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Entlastungsbetrag für Angehörige?: Können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro pro Monat. Er dient dazu, pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zu entlasten – zum Beispiel durch Unterstützung im Haushalt, Betreuung oder Alltagsbegleitung.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, nicht den pflegenden Angehörigen direkt.
Das bedeutet:

  • Der Betrag wird nicht bar an Angehörige ausgezahlt.
  • Er wird nur erstattet, wenn Rechnungen für zugelassene Entlastungsleistungen eingereicht werden (§ 45b SGB XI).
  • Pflegebedürftige müssen den Betrag bei einem anerkannten Anbieter verwenden – z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote oder Alltagsbegleitung.

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Können Angehörige trotzdem profitieren?

Ja – indirekt. Der Entlastungsbetrag kann auch Angehörige entlasten, indem er z. B. bezahlt:

  • eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung,
  • stundenweise Betreuung durch einen anerkannten Dienst,
  • Tages- oder Kurzzeitpflege,
  • oder Entlastungsangebote in der Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland).

Diese Leistungen erleichtern den Pflegealltag, ohne dass Angehörige selbst Geld erhalten.

Wichtiger Unterschied zum Pflegegeld

Pflegende Angehörige können stattdessen Pflegegeld erhalten.
Dieses wird monatlich an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann frei an die Pflegeperson weitergegeben werden – als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung für die Pflege zu Hause.

Beispielhafte Beträge (Stand 2025):

  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

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Beispiel

Frau Schneider pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause.
Sie kann den Entlastungsbetrag nutzen, um eine anerkannte Haushaltshilfe zu bezahlen, die einmal wöchentlich kommt.
Das Geld geht nicht an Frau Schneider, sondern an die Dienstleisterin. Zusätzlich erhält ihr Vater Pflegegeld, das er ihr als Anerkennung weitergeben kann.

Fazit

Pflegende Angehörige können den Entlastungsbetrag nicht selbst ausgezahlt bekommen – aber er kann ihre Pflegearbeit erleichtern, indem er professionelle oder ehrenamtliche Unterstützung finanziert.
Das Pflegegeld bleibt die direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.

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