Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Aufgrund der Pflegereform 2023 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung auch 2025.
  • Die meisten Beträge von Pflegeleistungen steigen ab 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent.
  • Ab Juli 2025 gibt es eine Änderung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sodass es einen gemeinsamen Betrag gibt.




Pflegeleistungen 2025 im Überblick – Diese Leistungen gibt es und werden ab 01.01.2025 erhöht

Abhängig vom Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen und Leistungshöhen zu.

Während Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Zuschuss zu Wohnraumanpassungen haben, haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich Anspruch auf Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege.

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes von 2023 wurden weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen im Jahr 2025 vereinbart. Welche Änderungen nach den Erhöhungen 2025 aktuell gelten und geplant sind, erfahren Sie im Überblick zur Pflege 2026.

Zum 01. Januar werden nun die folgenden Beträge erhöht: 

Infografik zu Pflegeleistungen 2025 mit Erhöhung um 4,5 Prozent, neuem Pflegegeld (347 Euro bei Pflegegrad 2, 990 Euro bei Pflegegrad 5), Entlastungsbetrag 131 Euro, 42 Euro für Pflegehilfsmittel, 4.180 Euro für Wohnumfeldmaßnahmen und 3.539 Euro gemeinsames Jahresbudget ab Juli.


Außerdem erhöht sich der Wohngruppenzuschlag und der Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen.

Eine weitere Änderung gibt es ab 01. Juli 2025 im Bereich der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. 


Hinweis

Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant. Gerade nach Leistungsänderungen lohnt es sich zu prüfen, ob der eigene Pflegegrad noch passt – lassen Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen lassen.

Pflegebudget Rechner

Pflegebudget

Rechner

Wie viel mehr Geld steht Ihnen mit dem richtigen Pflegegrad zu?

Welchen Pflegegrad haben Sie aktuell?

Was denken Sie, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht?

Pflegebudget Rechner

Pflegebudget

Rechner

Sie könnten +3.024 pro Jahr erhalten

Pflegegrad prüfen


Der Entlastungsbetrag ab 2025

Diese Leistung der Pflegeversicherung ist darauf ausgelegt, den Alltag von Pflegebedürftigen sowie ihren pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Der Betrag steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und ist an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, sodass er ausschließlich für festgelegte Dienstleistungen und Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. Er kann zum Beispiel für einen Betreuungsdienst, der stundenweise Betreuung übernimmt, oder für die Abrechnung von Alltagshelfern, die den Einkauf übernehmen, genutzt werden.

Der monatliche Entlastungsbetrag steigt ab Januar 2025 um rund 6 Euro, von 125 Euro auf 131 Euro


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden bei der häuslichen Pflege unterstützen. Diese Produkte können zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sein. Der Betrag, der monatlich für Pflegehilfsmittel verwendet werden kann, steigt, wie viele andere Pflegeleistungen 2025, zum Beginn des nächsten Jahres von bis zu 40 auf bis zu 42 Euro pro Monat


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen in der Regel sowohl bauliche Anpassungen als auch den Einbau fest verbauter (technischer) Hilfsmittel, die darauf abzielen, das Wohnen für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler zu machen.

Der mögliche Zuschuss steigt von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme


Lesen Sie auch:


Pflegegeld 2025: Höhere Beträge für die häusliche Pflege

Das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI dient dazu, die notwendige Pflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt eigenständig sicherzustellen. Das Geld kann für die Pflege frei verfügt werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können es beziehen und beispielsweise teilweise an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben. 

Das Pflegegeld steigt um 4,5 Prozent.


Pflegegeld 2025 Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt die neuen Pflegegeldbeträge im Vergleich zu 2024:

Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Pflegegeld Tabelle 2025 & Pflegegeld Erhöhung 2025 Tabelle
Tabelle. Die Erhöhung des Pflegegeldes 2025


Pflegegrad Rechner
Pflegegrad Rechner

Jetzt Pflegegrad unverbindlich einschätzen

Besteht bereits ein Pflegegrad?



Pflegesachleistungen 2025: Mehr Unterstützung durch Pflegedienste möglich

Über den Betrag der Pflegesachleistung können Pflegebedürftige die Tätigkeit von einem ambulanten Pflegedienst finanzieren. 

Ab dem Jahr 2025 steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Die genauen Leistungshöhen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.


Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Pflegesachleistungen Tabelle 2025
Tabelle. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025


Tipp

Kombinationsleistungen ermöglichen die Auszahlung von Restbeträgen der Pflegesachleistungen in Form von Pflegegeld. 


