Ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Friedmann

Wir haben ein Gespräch mit Rechtsanwalt Michael Friedmann geführt. Er ist Experte für Pflegegrad-Widersprüche mit Erfahrung aus über 5.000 Fällen. In dem Interview mit Pflegewächter erklärt er, worauf es ankommt, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde.


Rechtsanwalt Michael Friedmann beantwortet Fragen zum Pflegegrad Widerspruch
Rechtsanwalt Michael Friedmann


Pflegewächter: Herr Friedmann, wenn die Pflegekasse den Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder sogar vollständig ablehnt, was ist der erste Schritt, den Betroffene unternehmen sollten?

Rechtsanwalt Friedmann: Der wichtigste erste Schritt ist, die Ruhe zu bewahren und den Bescheid genau zu prüfen. Viele Ablehnungen basieren auf unvollständigen oder fehlerhaften Gutachten. Innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids kann Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, dass man diese Frist einhält und den Widerspruch nachweislich verschickt – idealerweise per Einschreiben oder Fax.

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Pflegewächter: Gibt es bestimmte Formalitäten, die im Widerspruch unbedingt enthalten sein sollten?

Rechtsanwalt Friedmann: Ja, ein Widerspruch muss eindeutig sein. Das bedeutet, Sie sollten den Bescheid, gegen den Sie vorgehen, klar benennen und Ihre Versichertennummer angeben, damit die Pflegekasse den Fall zuordnen kann. Besonders wichtig ist, die individuelle Pflegesituation detailliert zu beschreiben. Welche Einschränkungen bestehen? Wie sieht der Alltag aus? Hier helfen Atteste oder Berichte von Ärzten und Pflegediensten enorm.


Pflegewächter: Manche Betroffene reichen den Widerspruch zunächst ohne Begründung ein. Ist das sinnvoll?

Rechtsanwalt Friedmann: Das kann eine Notlösung sein, um die Frist zu wahren. Ich rate aber, den Widerspruch möglichst umfassend und fundiert zu begründen. Ohne Begründung ist es für die Pflegekasse schwierig, Fehler im Gutachten und in der Einstufung zu erkennen – und für Sie wird die Bearbeitung verzögert.


Pflegewächter: Was sind denn häufige Fehler der Pflegekassen, die zu einem zu niedrigen Pflegegrad führen?

Rechtsanwalt Friedmann: Es gibt einige typische Schwachstellen:

  1. Fehlerhafte Gutachten: Wichtige Einschränkungen werden übersehen oder falsch bewertet.
  2. Missverständnisse: Aussagen der Betroffenen werden nicht korrekt interpretiert.
  3. Unzureichende Dokumentation: Die Gutachter der Kassen prüfen oft nicht alle relevanten Unterlagen oder ignorieren ärztliche Befunde.

Ein Klassiker ist, dass psychische Belastungen oder kognitive Einschränkungen nicht angemessen berücksichtigt werden.

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Pflegewächter: Wie lange dauert es in der Regel, bis die Pflegekasse über den Widerspruch entscheidet?

Rechtsanwalt Friedmann: Gesetzlich hat die Pflegekasse nach Erhalt aller Unterlagen drei Monate Zeit. Wenn bis dahin keine Entscheidung getroffen wurde, können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben, um die Pflegekasse endlich überhaupt in die Bearbeitung zu bringen. Durch die Überlastung der Pflegekassen dauert das Widerspruchsverfahren mittlerweile aber im Schnitt etwa 5,4 Monate. Gerade auch deshalb sollte man unbedingt zu einem Anwalt gehen. Denn dann ist man in guten Händen. Der Anwalt passt auf, dass die Pflegekasse die gesetzlichen Fristen auch wirklich einhält.


Pflegewächter: Was passiert, wenn der Widerspruch erneut abgelehnt wird?

Rechtsanwalt Friedmann: Dann gibt die Option, den Fall vor das Sozialgericht zu bringen. Aus unserer Erfahrung lohnt das, weil die Pflegekassen so belastet sind, dass oft gar keine ausreichende Prüfung des Sachverhalts mehr erfolgt. Erst bei Gericht erhält man dann eine wirkliche Überprüfung der Pflegebedürftigkeit. Und anders als die Pflegekasse entscheidet das Gericht auch unabhängig. Die Pflegekasse hat finanzielle Einsparungen, wenn sie einen niedrigeren Pflegegrad ausgibt.


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Pflegewächter: Zum Schluss: Was ist Ihr wichtigster Tipp für Betroffene?

Rechtsanwalt Friedmann: Lassen Sie sich nicht entmutigen! Mit anwaltlicher Unterstützung sind Widersprüche überdurchschnittlich erfolgreich. Betroffene können sich sehr gut entlasten, wenn sie die Widerspruchsbegründung an einen Anwalt abgeben – das erhöht zusätzlich auch die Erfolgschancen des Widerspruchs enorm.

Pflegewächter: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Friedmann!

Rechtsanwalt Friedmann: Sehr gern.


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