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Demenz ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die das Gedächtnis, das Denken und die sozialen Fähigkeiten beeinträchtigt. Die Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Demenz kann sich stark unterscheiden, abhängig vom Stadium der Erkrankung und den individuellen Gegebenheiten. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die auf der Grundlage einer differenzierten Bewertung der persönlichen Einschränkungen festgelegt werden. In diesem Beitrag erläutern wir, welcher Pflegegrad Ihnen mit einer Demenzerkrankung zustehen könnte.
Einleitung
Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, die durch den fortschreitenden Verlust von kognitiven Fähigkeiten gekennzeichnet sind. Zu den häufigsten Symptomen zählen Gedächtnisverlust, Orientierungsschwierigkeiten, Sprachstörungen, Probleme bei der Planung und Organisation von Alltagsaufgaben sowie Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen.
Es gibt verschiedene Demenzarten, wobei die Alzheimer-Krankheit die häufigste Form darstellt. Weitere Demenzarten sind die vaskuläre Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz, frontotemporale Demenz und die Mischformen. Jede Demenzart hat ihre eigenen spezifischen Merkmale und Verlaufsformen.
In Deutschland sind derzeit etwa 1,8 Millionen Menschen von Demenz betroffen.
Pflegegrade im Überblick
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF. Dabei werden sechs Bereiche des täglichen Lebens untersucht:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
- sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Je nach Ausprägung der Einschränkungen in diesen Bereichen wird ein Gesamtpunktwert ermittelt, der den entsprechenden Pflegegrad bestimmt.

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
Da jeder Mensch mit Demenz unterschiedliche Bedürfnisse hat, ist eine individuelle Pflegeplanung entscheidend. In Deutschland werden Pflegebedürftige nach ihrem individuellen Hilfebedarf in fünf Pflegegrade eingeteilt. Pflegeleistungen und -hilfen werden entsprechend des Pflegegrades bereitgestellt, um eine angemessene Betreuung und Unterstützung zu gewährleisten. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Häufig lohnt es sich bereits bei den ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit einen Pflegegradantrag zu stellen. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie mit unserem Schnell-Check innerhalb von 3 Minuten überprüfen, ob Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Pflegegrad zusteht.
Pflegegrade bei Demenzerkrankung
Bei Menschen mit Demenz können die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie das Verhalten und die psychischen Problemlagen besonders betroffen sein. Abhängig von der Schwere der Erkrankung und den individuellen Beeinträchtigungen kann die Einstufung in einen Pflegegrad variieren:
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: In diesem Stadium sind die Einschränkungen durch die Demenzerkrankung noch relativ gering. Die Betroffenen benötigen wenig bis keine Hilfe bei der Selbstversorgung und können noch weitestgehend selbstständig leben. In diesem Pflegegrad erhalten vor allem Zugang zu verschiedenen Beratungsangeboten und Präventionsmaßnahmen:
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen. Darunter auch Spezialkurse z.B. zur Pflege von Personen mit Demenzerkrankung
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Die Betroffenen benötigen bereits Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Zudem können sie möglicherweise nicht mehr alleine einkaufen gehen oder ihren Haushalt führen. In diesem Pflegegrad steht den Betroffenen ein monatlicher Betrag zur Verfügung, der zur Finanzierung von Pflegeleistungen oder Pflegehilfsmitteln genutzt werden kann.
Das steht Ihnen bei Pflegegrad 2 zu:
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen.
- 316 Euro / Monat Pflegegeld oder
- 724 Euro / Monat für Pflegesachleistungen
- 689 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege
- 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege
- 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege
- 770 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Die Betroffenen sind in diesem Stadium auf umfassende Hilfe im Alltag angewiesen, da sie wesentliche Alltagsaktivitäten nicht mehr selbstständig ausführen können. Sie benötigen Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der Kommunikation. In diesem Pflegegrad können sie von höheren finanziellen Leistungen profitieren, die zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden können. Zudem kann eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Betracht gezogen werden, um den Betroffenen und ihren Angehörigen Entlastung zu bieten.
Das steht Ihnen bei Pflegegrad 3 zu:
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- Bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen. Darunter auch Spezialkurse z.B. zur Pflege von Personen mit Demenzerkrankung.
- 545 Euro / Monat Pflegegeld oder
- 1.363 Euro / Monat für Pflegesachleistungen
- 1.298 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege
- 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege
- 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege
- 1.262 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: In diesem Stadium sind die Betroffenen nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen und können kaum noch eigenständige Tätigkeiten ausführen. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sind stark eingeschränkt, und das Verhalten kann aufgrund von Verwirrtheit, Aggression oder Angst problematisch sein. Der monatliche Betrag zur Finanzierung von Pflegeleistungen ist in diesem Pflegegrad höher als in den vorherigen Pflegegraden. Es kann erforderlich sein, auf vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim zurückzugreifen, um die benötigte Unterstützung sicherzustellen.
Das steht Ihnen bei Pflegegrad 4 zu:
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen. Darunter auch Spezialkurse z.B. zur Pflege von Personen mit Demenzerkrankung.
- 728 Euro / Monat Pflegegeld oder
- 1.693 Euro / Monat für Pflegesachleistungen
- 1.612 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege
- 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege
- 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege
- 1.775 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: In diesem Pflegegrad sind die Betroffenen vollständig auf Hilfe angewiesen und leiden unter schwerwiegenden kognitiven, kommunikativen und/oder verhaltensbedingten Einschränkungen, die eine besonders intensive und aufwendige Pflege erforderlich machen. Der finanzielle Zuschuss ist in diesem Pflegegrad am höchsten, und es stehen zusätzliche Leistungen für besondere Bedarfe zur Verfügung. Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim oder eine spezialisierte Demenzbetreuungseinrichtung ist in den meisten Fällen unumgänglich.
Das steht Ihnen bei Pflegegrad 5 zu:
- 125 Euro / Monat Entlastungsbetrag
- bis zu 4.000 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
- 40 Euro / Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro / Monat für Hausnotruf
- Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen effektiv weiterhelfen. Darunter auch Spezialkurse z.B. zur Pflege von Personen mit Demenzerkrankung.
- 901 Euro / Monat Pflegegeld oder
- 2.095 Euro / Monat für Pflegesachleistungen
- 1.995 Euro / Monat für Tages- oder Nachtpflege
- 1.612 Euro / Jahr für Verhinderungspflege
- 1.774 Euro / Jahr für Kurzzeitpflege
- 2.005 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
Pflegegrad beantragen
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Auf der Grundlage des Gutachtens trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung über Ihren Pflegegrad.
Formulierungsbeispiel für den Pflegegrad-Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich [im Namen von XY] einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse. [Meine Bevollmächtigung übersende ich Ihnen anbei.] Bitte leiten Sie diesen Antrag an Ihre Pflegekasse weiter und vereinbaren einen Begutachtungstermin mit mir.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung: Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse nicht telefonisch zu stellen. Schreiben Sie lieber eine E-Mail, oder senden Sie ein Fax. Dann können Sie den Zugang bei der Pflegekasse beweisen.
Pflegewächter übernimmt die Beantragung kostenfrei und ohne komplizierte Unterlagen über unser Pflegegrad-Gutachten.
Pflegegrad mit Pflegewächter beantragen

Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad anhand von 60 Fragen, die identisch zu den Prüfungsfragen der Gutachter des MD oder MEDICPROOF sind. Anschließend können Sie durch uns kostenlos die offizielle Feststellung des Pflegegrades durch Ihre Pflegekasse beantragen lassen. Im weiteren Verlauf erhalten Sie dann einen Begutahtungstermin von Ihrer Pflegekasse mitgeteilt und im Anschluss an die Begutachtung den Bescheid über Ihre Pflegegradeinstufung.
Genau wir die Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF, besteht unser Gutachten aus 6 Modulen:
- Modul 1 – Mobilität
- Modul 2 – Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3 – Vorliegen von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen
- Modul 4 – Selbstversorgung
- Modul 5 – Umgang mit Krankheit und medizinischer Versorgung
- Modul 6 – Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
Abhängig vom Schweregrad der Demenz, sind die für Sie wichtigsten Module wahrscheinlich Modul 2 und Modul 3.
Beispielfragen aus Modul 2 – Geistige und kommunikative Fähigkeiten:



Beispielfragen aus Modul 3 – Vorliegen von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen:



Info: Geben Sie in Modul 2 oder 3 bei allen Fragen “kommt häufig vor” und bei allen anderen Fragen “nicht beeinträchtigt” an, erhalten Sie dennoch rechnerisch Pflegegrad 1. Gleiches gilt, wenn Sie in Modul 2 alle Fragen mit “größtenteils möglich” und in Modul 3 mit “kommt selten vor” beantworten, auch wenn Sie alle weiteren Fragen in den Modulen 1, 4, 5 und 6 mit “nicht beeinträchtigt” beantworten.
Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF
Auf die Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF können Sie sich mit unserem konstenlosen Pflegegrad-Gutachten vorbereiten. Dieses enthält identische Prüfungfragen zu denen des Gutachters / der Gutachterin. So können Sie sich im Vorfeld bereits einen guten Eindruck von der Begutachtung verschaffen.
Außerdem empfiehlt es sich ein oder zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses können Sie selbst oder Ihre Angehörigen ausfüllen. Bei einem Pflegetagebuch geht es darum, den täglichen Pflegeaufwand zu dokumentieren, damit sich der Gutachter / die Gutachterin am Tag der Begutachtung einen umfassenden Überblick von der Pflegesituation machen kann.

Wir stellen Ihnen ein solches Pflegetagebuch nach der Registrierung zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Weitere Informationen und Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung erhalten Sie in unserem Artikel So bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den MDK vor.
Fazit
Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankung ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Die Pflegegrade reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Um den Ihnen zustehenden Pflegegrad zu ermitteln, ist es wichtig, eine Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF durchführen zu lassen. Dabei sollten Sie darauf achten, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine angemessene Einstufung sicherzustellen.
Tipp: Bei weiteren Fragen rund um das Thema Demenz können Sie sich an den sozialpsychatrischen Dienst oder an gerontopsychatrische Beratungsstellen Ihrer Region wenden.
Häufig gestellte Fragen
Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankung ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Die Pflegegrade reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Um den Ihnen zustehenden Pflegegrad zu ermitteln, ist es wichtig, eine Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF durchführen zu lassen.
Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, die durch den fortschreitenden Verlust von kognitiven Fähigkeiten gekennzeichnet sind. Zu den häufigsten Symptomen zählen Gedächtnisverlust, Orientierungsschwierigkeiten, Sprachstörungen, Probleme bei der Planung und Organisation von Alltagsaufgaben sowie Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen.
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Auf der Grundlage des Gutachtens trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung über Ihren Pflegegrad.