Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung ab Juli 2023
Die Pflegeversicherung finanziert sich allein durch die Beiträge der Versicherten. Dementsprechend ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist ein zentraler Aspekt. Seit dem 01.07.2023 hat sich dieser Beitragssatz geändert und beträgt nun 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, beziehungsweise 4 Prozent bei kinderlosen Arbeitnehmenden, die älter als 23 Jahre alt sind. Der Beitrag erhöht sich somit um 0,35 Prozent und der Zuschlag für Personen ohne Kinder auf 0,6 Prozent, also um 0,25 Prozent. Die genaue prozentuale Aufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Tabelle 1. Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Bezieht sich auf Bruttoeinkommen der Arbeitnehmenden. Stand 2023
Bei Arbeitnehmenden mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren, sinken die Beiträge durch einen Abschlag um je 0,25 Prozent je Kind. Der Abschlag gilt vom zweiten bis zum fünften Kind. Das bedeutet, Arbeitnehmende mit zwei Kindern zahlen 0,25 Prozent weniger und Arbeitnehmende mit fünf Kindern sogar 1,0 Prozent weniger. Bei mehr als fünf Kindern bleibt der Abschlag dennoch bei 1,0 Prozent. Es werden nur Kinder beim Abschlag berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Somit ist der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung individuell zu betrachten und abhängig von der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens.

Soziale Pflegeversicherung – Leistungen und Pflegegrade
Sofern eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI, vorliegt, können Leistungen von der Pflegekasse bezogen werden. Das bedeutet, Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Grundsätzlich gilt, je unselbstständiger die pflegebedürftige Person ist, desto höher ist der Pflegegrad und somit die Pflegeleistungen, die ihr zustehen. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegeversicherung beantragt. Auf den Antrag folgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD).
Sie haben noch keinen Pflegegrad?
Jetzt in unter 5 Minuten online beantragen. Mit jeder Pflegekasse möglich. Einfach und schnell. Gleich loslegen Zum PflegegradantragDie soziale Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf:
- 131 Euro im Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro im Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, außerdem monatlich Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, auf Beträge zur Tages- oder Nachtpflege und zur vollstationäre Pflege, sowie jährlich Anspruch auf Beträge zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (siehe Tabelle 2). Die Ansprüche erhöhen sich mit steigendem Pflegegrad – Personen mit Pflegegrad 5 erhalten die höchsten Beträge.
Tabelle 2. Höhe der Maximalbeträge unterschiedlicher Pflegeleistungen. Stand 2025
Pflegegeld kann beispielsweise für die häusliche Pflege durch Angehörige genutzt werden.
Mit Pflegesachleistungen hingegen kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst bezahlt werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich im Rahmen der Kombinationsleistungen kombinieren.
Private Pflegeversicherung – 2022 Änderungen und Pflegeleistungen
Personen, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, müssen sich in einer privaten Pflegeversicherung versichern. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Seit Januar 2022 gilt eine Erhöhung der Leistungen. So können Pflegebedürftige beispielsweise bis zu 100 Euro mehr bei professioneller Pflege zu Hause erstattet bekommen.
Mehr zum Thema Pflege
Die Pflegereform von Juli 2023 hat das Thema Pflege in den Vordergrund gerückt. Mit steigenden Pflegekosten und einer alternden Bevölkerung ist die Pflegeversicherung wichtiger denn je. Die Zukunft könnte weitere Änderungen bringen. So wurde bereits ein Entwurf zur Erhöhung des Pflegegelds und anderer Leistungen veröffentlicht.
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Antwort auswählenHäufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung?
Seit dem 01.07.2023 beträgt der Beitragssatz 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose Arbeitnehmende, die älter als 23 Jahre sind, zahlen einen höheren Beitragssatz, nämlich 4 Prozent.
Was deckt die gesetzliche Pflegeversicherung ab?
Im Fall von Pflegebedürftigkeit (Pflegefall) stehen Versicherten je nach Pflegegrad Leistungen zur häuslichen und/oder stationären Pflege zu. Darunter fallen:
131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, außerdem monatlich Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, auf Beträge zur Tages- oder Nachtpflege und zur vollstationäre Pflege, sowie jährlich Anspruch auf Beträge zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Ansprüche erhöhen sich mit steigendem Pflegegrad – Personen mit Pflegegrad 5 erhalten die höchsten Beträge.
Wie viel Prozent Pflegeversicherung vom Brutto?
Seit Juli 2023 beträgt der Beitragssatz 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose Arbeitnehmende, die älter als 23 Jahre sind, zahlen einen höheren Beitragssatz, nämlich 4 Prozent.
Was steht mir mit Pflegegrad 2 zu?
Personen mit Pflegegrad 2 können folgende Leistungen der Pflegeversicherung erhalten:
131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
347 Euro/Monat Pflegegeld oder
796 Euro/Monat für Pflegesachleistungen
721 Euro/Monat für Tages- oder Nachtpflege
1.685 Euro/Jahr für Verhinderungspflege
1.854 Euro/Jahr für Kurzzeitpflege
805 Euro/Monat für vollstationäre Pflege
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflege im Heim?
Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen finanzielle Unterstützung für die Finanzierung stationärer Pflege zu. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe der monatlichen Leistungen:
Pflegegrad 2: 805 €
PG (Pflegegrad) 3: 1.319 €
Pflegegrad 4: 1.855 €
Pflegegrad 5: 2.096 €
Was ist der Entlastungsbetrag?
Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen. Diese gibt es bei verschiedenen Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
Praxistipp: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird nur ausgezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung einreichen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der zu pflegenden Person zunächst ein passendes Angebot heraussuchen und diesen auch zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen die Kosten, soweit das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
Keine Sorge: Viele Anbieter und Pflegedienste rechnen für Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und noch keinen Antrag auf den Entlastungsbetrag gestellt haben, gilt die erste eingereichte Rechnung als Antrag auf den Entlastungsbetrag.
Was ist Pflegesachleistung?
Pflegesachleistungen sind kein Geldbetrag, welcher monatlich an Sie ausgezahlt wird. Vielmehr werden für Sie die Kosten für beispielsweise einen Pflegedienst übernommen. Diese können Sie beispielsweise bei Pflegegrad 2 bis zur Höhe von 796 € erstatten lassen.
Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?
Im Fall von Pflegebedürftigkeit stehen Versicherten je nach Pflegegrad (also Grad der Selbstständigkeit) Leistungen zur häuslichen und/oder stationären Pflege zu. Darunter fallen:
131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, außerdem monatlich Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, auf Beträge zur Tages- oder Nachtpflege und zur vollstationäre Pflege, sowie jährlich Anspruch auf Beträge zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Ansprüche erhöhen sich mit steigendem Pflegegrad – Personen mit Pflegegrad 5 erhalten die höchsten Beträge.
Was ist meine Pflegeversicherung? / Wo bin ich pflegeversichert?
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sind Sie bei dieser ebenfalls pflegeversichert. Es gilt der Grundsatz, die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie müssen dementsprechend ihre Pflegeversicherung nicht selbst abschließen.