Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Was die Pflegereform für Pflegebedürftige bringt
Mit Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 ab Januar und mehr Flexibilität bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli wird das Pflegesystem in Deutschland entlastender.
Aufgrund der Pflegereform 2023 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung auch 2025.
Die meisten Beträge von Pflegeleistungen steigen ab 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent.
Ab Juli 2025 gibt es eine Änderung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sodass es einen gemeinsamen Betrag gibt.
Pflegeleistungen 2025 im Überblick – Diese Leistungen gibt es und werden ab 01.01.2025 erhöht
Abhängig vom Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen und Leistungshöhen zu.
Während Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Zuschuss zu Wohnraumanpassungen haben, haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich Anspruch auf Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege.
Außerdem erhöht sich der Wohngruppenzuschlag und der Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen.
Eine weitere Änderung gibt es ab 01. Juli 2025 im Bereich der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Hinweis
Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant.
Der Entlastungsbetrag ab 2025
Diese Leistung der Pflegeversicherung ist darauf ausgelegt, den Alltag von Pflegebedürftigen sowie ihren pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Der Betrag steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und ist an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, sodass er ausschließlich für festgelegte Dienstleistungen und Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. Er kann zum Beispiel für einen Betreuungsdienst, der stundenweise Betreuung übernimmt, oder für die Abrechnung von Alltagshelfern, die den Einkauf übernehmen, genutzt werden.
Der monatliche Entlastungsbetrag steigt ab Januar 2025 um rund 6 Euro, von 125 Euro auf 131 Euro.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden bei der häuslichen Pflege unterstützen. Diese Produkte können zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sein. Der Betrag, der monatlich für Pflegehilfsmittel verwendet werden kann, steigt, wie viele andere Pflegeleistungen 2025, zum Beginn des nächsten Jahres von bis zu 40 auf bis zu 42 Euro pro Monat.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen in der Regel sowohl bauliche Anpassungen als auch den Einbau fest verbauter (technischer) Hilfsmittel, die darauf abzielen, das Wohnen für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler zu machen.
Der mögliche Zuschuss steigt von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
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Pflegegeld 2025: Höhere Beträge für die häusliche Pflege
Das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI dient dazu, die notwendige Pflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt eigenständig sicherzustellen. Das Geld kann für die Pflege frei verfügt werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können es beziehen und beispielsweise teilweise an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben.
Das Pflegegeld steigt um 4,5 Prozent.
Pflegegeld 2025 Tabelle
Die folgende Tabelle zeigt die neuen Pflegegeldbeträge im Vergleich zu 2024:
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Pflegesachleistungen 2025: Mehr Unterstützung durch Pflegedienste möglich
Ab dem Jahr 2025 steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Die genauen Leistungshöhen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Tipp
Kombinationsleistungen ermöglichen die Auszahlung von Restbeträgen der Pflegesachleistungen in Form von Pflegegeld.
Tages- und Nachtpflege 2025: Mehr Geld für zusätzliche Betreuung
Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet teilstationäre Pflegeangebote, die die Pflege zu Hause ergänzen oder stärken. Dabei werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in speziellen Einrichtungen betreut und gepflegt. Diese Formen der teilstationären Pflege zielen darauf ab, pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen zu entlasten und gleichzeitig eine professionelle Betreuung für die Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten ab Januar 2025 bis zu 721Euro monatlich, während bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro zur Verfügung stehen. Die konkreten Leistungen können Sie dieser Tabelle entnehmen:
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und stellt eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen dar, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Sie wird als vollstationäre Pflege in spezialisierten Einrichtungen angeboten und dient unter anderem der Entlastung pflegender Angehöriger oder der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Aufstockung der Kurzzeitpflege mit nicht in Anspruch genommenen MIttel der Verhinderungspflege ist möglich.
Der Betrag der Kurzzeitpflege erhöht sich auf bis zu 1.854 Euro pro Jahr und ist ab Pflegegrad 2 beantragbar. Er ist für alle Pflegegerade gleich hoch.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre, private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie bietet pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen die Möglichkeit, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen, ohne die Betreuung der pflegebedürftigen Person zu gefährden. Über die Verhinderungspflege kann beispielsweise eine Urlaubsvertretung finanziert werden. Pflegebedürftige können nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.
Zum 01. Januar erhöht sich der Maximalbetrag für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro pro Jahr.
