Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernPflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten von der Pflegekasse bis zu 1.685 Euro im Kalenderjahr.
Antrag auf Verhinderungspflege: So gehen Sie vor, wenn die Pflegeperson ausfällt