Die Widerspruchsfrist von einem Monat (um Widerspruch einzulegen), beginnt mit dem Eingang des Pflegegradbescheids bei Ihnen und endet genau einen Monat später um 0:00 Uhr.
Beispiel: Sie erhalten den Brief am 17. Mai und haben somit bis zum 17. Juni 23:59 Uhr Zeit für den Widerspruch.
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