Tipp
Sie können Verhinderungspflege rückwirkend beantragen und so bis zu 2.418 Euro für die Pflegevertretung sichern. 👉 Jetzt informieren
Erhöhung der Leistungen der vollstationären Pflege
Die vollstationäre Pflege umfasst die professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege in einem Pflegeheim durch Pflegekräfte von pflegebedürftigen Personen.
Die genauen Höhen entnehmen Sie bitte der Tabelle:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025: Flexible Nutzung ab Juli
Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Konkret bedeutet dies, dass die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst werden.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht dann bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann für beide Pflegearten flexibel eingesetzt werden. Außerdem entfällt die bisher bestehende sechsmonatige Vorpflegezeit. Bisher musste eine pflegebedürftige Person nämlich mindestens 6 Monate zu Hause/in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, damit Leistungen der Verhinderungspflege beansprucht werden konnten.
Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 haben, wurde die Regelung des Gesamtleistungsbetrags von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.
Hinweis
Trotz der Zusammenfassung der Leistungen, kommt es ab dem 01.01.2025 zu einer Erhöhung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflegeleistung um je 4,5 Prozent.
Der Wohngruppenzuschlag ist ein Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen. Er erhöht sich zum Beginn des Jahres 2025 auf 224 Euro pro Monat.
Zusätzlich erhöht sich die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen für Pflegegrad 1 bis 5 um 3 Euro auf 53 Euro monatlich. Von diesem Betrag können Pflegedienste oder andere Anbieter ihre Kunden in digitale Pflegeanwendungen einweisen.
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Fazit: Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2025
Die Leistungen für die Pflege 2025 steigen ab Januar um 4,5 Prozent und stellen so eine Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dar. Ab Januar 2025 steigt der Betrag der meisten Pflegeleistungen, wie der Pflegsachleistungen, des Pflegegeldes, der Pflegeverbrauchshilfsmittel, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, der Tages- und Nacht-, Kurzzeit-, sowie Verhinderungspflege und der vollstationären Pflege (Pflege in einem Pflegeheim). Außerdem erhöht sich der Entlastungsbetrag gemeinsam mit den restlichen Pflegeleistungen und bietet so mehr Budget für Entlastung in der Pflege. Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Eine weitere Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant.
Neben den Pflegeleistungen wird auch der Wohngruppenzuschlag und die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen angehoben.
Häufig gestellte Fragen zu den Pflegeleistungen 2025
Welche Pflegeleistungen werden ab Januar 2025 erhöht?
Ab dem 1. Januar 2025 werden folgende Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht: Entlastungsbetrag, Pflegeverbrauchshilfsmittel, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollstationäre Pflege.
Wie hoch sind die neuen Beträge für das Pflegegeld ab 2025?
Die neuen monatlichen Pflegegeldbeträge ab dem 1. Januar 2025 sind: Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegrad 4: 799 Euro Pflegegrad 5: 990 Euro
Was ändert sich bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025?
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro gebündelt. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, diesen Betrag flexibel für beide Pflegeformen einzusetzen. Außerdem entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit, sodass die Verhinderungspflege sofort nach Feststellung eines Pflegegrades genutzt werden kann.
Gibt es weitere geplante Anpassungen der Pflegeleistungen nach 2025?
Die nächste geplante Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025 monatlich?
Ab Januar 2025 erhöhen sich viele Pflegeleistungen. Darunter auch der Entlastungsbetrag. 2025 können Pflegebedürftige bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich nutzen.
Ab wann gibt es den Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab 01.07.2025.
Wann kommt es zur Erhöhung von Pflegeleistungen?
Die meisten Pflegeleistungen werden zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Wie hoch ist das Pflegegeld für Angehörige 2025?
Das Pflegegeld steigt zu Beginn des Jahres 2025 um 4,5 Prozent. Personen mit Pflegegrad 2 können nun zum Beispiel bis zu 347 Euro beziehen, Personen mit Pflegegrad 5 bs zu 990 Euro. Das Pflegegeld kann teilweise oder vollständig an Angehörige oder andere Pflegepersonen weitergegeben werden.
Gibt es 2025 mehr Pflegegeld?
Ja, das Pflegegeld steigt ebenfalls um 4,5 Prozent zu Beginn des Jahres.
Pflegegeld 2025 Pflegegrad 2 und 3
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2025 bis zu 347 Euro Pflegegeld pro Monat, Personen mit Pflegegrad 3 bis zu 599 Euro.
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Ab dem 01. Januar 2025 wird das Pflegegeld erhöht. In diesem Artikel erklären wir, was Pflegegeld ist, wie es beantragt wird und welche Anpassungen im kommenden Kalenderjahr anstehen.