Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernPflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Leistungen der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege erhalten. Diese Leistungen werden i.d.R. direkt an das Pflegeheim, das die Pflege übernimmt, überwiesen. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse zwischen 805 und 2.096 Euro pro Monat.
Vollstationäre Pflege: Wann ist Pflege im Pflegeheim sinnvoll?