Bis zu 131 Euro pro Monat können Pflegebedürftige mit dem Entlastungsbetrag erhalten. Dieser Betrag dient, wie der Name schon sagt, zur Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Was die Entlastungsleistungen genau sind, welche Voraussetzungen es für sie gibt und wie sie beantragt werden, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Entlastungsbetrag – Was ist das und für wen?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 zu. Diese Leistung der Pflegeversicherung soll dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren (pflegenden) Angehörigen zu erleichtern. Die rechtliche Grundlage bildet § 45b des SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden, was bedeutet, dass er nur für bestimmte Dienstleistungen und Unterstützungsangebote verwendet werden darf. Welche Angebote geeignet sind, legen die einzelnen Bundesländer eigenständig fest.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?
Um Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Entlastungsbetrag steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Die Pflegebedürftigkeit muss von der Pflegekasse anerkannt sein. In der Regel findet zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine Begutachtung, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst (MD, ehem. MDK), statt.
Da der Entlastungsbetrag nur bei einem anerkannten Pflegegrad gewährt wird, ist eine korrekte Einstufung entscheidend. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pflegegrad richtig festgestellt wurde oder ob Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht, können Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Leistungen entgehen.
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Der Entlastungsbetrag ist für pflegebedürftige Personen gedacht, die zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Dies schließt auch betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige ein.
Nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind erstattungsfähig. Um das Geld für anerkannte Angebote zu erhalten, ist es notwendig die Kosten für die erbrachten Leistungen bei der Pflegekasse nachzuweisen.
Rechtlicher Hintergrund: Nach Landesrecht anerkannte Betreuungsangebote können abgerechnet werden
In Deutschland sind die Bundesländer für die Anerkennung und Regulierung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten zuständig, die von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können. Diese Angebote müssen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen und offiziell anerkannt sein, um für die Finanzierung durch den Entlastungsbetrag in Betracht zu kommen. Die Anerkennung umfasst sowohl professionelle Pflegedienste als auch ehrenamtliche Angebote und Nachbarschaftshilfe.
Entlastungsbetrag ansparen
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort am Ende eines Monats, sondern kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Um jedoch von dieser Möglichkeit profitieren zu können, müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einige wichtige Fristen und Regelungen beachten:
Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird auf das Kalenderjahr angerechnet, was bedeutet, dass ein Betrag von insgesamt 1.572 Euro im Jahr zur Verfügung steht. Nicht genutzte Beträge können in das Folgejahr übertragen werden, allerdings müssen diese angesparten Beträge bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, andernfalls verfallen sie.
Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag rückwirkend für das vorherige Jahr beantragen, wobei die entsprechenden Nachweise und Belege ebenfalls bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen.
Das Ansparen des Entlastungsbetrags kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zahlreiche Vorteile bieten. Zum einen ermöglicht es eine größere Flexibilität bei der Nutzung der Mittel. Dies ist besonders nützlich, wenn größere Pflegeleistungen benötigt werden, wie zum Beispiel eine zeitweise Tagespflege oder umfassendere Hilfe bei der Haushaltsführung. Darüber hinaus dient das Ansparen des Entlastungsbetrags als finanzieller Puffer, der in Notfällen oder bei unvorhergesehenen Pflegebedarfen (zum Beispiel der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1) eingesetzt werden kann.

131 Euro von der Pflegekasse: Den Entlastungsbetrag beantragen
Um den Betrag zu erhalten, bezahlt man die entsprechenden Dienstleistungen im Vorfeld und hat anschließend Anspruch auf Erstattung – sofern das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Die hierfür erforderlichen Belege müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden, wobei es bei einigen Pflegekassen auch spezielle Formulare gibt, die für diesen Zweck verwendet werden sollten.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelfall nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, kann zusätzlich eine Unterstützung durch das Sozialamt infrage kommen. In diesem Fall ist die Hilfe zur Pflege eine wichtige Ergänzung zur Pflegeversicherung.
Entlastungsleistungen & Nachbarschaftshilfe: Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Dienstleistungen genutzt werden, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Alltag helfen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Haushaltsführung und die pflegefachliche Anleitung von pflegenden Angehörigen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag bei Personen mit Pflegegrad 2 oder höher nicht für Maßnahmen der Selbstversorgung, wie die Körperpflege verwendet werden kann. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben jedoch den Vorteil, den Entlastungsbetrag für alle Kosten der ambulanten Pflege nutzen zu können, da sie Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 beantragen können.

Darüber hinaus umfasst der Entlastungsbetrag Betreuungsangebote, die speziell zur Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger dienen. Dies kann durch beratende Angebote geschehen oder durch direkte Hilfe im Alltag der Pflegebedürftigen. Beispiele hierfür sind
- Einkaufshilfen,
- Alltagsbegleitung,
- stundenweise Betreuung,
- sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterputzen, Reinigungsdienste oder Gartenarbeit.
