, schickte die Kasse einen Gutachter des MD. Im gemeinsamen Gespräch – bei dem Herr Ericks' Tochter ebenfalls anwesend war – ging der Gutachter das Begutachtungsinstrument mit den Antragstellern durch. Das Gutachten übersendete der Gutachter kurz darauf der Pflegekasse. Diese entschied anhand des Gutachtens, dass Herr Ericks inzwischen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist und ihm somit Pflegegrad 2 zusteht.
Nachdem Herr Ericks den Bescheid über den Pflegegrad erhalten hatte, überlegte er gemeinsam mit seiner Tochter, welche Unterstützung seinen Alltag am meisten erleichtern würde. Ihre Wahl fiel auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der über die Pflegesachleistung finanziert wird. Sie stellten also einen Antrag auf Pflegesachleistung bei der Pflegekasse und recherchierten einen geeigneten Pflegedienst. Dieser unterstützt Herrn Ericks von nun an beim Einkauf und einmal pro Woche beim Duschen. Darüber hinaus nutzt Herr Ericks auch weiterhin den Entlastungsbetrag für seine Putzhilfe.
Dank der Einstufung in Pflegegrad 2 kann Herr Ericks, zusätzlich zum bereits genutzten Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die ihm den Alltag erleichtern. Seine Geschichte zeigt, wie entscheidend die richtige Einstufung und die Inanspruchnahme der verfügbaren Leistungen für die Lebensqualität von Pflegebedürftigen sein können.
Zusammenfassung
Die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 2 sind vielfältig und decken ein breites Spektrum an Bedürfnissen ab:
- Pflegegeld (347 €/Monat) für die häusliche Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen (796 €/Monat) für professionelle ambulante Pflege
- Tages- oder Nachtpflege (721 €/Monat) zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Gemeinsames Budget für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr)
- Vollstationäre Pflege (805 €/Monat) bei Bedarf
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und mehr
Es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Familien sich über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und diese auch in Anspruch nehmen. Angebote wie kostenlose Pflegekurse existieren und sollten nach Möglichkeit genutzt werden.
Stimmt Ihr Pflegegrad wirklich?
Viele Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen höheren Pflegegrad – und wissen es nicht. Lassen Sie Ihre Einstufung unabhängig prüfen.
Pflegegrad überprüfen lassenHäufig gestellte Fragen
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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