Pflegende Angehörige16. Juli 2026

Dieser Rententrick für Pflegende ist bald nicht mehr möglich

Rentner, die einen Angehörigen pflegen, sichern sich über den Teilrenten-Trick heute noch zusätzliche Rentenpunkte. Ab 2027 streicht das Pflegeneuordnungsgesetz diese Möglichkeit.

Pflegegrad beantragen
FS

Florian Specht

Rechtsanwalt | Pflegewächter

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Wer als Rentner einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, sammelt dafür bisher weiter Rentenpunkte – über eine legale Gestaltungsmöglichkeit, den sogenannten Teilrenten-Trick. Ab 2027 streicht die Bundesregierung diese Möglichkeit. Was das bedeutet und warum jetzt Handeln angesagt ist.

Warum ältere Rentner heute noch einen Trick anwenden

Wer bereits Altersrente bezieht und auf eine Teilrente umstellt, gilt für die Pflegeversicherung weiterhin als nicht vollständig verrentet. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall Rentenbeiträge, auf deren Grundlage neue Entgeltpunkte entstehen. Die monatliche Rente steigt so über die Zeit.

Dieser Weg steht heute allen Rentnern offen, die einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen.

Wie der Teilrenten-Trick funktioniert

Wer die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, erwirbt über Pflegezeiten keine neuen Rentenpunkte mehr. Stellt man dagegen auf eine Teilrente um, bleibt man rentenrechtlich „nicht voll verrentet" – und die Pflegekasse zahlt weiter Rentenbeiträge. Über die Jahre erhöht das die spätere Vollrente spürbar.

Ab 1. Januar 2027 ist damit Schluss

Im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bezeichnet Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Teilrenten-Trick ausdrücklich als „unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit". Wer seine Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, erhält über Pflegezeiten ab 2027 keine neuen Rentenpunkte mehr.

Das Zeitfenster schließt sich Ende 2026

Bis 31. Dezember 2026: Rentner können über die Teilrente weiter Rentenpunkte durch Pflegezeiten sammeln. Ab 1. Januar 2027: Nur noch Personen, die ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, erwerben Rentenansprüche durch Pflege. Alle bis Ende 2026 erworbenen Ansprüche bleiben unangetastet.

Petition gegen die Pflegereform 2027

Rentenkürzungen für Pflegende stoppen

Ab 2027 sollen pflegende Angehörige weniger Rentenansprüche bekommen. Unterschreibe unsere Petition gegen die Pflegereform, bevor die Kürzungen Gesetz werden.

Eine von vielen Kürzungen

Der Schlussstrich unter dieser Gestaltungsmöglichkeit ist nicht die einzige Verschlechterung für pflegende Angehörige. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung die Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge bei allen pflegenden Angehörigen. Bisher zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge auf Basis von 100 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Ab 2027 sinkt diese Berechnungsgrundlage auf 70 Prozent.

Wer heute jemanden mit Pflegegrad 5 pflegt, verliert so rund 220 Euro Rentenanspruch pro Monat – also 2.640 Euro pro Jahr weniger in der Rente. Die genaue Rechnung dahinter erklären wir im Beitrag Warken kürzt Renten für Pflegende.

Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause. Sie geben Jobs auf, reduzieren ihre Arbeitszeit, opfern ihre eigene Gesundheit. Der Staat hat diese Leistung jahrelang mit Rentenpunkten anerkannt. Diese Anerkennung schleift die Reform jetzt gezielt ab.

„Pflegende Angehörige tragen die Hauptlast der Versorgung in Deutschland. Sie zahlen mitunter auch mit ihrer eigenen Rente dafür. Wer jetzt noch handeln kann, sollte die Gestaltung vor dem 31. Dezember 2026 nutzen. Das Zeitfenster schließt sich." – Rechtsanwalt Florian Specht, Gründungsanwalt Pflegewächter

Jetzt noch handeln: Das Zeitfenster ist eng

Wer als Rentner mit bereits erreichter Regelaltersgrenze einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, kann prüfen, ob eine Beantragung der Teilrente sinnvoll ist. Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt dieser Weg offen. Auch wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, profitiert aktuell noch von der höheren Berechnungsgrundlage. Nur Ansprüche, die ab 2027 erworben werden, sollen gekürzt werden.

Vor der Teilrente fachkundig beraten lassen

Eine Teilrente zu beantragen bedeutet, dass die Vollrente vorübergehend reduziert wird. Die Vor- und Nachteile hängen von der individuellen Situation ab. Hier lohnt eine fachkundige Beratung, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

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Was das für den Pflegegrad bedeutet

Rentenpunkte gibt es über Pflegezeiten nur, wenn der Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat. Wer einen zu niedrigen Pflegegrad hat, verliert doppelt: erst die korrekten Pflegeleistungen und dann auch die Rentenansprüche.

Viele Betroffene wissen gar nicht, welche Rentenansprüche an ihren Pflegegrad geknüpft sind. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, obwohl Pflegegrad 2 zustehen würde, verliert nicht nur monatlich 347 Euro Pflegeleistungen, sondern auch die Rentenpunkte für pflegende Angehörige – denn diese setzen erst ab Pflegegrad 2 ein.

Viele Pflegegrade werden von den Pflegekassen zunächst zu niedrig eingestuft. Das ist ein strukturelles Problem. Deshalb lassen wir Betroffene nach der ersten Einschätzung nicht allein: Gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten aus unserem Netzwerk prüfen wir den Bescheid und gehen bei einer zu niedrigen Einstufung vor.

Pflegegrad prüfen – Pflegeleistungen und Rentenansprüche sichern

Rentenpunkte für pflegende Angehörige gibt es erst ab Pflegegrad 2. Ein zu niedriger Pflegegrad kostet dich beides. Wir prüfen deinen Bescheid kostenlos und begleiten dich beim Widerspruch.

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Was du jetzt tun kannst

Teilrente prüfen – wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und einen Angehörigen mit Pflegegrad 2+ pflegst, kläre bis Ende 2026 mit fachkundiger Beratung, ob sich die Umstellung lohnt.
Pflegegrad kontrollieren – ohne Pflegegrad 2 keine Rentenansprüche. Lass einen zu niedrigen Bescheid prüfen.
Widerspruch einlegen, wenn nötig – viele Pflegegrade werden erst nach einem Widerspruch korrekt vergeben. Wir begleiten dich mit Partneranwälten.
Stichtag im Blick behalten – der 31. Dezember 2026 ist die Grenze für den Teilrenten-Trick.

Mehr zu Rentenansprüchen findest du in unseren Beiträgen Rentenpunkte durch Pflege und Pflegegrad und Rente für pflegende Angehörige. Alle Themen rund um pflegende Angehörige findest du in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen zum Teilrenten-Trick

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Über den Autor

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Florian Specht

Rechtsanwalt | Pflegewächter

Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.

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