Bis zu 131 Euro pro Monat können Pflegebedürftige mit dem Entlastungsbetrag erhalten. Dieser Betrag dient, wie der Name schon sagt, zur Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Was die Entlastungsleistungen genau sind, welche Voraussetzungen es für sie gibt und wie sie beantragt werden, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
-
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sind berechtigt, den Entlastungsbetrag zu erhalten.
-
Der Betrag, in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat, kann für anerkannte Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen erleichtern.
-
Die Beantragung erfolgt durch Einreichung der Belege bei der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Hier sind konkrete Fristen zu beachten.
Der Entlastungsbetrag – Was ist das und für wen?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 zu. Diese Leistung der Pflegeversicherung soll dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren (pflegenden) Angehörigen zu erleichtern. Die rechtliche Grundlage bildet § 45b des SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden, was bedeutet, dass er nur für bestimmte Dienstleistungen und Unterstützungsangebote verwendet werden darf. Welche Angebote geeignet sind, legen die einzelnen Bundesländer eigenständig fest.
Anmerkung
Zum 01. Januar 2025 hat sich der monatliche Höchstbetrag des Entlastungsbetrags von 125 auf 131 Euro erhöht.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?
Um Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad: Die Pflegebedürftigkeit muss von der Pflegekasse anerkannt sein – in der Regel nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Mindestens Pflegegrad 1 ist erforderlich.
- Häusliche Pflege: Der Entlastungsbetrag ist für Personen gedacht, die zu Hause, in betreutem Wohnen oder in Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige gepflegt werden.
- Anerkannte Angebote: Es werden nur nach Landesrecht anerkannte Angebote erstattet. Die Kosten müssen bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Da der Entlastungsbetrag nur bei einem anerkannten Pflegegrad gewährt wird, ist eine korrekte Einstufung entscheidend. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pflegegrad richtig festgestellt wurde oder ob Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht, können Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Leistungen entgehen.
Entgeht Ihnen der Entlastungsbetrag?
Viele Pflegebedürftige erhalten weniger Leistungen als ihnen zustehen – weil ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde. Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, ob Sie die vollen 131 Euro monatlich beanspruchen können.
Pflegegrad prüfen lassenRechtlicher Hintergrund: Nach Landesrecht anerkannte Betreuungsangebote können abgerechnet werden
In Deutschland sind die Bundesländer für die Anerkennung und Regulierung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten zuständig. Diese Angebote müssen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen und offiziell anerkannt sein, um für die Finanzierung durch den Entlastungsbetrag in Betracht zu kommen. Die Anerkennung umfasst sowohl professionelle Pflegedienste als auch ehrenamtliche Angebote und Nachbarschaftshilfe.
Entlastungsbetrag ansparen
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort am Ende eines Monats, sondern kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Pro Jahr stehen insgesamt 1.572 Euro zur Verfügung (131 € × 12 Monate).
- Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, müssen aber spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – danach verfallen sie.
- Der Entlastungsbetrag kann rückwirkend für das Vorjahr beantragt werden, wobei die Belege ebenfalls bis zum 30. Juni eingereicht werden müssen.
Das Ansparen bietet mehr Flexibilität: Größere Leistungen wie eine zeitweise Tagespflege oder umfassendere Hilfe bei der Haushaltsführung lassen sich so leichter finanzieren. Darüber hinaus dient das Ansparen als finanzieller Puffer für unvorhergesehene Pflegebedarfe – zum Beispiel für Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1.
131 Euro von der Pflegekasse: Den Entlastungsbetrag beantragen
Um den Betrag zu erhalten, bezahlt man die entsprechenden Dienstleistungen im Vorfeld und hat anschließend Anspruch auf Erstattung – sofern das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Die hierfür erforderlichen Belege müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden, wobei es bei einigen Pflegekassen auch spezielle Formulare gibt, die für diesen Zweck verwendet werden sollten.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelfall nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, kann zusätzlich eine Unterstützung durch das Sozialamt infrage kommen. In diesem Fall ist die Hilfe zur Pflege eine wichtige Ergänzung zur Pflegeversicherung.