Tages- und Nachtpflege 2025: Mehr Geld für zusätzliche Betreuung

Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet teilstationäre Pflegeangebote, die die Pflege zu Hause ergänzen oder stärken. Dabei werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in speziellen Einrichtungen betreut und gepflegt. Diese Formen der teilstationären Pflege zielen darauf ab, pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen zu entlasten und gleichzeitig eine professionelle Betreuung für die Pflegebedürftigen sicherzustellen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten ab Januar 2025 bis zu 721 Euro monatlich, während bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro zur Verfügung stehen. Die konkreten Leistungen können Sie dieser Tabelle entnehmen: 

Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Tages- und Nachtpflege Tabelle 2025
Tabelle. Die Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025


Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und stellt eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen dar, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Sie wird als vollstationäre Pflege in spezialisierten Einrichtungen angeboten und dient unter anderem der Entlastung pflegender Angehöriger oder der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Aufstockung der Kurzzeitpflege mit nicht in Anspruch genommenen MIttel der Verhinderungspflege ist möglich. 

Der Betrag der Kurzzeitpflege erhöht sich auf bis zu 1.854 Euro pro Jahr und ist ab Pflegegrad 2 beantragbar. Er ist für alle Pflegegerade gleich hoch.

Ihr neuer Pflegegrad 2026

Starten Sie ins neue Jahr mit dem Pflegegrad, der Ihnen zusteht.

Einschätzung starten
Ältere Frau lächelt


Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre, private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie bietet pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen die Möglichkeit, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen, ohne die Betreuung der pflegebedürftigen Person zu gefährden. Über die Verhinderungspflege kann beispielsweise eine Urlaubsvertretung finanziert werden. Pflegebedürftige können nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. 

Zum 01. Januar erhöht sich der Maximalbetrag für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro pro Jahr


Tipp

Sie können Verhinderungspflege rückwirkend beantragen und so bis zu 2.418 Euro für die Pflegevertretung sichern. 👉 Jetzt informieren


Erhöhung der Leistungen der vollstationären Pflege

Die vollstationäre Pflege umfasst die professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege in einem Pflegeheim durch Pflegekräfte von pflegebedürftigen Personen.

Die genauen Höhen entnehmen Sie bitte der Tabelle:

Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Vollstationäre Pflege Tabelle 2025
Tabelle. Die Erhöhung der Leistungen der vollstationären Pflege 2025


Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025: Flexible Nutzung ab Juli

Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Konkret bedeutet dies, dass die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. 

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht dann bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann für beide Pflegearten flexibel eingesetzt werden. Außerdem entfällt die bisher bestehende sechsmonatige Vorpflegezeit. Bisher musste eine pflegebedürftige Person nämlich mindestens 6 Monate zu Hause/in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, damit Leistungen der Verhinderungspflege beansprucht werden konnten.

Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 haben, wurde die Regelung des Gesamtleistungsbetrags von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.


Hinweis

Trotz der Zusammenfassung der Leistungen, kommt es ab dem 01.01.2025 zu einer Erhöhung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflegeleistung um je 4,5 Prozent.



Wohngruppenzuschlag & Digitale Unterstützungsleistungen

Der Wohngruppenzuschlag ist ein Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen. Er erhöht sich zum Beginn des Jahres 2025 auf 224 Euro pro Monat


Zusätzlich erhöht sich die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen für Pflegegrad 1 bis 5 um 3 Euro auf 53 Euro monatlich. Von diesem Betrag können Pflegedienste oder andere Anbieter ihre Kunden in digitale Pflegeanwendungen einweisen.


Ein Service von Pflegewächter
Calculator Icon
Pflegegrad Rechner

Jetzt Pflegegrad berechnen!

Unser Pflegegrad-Rechner zeigt Ihnen eine Einschätzung Ihres Pflegegrads.

  • Double Checkmark Detaillierte Erfassung Ihrer Situation
  • Double Checkmark Risikofrei & unverbindlich
Pflegegrad berechnen Arrow


Fazit: Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2025

Die Erhöhungen der Pflegeleistungen 2025 sind Teil einer längeren Entwicklung, die bereits mit der Pflegereform 2021 angestoßen wurde.

