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Wann beginnt die Widerspruchsfrist und wann endet sie?

Die Widerspruchsfrist von einem Monat (um Widerspruch einzulegen), beginnt mit dem Eingang des Pflegegradbescheids bei Ihnen und endet genau einen Monat später um 0:00 Uhr.

Beispiel: Sie erhalten den Brief am 17. Mai und haben somit bis zum 17. Juni 23:59 Uhr Zeit für den Widerspruch.


Wurde Ihr Pflegegrad falsch berechnet?

Über uns können Sie ohne Anwaltskostenrisiko Widerspruch einlegen.

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