Tipp
Einige Pflegedienste und andere Dienstleister rechnen für Sie direkt mit der Pflegekasse ab! Dafür müssen Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Entlastungsleistungen & Nachbarschaftshilfe: Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Dienstleistungen genutzt werden, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Alltag helfen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Haushaltsführung und die pflegefachliche Anleitung von pflegenden Angehörigen.
Wichtig zu beachten: Bei Personen mit Pflegegrad 2 oder höher kann der Entlastungsbetrag nicht für Maßnahmen der Selbstversorgung wie die Körperpflege verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 hingegen können den Entlastungsbetrag für alle Kosten der ambulanten Pflege nutzen, da sie Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 beantragen können.
Die sechs häufigsten Verwendungsmöglichkeiten im Überblick:
| # | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Einkaufshilfe | Einkaufen und Besorgungen erledigen |
| 2 | Haushaltshilfe | Putzen, Wäsche waschen, allgemeine Haushaltsführung |
| 3 | Alltagsbegleitung | Begleitung und Unterstützung im Alltag |
| 4 | Betreuung stundenweise | Stundenweise Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger |
| 5 | Tages- und Nachtpflege | Anteilige Kosten für teilstationäre Pflege abdecken |
| 6 | Nachbarschaftshilfe | Anerkannte Unterstützung durch Nachbarn (nach Landesrecht) |
Tabelle: Mögliche Verwendungszwecke des Entlastungsbetrags
Anmerkung
Die konkrete Bezeichnung für Angebote zur Entlastung im Alltag lautet: Angebot zur Entlastung im Alltag – organisatorische, beratende und emotionale Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags.
Darüber hinaus umfasst der Entlastungsbetrag Betreuungsangebote, die speziell zur Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger dienen. Dies kann durch beratende Angebote geschehen oder durch direkte Hilfe im Alltag der Pflegebedürftigen. Beispiele hierfür sind
-
Einkaufshilfen,
-
Alltagsbegleitung,
-
stundenweise Betreuung,
-
sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterputzen, Reinigungsdienste oder Gartenarbeit.
Beispiel
Frau Gensler wohnt alleine in einem Haus auf dem Land. Sie hat Pflegegrad 1. Durch einen Sturz hat sich ihre Pflegesituation so verändert, dass sie nun Unterstützung bei der Organisation ihrer Pflege benötigt. Da sie keine Angehörigen hat und es in ihrem Landkreis keinen Alltagshelfer gibt, der sie unterstützen kann, nutzt sie das Online-Angebot von Pflegewächter. Dort wird ihr erklärt, was im nächsten Schritt zu tun ist. Das Angebot führt zu einer emotionalen Entlastung, denn sie muss sich in dieser hoch-belastenden Situation nicht alleine um die Bewältigung des Alltags kümmern.
Kurzzeitpflege, sowie Tages- und Nachtpflege finanzieren
Mit der Entlastungsleistung lässt sich auch die teilstationäre Pflege, wie die Kurzzeit-, sowie Tages- und Nachtpflege (teilweise) finanzieren.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Gelder aus dem Kurzzeitpflege- und dem Tages- und Nachtpflege-Topf. Sie können stattdessen die monatlichen 131 € Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, um kurzfristige Pflegeengpässe zu überbrücken und Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren.
Tipp
Die 131 Euro je Monat können angespart werden, sodass zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld im Topf zur Verfügung steht.
Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 hingegen können bis zu 1.854 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege erhalten. Außerdem stehen ihnen monatlich zwischen 721 Euro (Pflegegrad 2) und 2.085 Euro (bei Pflegegrad 5) für die Finanzierung der Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Von diesem Geld können allerdings die Hotel- und Investitionskosten der Unterbringung in der teilstationären Pflege nicht bezahlt werden. Für diese Kosten können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag nutzen.
