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Muss ich die Vollmacht für den Widerspruch entziehen, oder erlischt sie von alleine?

Die Vollmacht wird für den Vorgangskomplex Widerspruch und alle damit zusammenhängenden Klagen erteilt. Wenn diesbezüglich alle Prozesse beendet sind, dann besteht die Vollmacht nicht noch weiter darüber hinaus. Es braucht also nicht explizit die Vollmacht zurückgenommen werden.

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