Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernDie Höhe des Entlastungsbetrags ist nicht abhängig vom Pflegegrad. Allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5, die sich in häuslicher Pflege befinden, können bis zu 131 Euro monatlich für Entlastungsleistungen erhalten.
Entlastungsbetrag in der Pflege: 125 Euro Unterstützung bei der häuslichen Pflege