Die Leistungen für die Pflege 2025 steigen ab Januar um 4,5 Prozent und stellen so eine Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dar. Ab Januar 2025 steigt der Betrag der meisten Pflegeleistungen, wie der Pflegsachleistungen, des Pflegegeldes, der Pflegeverbrauchshilfsmittel, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, der Tages- und Nacht-, Kurzzeit-, sowie Verhinderungspflege und der vollstationären Pflege (Pflege in einem Pflegeheim). Außerdem erhöht sich der Entlastungsbetrag gemeinsam mit den restlichen Pflegeleistungen und bietet so mehr Budget für Entlastung in der Pflege. Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Eine weitere Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant.

Neben den Pflegeleistungen wird auch der Wohngruppenzuschlag und die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen angehoben.


Häufig gestellte Fragen zu den Pflegeleistungen 2025

Welche Pflegeleistungen werden ab Januar 2025 erhöht?

Ab dem 1. Januar 2025 werden folgende Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht:
Entlastungsbetrag, Pflegeverbrauchshilfsmittel, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollstationäre Pflege.

Wie hoch sind die neuen Beträge für das Pflegegeld ab 2025?

Die neuen monatlichen Pflegegeldbeträge ab dem 1. Januar 2025 sind:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 799 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro

Was ändert sich bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro gebündelt. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, diesen Betrag flexibel für beide Pflegeformen einzusetzen. Außerdem entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit, sodass die Verhinderungspflege sofort nach Feststellung eines Pflegegrades genutzt werden kann.

Gibt es weitere geplante Anpassungen der Pflegeleistungen nach 2025?

Die nächste geplante Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant. 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025 monatlich?

Ab Januar 2025 erhöhen sich viele Pflegeleistungen. Darunter auch der Entlastungsbetrag. 2025 können Pflegebedürftige bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich nutzen. 

Ab wann gibt es den Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab 01.07.2025.

Wann kommt es zur Erhöhung von Pflegeleistungen?

Die meisten Pflegeleistungen werden zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent erhöht.

Wie hoch ist das Pflegegeld für Angehörige 2025?

Das Pflegegeld steigt zu Beginn des Jahres 2025 um 4,5 Prozent. Personen mit Pflegegrad 2 können nun zum Beispiel bis zu 347 Euro beziehen, Personen mit Pflegegrad 5 bs zu 990 Euro. Das Pflegegeld kann teilweise oder vollständig an Angehörige oder andere Pflegepersonen weitergegeben werden.

Gibt es 2025 mehr Pflegegeld?

Ja, das Pflegegeld steigt ebenfalls um 4,5 Prozent zu Beginn des Jahres. 

Pflegegeld 2025 Pflegegrad 2 und 3

Personen mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2025 bis zu 347 Euro Pflegegeld pro Monat, Personen mit Pflegegrad 3 bis zu 599 Euro.

Counselor background
Das könnte dich auch interessieren
Passend zu diesem Thema: Vollstationäre Pflege: Wann ist Pflege im Pflegeheim sinnvoll? – hier erfährst du, worauf es wirklich ankommt!
Vorheriger Nächster
Pflegeleistungen in Deutschland: Alle Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erklärt
Datum Icon 11. März 2026
Alle Beiträge

Pflegeleistungen in Deutschland: Alle Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erklärt

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Kurzzeitpflege oder Tagespflege – viele Pflegeleistungen werden nicht genutzt, weil sie zu kompliziert wirken. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen, wie Sie Budgets sinnvoll kombinieren und worauf Sie bei Antrag und Fristen achten müssen.

Weiterlesen
Pflegegrad bei Krankheiten: So wird die Einstufung korrekt entschieden (Schlaganfall, Demenz, ME/CFS & Parkinson)
Datum Icon 11. März 2026
Alle Beiträge

Pflegegrad bei Krankheiten: So wird die Einstufung korrekt entschieden (Schlaganfall, Demenz, ME/CFS & Parkinson)

Eine schwere Diagnose bedeutet nicht automatisch einen hohen Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Pflegegrade ermittelt werden, welche Besonderheiten bei Schlaganfall, Demenz, ME/CFS/Long Covid und Parkinson gelten – und wie Sie Antrag und Begutachtung richtig vorbereiten.

Weiterlesen
Vorsorgedokumente regeln: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung erklärt
Datum Icon 11. März 2026
Alle Beiträge

Vorsorgedokumente regeln: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung erklärt

Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit können jeden treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen respektiert werden – rechtlich abgesichert und ohne unnötige Belastung für Angehörige.

Weiterlesen
Google

Kundenzufriedenheit

4,7 / 5.00

Sicherheit

Sicherheit

DSGVO-konform

Sichere Datenübertragung

Sichere Datenübertragung

Datenübertragung

EGVP-Verschlüsselung