Kurzzeitpflege, sowie Tages- und Nachtpflege finanzieren
Mit der Entlastungsleistung lässt sich auch die teilstationäre Pflege, wie die Kurzzeit-, sowie Tages- und Nachtpflege (teilweise) finanzieren.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Gelder aus dem Kurzzeitpflege- und dem Tages- und Nachtpflege-Topf. Sie können stattdessen die monatlichen 131 € Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, um kurzfristige Pflegeengpässe zu überbrücken und Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren.
Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 hingegen können bis zu 1.854 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege erhalten. Außerdem stehen ihnen monatlich zwischen 721 Euro (Pflegegrad 2) und 2.085 Euro zur Verfügung (bei Pflegegrad 5) für die Finanzierung der Tages- oder Nachtpflege. Von diesem Geld können allerdings die Hotel- und Investiotionskosten der Unterbringung in der teilstationären Pflege nicht bezahlt werden. Für diese Kosten können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag nutzen.
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Entlastung pflegender Angehöriger durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen können für pflegende Angehörige besonder relevant sein, da sie sowohl physische als auch psychische Entlastung bieten. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Kochen oder Einkaufen, die von einem ambulanten Pflegedienst bzw. professionellen Anbietern übernommen werden, reduziert sich die eigene Belastung erheblich. Zusätzlich ermöglicht der Betrag, wenn er für Kurzzeitpflege angewendet wird, pflegenden Angehörigen benötigte Pausen.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich hilft, diese Dienstleistungen finanziell abzudecken, wodurch die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen verbessert wird, indem sie mehr Zeit für persönliche Bedürfnisse haben, Stress reduzieren und die Pflegequalität erhöhen können.
Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen für Finanzierung von Entlastungsleistungen nutzen
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln – dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Dieser Anspruch gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch ist in § 45a in SGB XI verankert. Voraussetzung ist, dass der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich, da die jeweilige Pflegekasse automatisch prüft, ob eine Umwandlung möglich ist, wenn eine Kostenerstattung für Entlastungsleistungen beantragt wird.
Zusammenfassung
Der Entlastungsbetrag für die Pflege in häuslicher Umgebung in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag erhalten. Er kann für nach Landesrecht anerkannte Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern und so die Qualität in der Pflege zuhause verbessern. Die Beantragung erfolgt durch Einreichung der Belege bei der Pflegekasse. Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine spürbare Entlastung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren.
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Häufig gestellte Fragen
Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, der Entlastungsbetrag lässt sich nicht bar auszahlen.
Wer bekommt die 131 Euro bei Pflegegrad 2?
Pflegekassen erstatten ausgelegte Beträge im Rahmen der Entlastungsleistungen in der Regel an die oder den Pflegebedürftigen.
Gibt es einen Entlastungsbetrag für Angehörige?
Pflegende Angehörige können in der Regel keine Entlastungsleistungen direkt abrechnen, da sie keine Zulassung haben, um diese Dienstleistungen offiziell anzubieten. Der Entlastungsbetrag kann jedoch für Nachbarschaftshilfe genutzt werden, sofern diese den landesrechtlichen Anforderungen entspricht. Nachbarn können unterstützende Dienstleistungen wie Einkaufshilfe oder Begleitung zu Arztterminen anbieten, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen müssen die entsprechenden Belege und Nachweise bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Entlastungsbetrag Antrag Formular
Manche Pflegekassen haben ein spezielles Formular zur Erstattung von Entlastungsleistungen. Dieses erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2024?
2024 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich.
Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es?
Es gibt verschiedene Angebote zur Entlastung. Beispielsweise Einkaufshilfen, Alltagsbegleitung, stundenweise Betreuung, sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Alltagshilfen für Senioren und Pflegebedürftige finden Sie zum Beispiel über Ihre Pflegekasse.
Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen
Mit dem Pflege Entlastungsbetrag 131 Euro können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens Pflegegrad 1 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Grundlage hierfür bietet §45b SGB XI.
Wo finde ich Entlastungsbetrag Formular zum Ausdrucken?
Sie finden das jeweilige Formular bei Ihrer Pflegekasse.
Wie hoch Entlastungsbetrag Pflegegrad 3?
Die Höhe des Entlastungsbetrags ist nicht abhängig vom Pflegegrad. Allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5, die sich in häuslicher Pflege befinden, können bis zu 131 Euro monatlich für Entlastungsleistungen erhalten.
Welche Leistungen erhalte ich bei Pflegegrad 1?
Die Pflegegrad 1 Leistungen sind:
131 Euro/Monat Entlastungsbetrag
Bis zu 4.180 Euro Gesamtmaßnahme für Wohnraumanpassung
42 Euro/Monat für Pflegehilfsmittel
25,50 Euro/Monat für Hausnotruf
Viele kostenlose Kurse, die den pflegenden Angehörigen Tipps an die Hand geben und so den zu pflegenden Personen weiterhelfen.
Pflegestufe 1 wieviel Geld?
Die Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 umfassen verschiedene finanzielle Unterstützungen und Hilfsangebote. Dazu gehört der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, der für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann. Es gibt bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung und bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel. Zudem wird ein Zuschuss von 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf gewährt. Darüber hinaus werden viele kostenlose Kurse für pflegende Angehörige angeboten, die praktische Tipps zur Pflege geben.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?
2025 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich.
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