Die Pflegegreform 2021: Was hat sie bewirkt?
Entlastungsbetrag in der Pflege: 125 Euro Unterstützung bei der häuslichen Pflege
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann eingesetzt werden, um Pflegebedürftige zu entlasten.
Die Pflegereform 2021: Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet.
Neben Änderungen, welche insbesondere die zukünftige tarifliche Entlohnung von Pflegekräften betreffen, sollen auch pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen entlastet werden.
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Geplant war daneben auch, das Pflegegeld, die ambulanten Pflegesachleistungen und die Tagespflege zum 01. Juli 2021 um 5 Prozent und ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate zu erhöhen. Zudem sollte die Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 EUR steigen. Auch die Pauschalen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sollten zu einer Entlastungspauschale von insgesamt 3.300 EUR pro Jahr zusammengefasst werden.
Tatsächlich erhöht werden nun aber nur die Pflegesachleistungen um fünf Prozent und die Leistungen der Kurzzeitpflege um 10 Prozent. Darüber hinaus kommt die Erhöhung auch später als geplant, nämlich erst zum 01.01.2022.
Die tatsächliche Entlastung der pflegebedürftigen Personen durch diese „Reform“ dürfte gering ausfallen. Im vollstationären Bereich sind es gerade die ersten Jahre, die eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Viele Personen werden zudem erst in ihren letzten Lebensjahren im Heim versorgt. Auch bei der angekündigten Erhöhung der Pflegeleistungen hat die Bundesregierung einen Rückzieher gemacht.
Darüber hinaus wird weiter vernachlässigt, dass der Anspruch von pflegebedürftigen Personen auf Pflegeberatung in der Realität tatsächlich keine Umsetzung findet. So wird weiterhin auf die Eigeninitiative der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gesetzt.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann eingesetzt werden, um Pflegebedürftige zu entlasten.
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