Eilt: Bundesregierung beschließt Pflegereform! Schnell noch vor 01.01.2027 Pflegegrad sichern.

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Mitgliedschaft
Aktualisiert: 16. Oktober 2026

Kann ich die Pflegewächter-Plus Mitgliedschaft für einen Angehörigen abschließen?

Ja. Viele Mitglieder kümmern sich um Eltern oder Partner. Wer für eine andere Person handelt, muss dazu berechtigt sein, etwa per Vorsorgevollmacht.

Ja. Viele unserer Mitglieder kümmern sich um die Pflege ihrer Eltern oder ihres Partners.

Wenn Sie für eine andere Person handeln, müssen Sie dazu berechtigt sein, zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer.

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