Beispiel
Herr Becker, 82 Jahre alt, lebt mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus. Er hat Pflegegrad 3 und benötigt umfassende Unterstützung im Alltag. Um seiner Frau, die ihn zu Hause pflegt, eine regelmäßige Entlastung zu ermöglichen, besucht Herr Becker dreimal pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung. Die Tagespflege bietet ihm professionelle Betreuung, soziale Kontakte und abwechslungsreiche Aktivitäten. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich können Familie Becker einen Teil der Hotel- und Investitionskosten der Tagespflege abdecken. Dies entlastet die Familie finanziell und ermöglicht Frau Becker, an den Tagen, an denen ihr Mann in der Tagespflege ist, etwas Zeit für sich selbst zu haben, Einkäufe zu erledigen oder sich mit Freunden zu treffen. Die Tagespflege verbessert nicht nur die Lebensqualität von Herrn Becker durch soziale Interaktion und Betreuung, sondern gibt auch seiner Frau die dringend benötigten Pausen im Pflegealltag.
Entlastung pflegender Angehöriger durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen können für pflegende Angehörige besonders relevant sein, da sie sowohl physische als auch psychische Entlastung bieten. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Kochen oder Einkaufen, die von einem ambulanten Pflegedienst bzw. professionellen Anbietern übernommen werden, reduziert sich die eigene Belastung erheblich. Zusätzlich ermöglicht der Betrag, wenn er für Kurzzeitpflege angewendet wird, pflegenden Angehörigen benötigte Pausen.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich hilft, diese Dienstleistungen finanziell abzudecken, wodurch die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen verbessert wird – sie gewinnen mehr Zeit für persönliche Bedürfnisse, können Stress reduzieren und die Pflegequalität langfristig erhöhen.
Beispiel
Frau Raso, 78 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung und hat Pflegegrad 2. Ihre Tochter, die in einer anderen Stadt wohnt, kümmert sich regelmäßig um sie, ist jedoch beruflich stark eingespannt. Dank des Entlastungsbetrags von 131 Euro monatlich kann Frau Raso eine Haushaltshilfe engagieren, die einmal pro Woche kommt und beim Putzen der Wohnung unterstützt. Die Haushaltshilfe entlastet Frau Rasos Tochter erheblich, da sie sich keine Sorgen mehr um den Zustand der Wohnung machen muss und sicher sein kann, dass ihre Mutter in einem sauberen und gepflegten Umfeld lebt. Frau Raso selbst genießt die zusätzliche Unterstützung und die regelmäßige Gesellschaft der Haushaltshilfe.
Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen für Finanzierung von Entlastungsleistungen nutzen
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln – dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Dieser Anspruch gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch ist in § 45a SGB XI verankert. Voraussetzung ist, dass der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich, da die Pflegekasse automatisch prüft, ob eine Umwandlung möglich ist, wenn eine Kostenerstattung für Entlastungsleistungen beantragt wird.
Zusammenfassung
Der Entlastungsbetrag für die Pflege in häuslicher Umgebung in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag erhalten. Er kann für nach Landesrecht anerkannte Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern und so die Qualität in der häuslichen Pflege verbessern. Die Beantragung erfolgt durch Einreichung der Belege bei der Pflegekasse. Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine spürbare Entlastung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren.
131 Euro monatlich – nutzen Sie Ihren vollen Anspruch
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wie sie den Betrag beantragen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Jetzt Leistungen prüfenHäufig gestellte Fragen
War dieser Artikel hilfreich?
Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
Pflegegrad abgelehnt oder falsch? Wir helfen!
Dein persönlicher Anwalt beantragt deinen Pflegegrad, legt bei Ablehnung Widerspruch ein und klagt, wenn nötig, vor dem Sozialgericht für deine Rechte.
Jetzt unterstützen lassen