Pflegeleistungen5. August 2026

Pflegereform 2026: Pflegewächter fordert Nachbesserung

Die Pflegereform von Nina Warken trifft auf breiten Widerstand – zu Recht. Drei Viertel der Einsparungen kommen aus Kürzungen. Wir erklären, was an der Reform falsch läuft, und legen konkrete Forderungen auf den Tisch,...

Pflegegrad beantragen
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Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Die Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken trifft auf breiten Widerstand. Zu Recht. Wenn Wirtschaftswissenschaftler, Gewerkschaften, Kommunen und selbst die Schwesterpartei CSU gemeinsam Alarm schlagen, ist das kein Zufall. Wir bei Pflegewächter gehen einen Schritt weiter: Wir kritisieren nicht nur, wir legen konkrete Forderungen auf den Tisch.

Ein Kürzungspaket, kein Reformpaket

Der Referentenentwurf zur Pflegereform ist auf breiter Front umstritten, und das aus gutem Grund. Drei Viertel der Einsparungen kommen aus Kürzungen, nur ein Viertel aus Mehreinnahmen. An der Versorgung und den hohen privaten Kosten in der Pflege wird sich absehbar nichts verbessern.

Für ein vollständiges Bild lohnt der Blick auf die einzelnen Maßnahmen. Denn erst konkret wird deutlich, wen die Reform trifft und wie hart.

Strengere Begutachtung: Weniger Menschen gelten als pflegebedürftig

Der Entwurf hebt die Schwellenwerte in der Begutachtung an. In den Modulen 1 (Mobilität), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens) braucht es mehr Einzelpunkte als bisher. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Gesamtpunkte für Pflegegrad 1 bis 3. Wer heute gerade eben Pflegegrad 2 erreicht, landet nach dem neuen Recht womöglich in Pflegegrad 1 oder ganz ohne Pflegegrad.

Wir sehen schon heute in unserer täglichen Arbeit: Die erste Einschätzung der Pflegekasse bildet den tatsächlichen Bedarf oft nicht vollständig ab. Viele Pflegegrade werden erst nach einem Widerspruch korrekt vergeben. Verschärfte Schwellenwerte vergrößern dieses strukturelle Problem massiv. Die rechtliche Einordnung der Warken-Pläne zeigt, wie tief der Eingriff reicht.

Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wird gestrichen

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für Pflegegrad 1 entfällt komplett. Das sind 1.572 Euro pro Jahr, die Familien für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsentlastung eingesetzt haben. Als Ersatz soll eine staatlich organisierte Pflegebegleitung kommen. Flexibilität: null. Die Reform streicht nicht nur Geld, sie streicht den Gestaltungsspielraum der Betroffenen.

Unsere Forderung: Entlastungsbetrag erhalten und weiterentwickeln

Statt einer Streichung brauchen Menschen mit Pflegegrad 1 einen klaren, flexibel einsetzbaren Entlastungsbetrag, der auch präventive Maßnahmen abdeckt. Das stärkt die Selbstversorgung und entlastet das System langfristig.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und 3 wird am Anfang halbiert

Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll das Pflegegeld (ab 1. Januar 2027 in Entlastungsbudget umbenannt) in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte erhalten. Genau in der Phase, in der Hilfsmittel beschafft, die Wohnung angepasst, die Pflege organisiert und die Arbeitszeit reduziert werden muss, fehlt die Hälfte des Geldes.

Unsere Forderung ist klar: keine Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten. Der Beginn eines Pflegeverhältnisses ist die schwierigste Phase. Hier zu kürzen trifft Familien am härtesten.

Petition gegen die Pflegereform 2026

Mehr als 2.800 Menschen haben schon unterschrieben

Wir fordern eine Nachbesserung der Reform: keine Streichung des Entlastungsbetrags, keine Halbierung des Pflegegeldes, keine Kürzung der Verhinderungspflege. Setz mit deiner Unterschrift ein Zeichen.

Verhinderungspflege wird massiv gekürzt

Die bisherige Verhinderungspflege, mit der pflegende Angehörige sich vertreten lassen konnten, auch durch Verwandte oder Nachbarn, wird abgeschafft. Das neue Überbrückungsbudget ist auf 1.855 Euro begrenzt (Pflegegrad 2 bis 3) beziehungsweise 2.285 Euro (Pflegegrad 4 bis 5). Bisher waren es bis zu 3.539 Euro. Außerdem sind Privatpersonen als Ersatzpflegende gar nicht mehr vorgesehen. Nur noch professionelle Notdienste und stationäre Einrichtungen gelten als zugelassen, davon gibt es aber schon heute zu wenig Angebote.

Unsere Forderung: Die Verhinderungspflege durch Angehörige und Privatpersonen muss in ihrer bisherigen Form und Höhe erhalten bleiben. Das Netzwerk aus Familie, Nachbarn und Freunden ist das zentrale Fundament der Pflege in Deutschland.

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden gesenkt

Ab 2027 berechnet die Pflegekasse die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht mehr auf Basis von 100 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, sondern nur noch auf Basis von 70 Prozent. Wer heute eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt, verliert damit rund 220 Euro Rentenanspruch pro Monat, also 2.640 Euro pro Jahr. Einsparvolumen: 1,8 Milliarden Euro, getragen von den Menschen, die das Pflegesystem täglich am Laufen halten. Die Details rechnen wir im Beitrag zur Rentenkürzung für pflegende Angehörige vor.

„Pflege ist ein finanzielles Risiko. Diese Reform vergrößert dieses Risiko. Wer einen Angehörigen pflegt, verliert Einkommen, Rentenansprüche und jetzt auch noch Leistungsansprüche. Das ist kein Reformpaket, das ist eine Umverteilung von Risiken auf die Schwächsten." – Sina, Pflegewächter-Expertin

Was Pflegewächter fordert

Wir erkennen an, dass die Pflegeversicherung Geld einsparen muss. Das Defizit ist real. Aber die Lösung liegt nicht in der Kürzung von Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Familien. Wir fordern:

Keine Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, sondern einen flexiblen Betrag, der auch Prävention abdeckt.
Keine Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten eines neuen Pflegegrades.
Keine Streichung der Verhinderungspflege durch Privatpersonen und Angehörige.

Wir haben eine Petition gestartet. Bis heute haben mehr als 2.800 Menschen unterschrieben. Und solange das System Betroffene benachteiligt, gehen wir für sie vor: mit Prüfung, Widerspruch und rechtlicher Durchsetzung durch unabhängige Partneranwälte aus unserem Netzwerk. Wie tief die geplanten Verluste reichen, zeigt unser Überblick Das verlierst du durch das PNOG.

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Was du jetzt selbst tun kannst

Auf die Reform hast du keinen direkten Einfluss. Auf deinen Pflegegrad schon, und der entscheidet über fast alle Leistungen. Wer zu niedrig eingestuft ist, verliert monatlich Pflegeleistungen und zusätzlich die Rentenansprüche für pflegende Angehörige. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag noch 2026 stellen, bevor die strengeren Schwellenwerte ab 1. Januar 2027 gelten.

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Ein zu niedriger Pflegegrad kostet dich jeden Monat Geld. Wir prüfen deinen Bescheid kostenlos und setzen den richtigen Pflegegrad mit dir durch, wenn nötig auch per Widerspruch.

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Mehr Hintergründe findest du in unserem Beitrag Sparen auf Kosten der Schwächsten und im Blog-Bereich zu Pflegeleistungen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegereform 2026

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Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.

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